Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Tobias Pflüger, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Frankreich sollen nach langen Auseinandersetzungen die ältesten Atomreaktoren, die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim im März und August 2020 abgeschaltet werden. Das AKW liegt im unmittelbaren Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland und nur rund 25 Kilometer südwestlich von Freiburg entfernt in einem Erdbebengebiet. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz über 7 Millionen Menschen, die voraussichtlich von einem Atomunfall in Fessenheim betroffen wären. Nach Ankündigungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und des französischen Umweltministers François de Rugy (vgl. www.bund-rvso.de/fessenheim-ausstellung.html) hat auch der Betreiber Électricité de France (EDF) die Abschalttermine bestätigt (vgl. www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht--167871920.html).
Gutachten im Auftrag der Atomaufsicht in Baden-Württemberg haben eine Vielzahl von gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen aufgezeigt (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/ Gutachten_Fessenheim.pdf und https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/ redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Berichte/ Anlagen/Grenznahe_KKW/20151215_Aktualisierung_EU-Stresstest_Fessenheim_ dt.pdf), die nach Ansicht der Fragesteller eine sofortige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke erforderlich machen.
Dazu gehört demnach auch das Risiko einer Überflutung des AKW infolge eines Dammbruchs am höher gelegenen Rheinkanal. Ein weiterer schwerer Mangel ist demnach auch das außerhalb des Sicherheitsbehälters liegende Abklingbecken mit hochradioaktiven Brennelementen, das damit gegen Einwirkungen von außen, also z. B. Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe, kaum geschützt ist.
Zuletzt hat die französische Atomaufsicht ASN dem Betreiber EDF im Februar 2019 die bis dahin für dringend erforderlich eingestufte Nachrüstung von Notstromgeneratoren erlassen. Die „Badener Zeitung“ berichtet dazu: „Solche Generatoren muss EDF aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitsstandards für ihren gesamten sonstigen Nuklearpark anschaffen. Die Ausnahme wird mit der für 2020 angekündigten Stilllegung der Reaktoren im Elsass begründet. Allerdings verlangt die Kontrollbehörde eine ‚angemessene‘ Übergangslösung. Dazu macht die ASN in einer Mitteilung vom Dienstag zwar keine detaillierten Angaben, erwartet vom Betreiber allerdings Vorschläge“ (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim--167197537.html).
Der Betreiber EDF fordert eine Entschädigung für die Schließung (vgl. https:// telebasel.ch/2019/02/15/betreiber-will-entschaedigung-fuer-schliessung- vonakw-fessenheim/).
Zu den Projekten, die im neuen deutsch-französischen Vertrag von Aachen vereinbart wurden, gehört auch die „gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/633c78d6e85c9cf4d9 3ccdf94b56119e/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf).
EDF plant laut Medienberichten auf dem AKW-Gelände ein „Technocentre“ zum Rückbau bzw. zur Dekontamination für Bauteile aus stillgelegten nuklearen Anlagen. Demnach sollen z. B. Dampfgeneratoren aus abgeschalteten AKWs aus Frankreich und Deutschland oder gar aus ganz Europa künftig in Fessenheim zerlegt werden (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/im-august-2020-ist-schluss- mit-dem-akw-fessenheim--165301356.html).
Während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim hat es laut einem Bericht in der „Badischen Zeitung“ insgesamt acht Störfälle gegeben, zwei davon sollen in die Stufe 1 der INES-Bewertung (INES = International Nuclear and Radiological Event Scale) eingeordnet worden sein (vgl. www.badische-zeitung. de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte- ihn-an--169408158.html). Bei einem dieser Störfälle musste demnach vorrübergehend sogar ein Kühlkreislauf abgeschaltet werden, weil ein ferngesteuerter Reinigungsroboter in das Reaktorbecken gestürzt war und von „einem Rohr des Kühlkreislaufs festgesaugt“ wurde. Dem Bericht zufolge ereignete sich dieser Störfall am 22. Februar und der Roboter „blieb etwa einen Meter über den Brennelementen hängen“ (ebd.).
Die zuständige Atomaufsicht ist dem Bericht zufolge offenbar über den Vorgang alarmiert: „Zu diesem Punkt verlangt auch Pierre Bois, Chef der für die AKW Cattenom und Fessenheim zuständigen ASN Straßburg, eine Erklärung. „Die potenziellen Konsequenzen hätten“, heißt es in seiner online nachlesbaren Zusammenfassung, „zu einem Ausfall des Kühlkreislaufs führen können. Für die Kühlung des Reaktorkerns hätten dann Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bois verlangt auch eine Rechtfertigung, warum die AKW-Leitung seine Behörde erst am Morgen nach dem Störfall informiert hatte. Das Wiederhochfahren von Fessenheim 1 hat Bois am 6. März dennoch bewilligt.“
In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (siehe Plenarprotokoll 19/91, Frage 70) teilt die Bundesregierung mit, dass sie zur „Bewertung der Übertragbarkeit“ auf deutsche Atomkraftwerke von „französischer Seite“ weitere Informationen benötige und mit der dortigen Atomaufsicht im regelmäßigen Austausch stehe.
Bei einem Treffen der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze mit ihrem französischen Atomkollegen François de Rugy scheint laut Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 9. April 2019 (Nr. 047/19) die Stilllegung von Fessenheim kein Thema gewesen zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verbindliche Vereinbarungen oder Regelungen, dass nach Ankündigungen des französischen Präsidenten, des französischen Umweltministers und zuletzt auch des AKW-Betreibers EDF die dauerhafte Abschaltung des Block 1 des französischen AKW in Fessenheim im März 2020 und des Block 2 im August 2020 tatsächlich erfolgen wird und es nicht erneut zu Verschiebungen des Abschalttermin nach hinten kommt?
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit – sei es im Rahmen der Deutsch-Französischen Nuklearsicherheitskommission (DFK) oder sei es anderweitig – versucht, nähere Kenntnisse zu Fessenheim zu erlangen, aber dazu von der französischen Atomaufsicht ASN keine oder nur unvollständige Auskünfte erhalten?
Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen, und wenn ja welche, ergreifen, um rechtlich bindende Erklärungen oder Vereinbarungen mit Frankreich über die Stilllegung des Blocks 1 spätestens im März 2020 und des Blocks 2 spätestens im August 2020 zu erreichen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Gründe der Entscheidung der französischen Atomaufsicht ASN, der Betreiberfirma EDF die für den Katastrophenfall erforderliche Nachrüstung von leistungsstarken Notstromgeneratoren zu erlassen?
Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachrüstung derartiger Notstromgeneratoren in allen Atomkraftwerken in Frankreich vorgesehen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung dieser Nachrüstung vor allem mit Blick auf französische Reaktoren in einer Entfernung von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze?
Kann die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Kenntnisse bestätigen, dass die französische Atomaufsicht ASN auch aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit für die Fessenheim-Reaktoren auf die erforderliche Nachrüstung der Notstromgeneratoren verzichtet?
Welche Informationen oder Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie in Fessenheim eine „angemessene Übergangslösung“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aussehen könnte, um die Notstromprobleme im Krisenfall beherrschen zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Kenntnisse die Entscheidung der französischen Atomaufsicht, die Nachrüstung von Notstromgeneratoren in Fessenheim zu unterlassen und die Reaktoren trotzdem weiter am Netz zu lassen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das auf dem Gelände des AKW Fessenheim beabsichtigte „Technocentre“ vor, und welche Tätigkeiten sollen nach jetzigem Stand dort künftig durchgeführt werden?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen oder angestrebt oder gibt es entsprechende Planungen (von wem), dass eine gemeinsame deutsch-französische Unternehmung ein derartiges „Technocentre“ am Standort Fessenheim betreiben könnte?
Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem geplanten „Technocentre“ auch Bauteile aus bundesdeutschen Atomanlagen bearbeitet werden, und um welche bundesdeutschen Ablieferer kann es sich dabei handeln?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in irgendeiner Weise Überlegungen, Gespräche oder Planungen bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hinsichtlich einer eventuellen Lieferung von Komponenten aus der Stilllegung der vier Reaktorblöcke in Neckarwestheim und Philippsburg in ein solches „Techno-centre“ in Fessenheim oder gar zur Beteiligung an einem solchen Projekt im Sinne einer deutsch-französischen Kooperation?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Vorkommnisse bzw. Störfälle während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim, und welcher Art waren diese jeweils?
Welche dieser Vorkommnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die INES-Stufe 1 eingeordnet, und warum?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ablauf der Ereignisse im Zusammenhang mit dem abgestürzten Roboter (bitte detailliert darstellen)?
Um was für eine Art Roboter handelte es sich bei dem Vorkommnis nach Kenntnis der Bundesregierung, und welches Gewicht hat dieser?
Wie kann es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, dass ein solcher Roboter offenbar ohne weiteres in das Reaktorbecken fallen kann?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Roboter nur knapp oberhalb der Brennelemente im Reaktor hängen blieb, und woran bzw. warum blieb er dort hängen?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, um den Roboter aus der Kühlleitung zu befreien (bitte genau beschreiben)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung angemessen bzw. entsprechend den Vorschriften, zur Beseitigung eines solchen Vorkommnisses einfach eine Kühlleitung abzuschalten?
Wenn ja, was könnten die Folgen sein, wenn die Kühlung später nicht wieder in Betrieb genommen werden kann?
Hat es seit den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 69 und 70 (Plenarprotokoll 19/91) hinsichtlich der Störfalle in Fessenheim (insbesondere dem Roboterabsturz) Gespräche mit der französischen Seite gegeben, und welche neuen Erkenntnisse resultieren daraus?
Was wären nach Kenntnis der Bundesregierung die von Pierre Bois, Chef der für die AKW Cattenom und Fessenheim zuständigen Atomaufsicht, angesprochenen Notfallmaßnahmen (bitte detailliert beschreiben)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Störfall mit dem abgestürzten Roboter in Fessenheim?
Könnte sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein solcher Störfall wie in Fessenheim auch in einem bundesdeutschen AKW ereignen?
Wenn ja, in welcher Weise wird sichergestellt, dass das künftig nicht mehr passieren kann?
Wenn nein, warum ist das ausgeschlossen?
War die Stilllegung des AKW Fessenheim in irgendeiner Weise Thema beim letzten Treffen der Bundesumweltministerin mit dem französischen Umweltminister?
Wenn ja, was wurde darüber gesprochen bzw. vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?