Förderungsinstrumente der Bundesregierung für private Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem entwicklungspolitischen Engagement, jüngst durch die Ankündigung des sogenannten Entwicklungsinvestitionsfonds (www.handelsblatt.com/politik/international/foerderung-merkel-kuendigtinvestitionsfonds-fuer-afrikanische-staaten-an/23247964.html), die Mobilisierung von Privatinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Durch die geförderten Investitionen soll nach Lesart der Fragesteller der private Wirtschaftssektor der Entwicklungs- und Schwellenländer gestärkt und zum Wachstum angeregt werden, wodurch entwicklungsfördernder Wohlstand geschaffen werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Förderinstrumente, Programme oder sonstigen Initiativen für deutsche und europäische Unternehmen werden seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Stichtag 1. April 2019 angeboten (bitte nach Art des Instruments, Wirkmechanismus, verwandten Haushaltsmitteln unter Angabe des Haushaltstitels, ggf. beteiligten Durchführungsorganisationen, beteiligten Unternehmen oder sonstigen Beteiligten und ODA-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Welche weiteren Förderinstrumente für deutsche und europäische Unternehmen werden seitens der Bundesregierung für Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Stichtag 1. April 2019 angeboten (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 aufschlüsseln)?
Welche Vereinigungen und Organisationen erhielten oder erhalten Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bundes, um den wirtschaftlichen Austausch zwischen deutschen und europäischen Unternehmen mit Wirtschaftsakteuren aus Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern (bitte für die letzten zehn Jahre nach Zuwendungsempfänger, Zeitraum der Zuwendung, Zuwendungsgrund, Bedingungen der Zuwendung, Zuwendungssumme, Haushaltstitel und ggf. ODA-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Portfolio der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) in den letzten fünf Jahren (bitte nach beteiligten Unternehmen, ggf. Projekttitel und Titel der Investition, Zielsetzung, Investitionsgrund, entwicklungspolitischer Zielsetzung unter Zuordnung der Investition zu einem der Sustainable Development Goals – SDG –, Zielerreichung und Ergebnissen der systematischen Projektbeurteilung – DERa – aufschlüsseln)?
Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DEG bezüglich eines Mindestinvestitionsvolumens für deutsche und europäische Unternehmen für Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Höhe dieser Summe im Hinblick auf die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)?
Nach welchen Kriterien und Vorgaben richten sich die Investitionen der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Schwerpunkte setzt die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei, und gibt es hinsichtlich der Zielländer nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Vorgaben?
Wie viele der in Frage 4 erfragten Investitionen bzw. Projekte wurden durch die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert?
Welche Evaluierungsmethoden finden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DEG Anwendung, und nach welchen Vorgaben richtet sich die Auswahl der Methode?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Tätigkeit der DEG eine (institutionelle) Vernetzung mit anderen entwicklungspolitischen Akteuren, insbesondere mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH?
Wenn ja, seit wann ist diese Art von Vernetzung vorhanden, und wie ist die Funktionsweise ausgestaltet?
Inwiefern unterscheidet sich der seitens der Bundesregierung geplante Fonds „Africa Connect“ qualitativ von bereits bestehenden Fonds im Portfolio der DEG, und durch welche Eigenschaften sollen zusätzliche Anreize für Investitionen in Afrika, vor allem in den „Compact-with-Africa“-Ländern, geschaffen werden?
Wie ist der Sachstand bezüglich der Ausarbeitung der Investitionskriterien von „Africa Connect“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Möglichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der rahmengebenden Strukturen und Jurisdiktionen von „Africa Connect“ durch die DEG geprüft (bitte umfassend darlegen)?
Nach welchen konkreten Vorgaben soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklungswirksamkeit einer Investition im Rahmen von „Africa Connect“ beurteilt werden?