Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Unternehmen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. März 2019 fand in Berlin eine gemeinsame „Sicherheitstagung“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der „Allianz für Sicherheit der Wirtschaft“ (ASW) in einem Hotel nahe dem Hauptbahnhof statt. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Extremismus – steigende Gefahr für Sicherheit und Reputation von Unternehmen“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/sicherheitstagungdes-verfassungsschutzes-wie-linksextremisten-gegen-unternehmen-vorgehen/24152008.html).
Verfassungsschutzvizepräsident Sinan Selen erklärte dort, das BfV stehe der „Wirtschaft“ als „Frühwarnsystem“ zur Seite und nannte als Beispiel Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften, die auf der Liste der „Ziele der Linksextremisten“ weit „nach oben gerückt“ seien. Komme es zu einer „Gefährdung des Unternehmens“, dann teile man in Einzelfällen auch Erkenntnisse über „extremistische“ Mitarbeiter. ASW-Vertreter Volker Wagner sprach von einer „engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ von ASW und BfV. Wagner beklagte, die Grenzen zwischen „bürgerlichen Interessenbekundungen“ und „extremistischen Handlungen“ seien zunehmend „fließend“. Das hätten unter anderem die Proteste im Hambacher Forst gezeigt. Es könne aber jeden treffen, so der ASW-Vertreter unter Verweis auf die Gelbwesten-Bewegung in Frankreich und die Proteste gegen den G20-Gipfel im Sommer 2017 in Hamburg (www.jungewelt.de/artikel/351842.sicherheitskooperation-dem-kapital-zu-diensten.html).
Für die Fragestellerinnen und Fragesteller stellen sich die Fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das BfV Erkenntnisse über „Extremisten“ an Unternehmen weitergibt und ob jegliche Kritik am Kapitalismus und am Agieren einzelner Konzerne bereits als „linksextreme Agitation“ gilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche konkreten Gefahren für die Sicherheit und Reputation von Unternehmen sieht das BfV von so genannten Extremisten ausgehen?
Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage und welchem wo festgeschriebenen Auftrag ist das BfV für die Sicherheit von Unternehmen zuständig?
Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage und welchem wo festgeschriebenen Auftrag gehört die Sorge um die Reputation von Unternehmen zum Aufgabenbereich des BfV?
Auf wessen Initiative ging die am 26. März 2019 veranstaltete Sicherheitstagung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der „Allianz für Sicherheit der Wirtschaft“ (ASW) unter dem Titel „Extremismus – steigende Gefahr für Sicherheit und Reputation von Unternehmen“ zurück, und was war der konkrete Anlass für diese Konferenz?
Welche Referentinnen und Referenten des BfV und der Wirtschaft im Einzelnen referierten dort zu welchen konkreten Themen?
Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Tagung? Auf welche Bereiche verteilten sich die Kosten? Wer kam jeweils für diese Kosten auf?
Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Sicherheitstagungen unter Beteiligung des BfV, und wenn ja, wann, und wo?
Seit wann und in welcher Form besteht eine Kooperation der „Allianz für Sicherheit der Wirtschaft“ (ASW) mit dem BfV?
Seit wann besteht die ASW?
Wer gehört der ASW an?
Was genau sind die Ziele der ASW?
Was sind die Inhalte einer solchen Kooperation?
Aufgrund welcher konkreten rechtlichen Grundlage und welchen wo festgeschriebenen Auftrages tritt das BfV als „Frühwarnsystem“ für die „Wirtschaft“ auf (www.jungewelt.de/artikel/351842.sicherheitskooperation-dem-kapital-zu-diensten.html)?
Was genau versteht das BfV unter „Frühwarnsystem“, und vor was konkret wird wann und in welchen Fällen gewarnt?
Was genau versteht das BfV im Zusammenhang mit den Äußerungen seines Vizepräsidenten Sinan Selen unter „Wirtschaft“? Welche Wirtschaftsform und welche Akteure fallen im Einzelnen darunter, und inwieweit handelt es sich bei der „Wirtschaft“ um etwas Schützenswertes im Sinne des Auftrages des BfV?
In welchen Fällen und in welcher Form tritt das BfV als „Frühwarnsystem“ für Unternehmen auf?
Wann in den letzten fünf Jahren wirkte das BfV in welcher Form als „Frühwarnsystem“ für die Wirtschaft?
Inwieweit und in welchen Fällen tritt das BfV auch gegenüber Gewerkschaften als „Frühwarnsystem“ auf?
Unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage teilt das BfV Unternehmen welche Art von Informationen über „extremistische Mitarbeiter“ mit (www.jungewelt.de/artikel/351842.sicherheitskooperation-dem-kapital-zu-diensten.html)?
Wann, wie oft, und in welchen konkreten Fällen und welchen Phänomenbereichen geschah dies in den letzten fünf Jahren?
Was konkret verspricht sich das BfV von einer Unterrichtung von Unternehmen über „extremistische Mitarbeiter“?
Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine solche Unterrichtung auf Eigeninitiative des BfV?
Inwieweit und in welchen Fällen erfolgt eine solche Unterrichtung auf Nachfrage eines Unternehmens?
Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage erfolgt eine solche Unterrichtung von Unternehmen über einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Wann, und unter welchen Voraussetzungen betrachtet das BfV Kritik am Kapitalismus und dem Agieren einzelner Wirtschaftsunternehmen als „extremistisch“?
Was genau meint das BfV mit der Aussage seines Vizepräsidenten Sinan Selen, wonach Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften auf der Liste der Ziele von Linksextremisten weit nach oben gerückt seien (www.junge welt.de/artikel/351842.sicherheitskooperation-dem-kapital-zu-diensten.html)?
Inwieweit sieht das BfV in der laufenden Kampagne zur Enteignung des Immobilienkonzerns „Deutsche Wohnen“ Anzeichen von extremistischen Betätigungen?
Inwieweit kann das BfV im Agieren von Immobiliengesellschaften wie dem Konzern „Deutsche Wohnen“, die ihre Profitinteressen über das u. a. in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Artikel 16 der Europäischen Sozialcharta vom 16. Dezember 1966 sowie Artikel 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta verankerte Recht auf Wohnen stellen, nach Ansicht der Fragesteller (https://interventionistische-linke.org/beitrag/deutsche-wohnen- enteignen) eine Form von Extremismus oder verfassungsfeindlicher Betätigung erkennen?
Inwieweit teilt das BfV die Einschätzung des ASW-Vertreters Volker Wagner, wonach die Grenzen zwischen „bürgerlichen Interessenbekundungen“ und „extremistischen Handlungen“ zunehmend „fließend“ seien, und wo genau sieht das BfV gegebenenfalls diese Grenzen verlaufen (www.junge welt.de/artikel/351842.sicherheitskooperation-dem-kapital-zu-diensten.html)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich der Weitergabe von Daten an Unternehmen, wenn diese Trennlinie zum Extremismus nicht mehr so exakt gezogen werden kann?