Sicherstellung der Schulsozialarbeit
der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schulsozialarbeit hat sich als wirksame Kooperation an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule bewährt und ist zu einer festen Größe der Arbeit an Schulen in Deutschland geworden. Ihr besonderer Ansatz besteht darin, Handlungsformen, Arbeitsansätze und Ziele der Jugendhilfe am Ort Schule und in dessen sozialräumlichen Umfeld zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit der Schule fördert Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Sie schafft an der Schule Angebote und Aktivitäten, die es den Kindern und Jugendlichen über das schulische Angebot hinaus ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zu erhalten, zur Selbsthilfe befähigt zu werden und Anerkennung zu erfahren. Schulsozialarbeit ergänzt multiprofessionelle Arbeit an Schulen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen einbringt. Auf diese Weise trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen.
Trotz der positiven Wirkungen können nicht alle Schülerinnen und Schüler von Schulsozialarbeit profitieren, weil sie nicht flächendeckend und dauerhaft angeboten wird. Grund hierfür ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeit im Handlungs- und Kompetenzbereich der Länder und Kommunen liegt, die die Finanzierung aber nicht alleine bewältigen können. Zudem ist Schulsozialarbeit oft an zeitlich befristete Programme gebunden und erfährt somit keine Regelfinanzierung. So wird beispielsweise in einigen Bundesländern Schulsozialarbeit über ein entsprechendes Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Diese Förderperiode endet allerdings 2020. Damit ist das Angebot von Schulsozialarbeit vielerorts gefährdet. Dies offenbart nach Auffassung der Fragesteller, dass die Finanzierung durch zeitlich befristete Programme der Bedeutung von Schulsozialarbeit nicht gerecht wird und es einer Regelfinanzierung bedarf.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Wahlperiode erwähnt das Wort Schulsozialarbeit nicht ein einziges Mal, was aus Sicht der Fragesteller angesichts der Zielsetzung einer „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“ und dem erklärten Ziel, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu schaffen, höchst verwunderlich erscheint. Die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchten, dass die Situation für viele Schulen, Kommunen und insbesondere Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter weiter unsicher bleiben oder sich nach dem Wegfall der ESF-Mittel, wie schon 2013 nach dem Wegfall der Bundesmittel zum Ausbau der Schulsozialarbeit, wieder verschlechtern wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Schulsozialarbeiterinnen uns Schulsozialarbeiter (Vollzeitäquivalente) in Deutschland beschäftigt sind? Wenn keine Erkenntnisse darüber vorliegen, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben, und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, an wie vielen Schulen in Deutschland Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde (bitte nach Bundesland und Schulform aufschlüsseln)? Wenn keine Erkenntnisse darüber vorliegen, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben, und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern über ESF-Förderprogramme gefördert werden (bitte nach Bundes- und Landesprogrammen aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation und Umsetzung der Schulsozialarbeit existieren und in welchen Regelungsbereichen diese angesiedelt sind (Schule bzw. Jugendhilfe)? Auf welche Schultypen beziehen sich hierbei die gesetzlichen Regelungen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen)? In welchen Bundesländern, in denen keine gesetzlichen Regelungen zu dieser Frage existieren, liegen diesbezüglich untergesetzliche Regelungen vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf welche Schultypen beziehen sich hierbei die untergesetzlichen Regelungen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern Landesprogramme zur finanziellen Ausstattung der Schulsozialarbeit existieren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf welche Schultypen beziehen sich die Landesprogramme (Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen)?
Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Länder beim Ausbau von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Länder beim laufenden Betrieb von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Kommunen beim Ausbau von Schulsozialarbeit seit 2008 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen fördert bzw. förderte die Bundesregierung die Kommunen beim laufenden Betrieb von Schulsozialarbeit (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der Länder und Kommunen beim Ausbau und Betrieb der Schulsozialarbeit? (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit einzelne Bundesländer ihre Zuweisung an die Kommunen erhöhen werden, um den bevorstehenden Wegfall der ESF-Fördermittel für die Schulsozialarbeit auszugleichen (wenn ja, bitte die Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine Ersatzfinanzierung für die wegfallenden ESF-Mittel ab 2020 oder andere Förderprogramme, mit denen Schulsozialarbeit weiter finanziert werden kann, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern?
a) Wenn ja, in welchem Rechtskreis wird diese Verankerung angedacht oder bereits geplant?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung den Verzicht einer gesetzlichen Verankerung einer nachweislich für alle Schülerinnen und Schüler förderlichen Leistung?