BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug - Bilanz für das Jahr 2009

Zahl der Visaerteilungen zum Ehegattennachzug nach Herkunftsländern, Statistik des Auswärtigen Amts zum Sprachnachweis, Zahl der Sprachprüfungen im Ausland und in Deutschland, Bekanntgabe eines Berichts zur Umsetzung der Sprachnachweise, Zahl der Aufenthaltskarten für Angehörige von EU-Bürgern aus Drittstaaten, Sinn der Forderung nach im Ausland erworbenen einfachen Sprachkenntnissen vor dem Hintergrund verpflichtender Integrationskurse mit Sprachprüfung in Deutschland, Visumsverweigerung wegen angeblich mangelnder Sprachkenntnisse trotz vorliegenden Zertifikats

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/94605. 03. 2010

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug – Bilanz für das Jahr 2009

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bestehensquoten bei Sprachprüfungen im Ausland im Rahmen des Ehegattennachzugs sind rückläufig: Nur 64 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden weltweit, und damit 2 Prozent weniger als 2008, bestanden im 1. Halbjahr 2009 den Deutschtest, der seit August 2007 Voraussetzung für den Ehegattennachzug ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/194, Antwort zu Frage 4).

Die offiziellen Zahlen zu Bestehensquoten bei Sprachtests im Ausland vermitteln sogar noch ein geschöntes Bild der Wirklichkeit, denn es wird nicht erfasst, wie viele Versuche die Betroffenen unternehmen mussten, um den Sprachtest bestehen zu können. Die Quoten der erstmaligen Prüfungsteilnahme werden nicht gesondert erfasst. Die Bundesregierung ist auch nicht dazu bereit, in absehbarer Zeit realistischere Zahlen zu ermitteln, denn die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen benötige angeblich „mehrere Jahre“ (vgl. ebd., Antworten zu den Fragen 5 und 6). Deshalb kann nur geschätzt werden, dass vermutlich nur etwa die Hälfte aller nachzugswilligen Ehegatten die Hürde des Sprachtests im ersten Anlauf schafft. Die Bestehensquoten sind zudem noch einmal schlechter, wenn Betroffene keinen Zugang zu einem Sprachkurs eines Goethe-Instituts haben oder sich einen solchen Kurs nicht leisten können – und das ist bei etwa 80 Prozent der Betroffenen der Fall (vgl. ebd., Antwort zu Frage 4). In zahlreichen Ländern sind die Quoten aufgrund länderspezifischer und sprachlicher Besonderheiten noch einmal wesentlich schlechter.

Damit ist offenkundig, dass in der Praxis das Grundrecht auf Familienzusammenleben vielfach verletzt wird, denn die Eheleute müssen zwangsweise voneinander getrennt leben, solange das Deutschzertifikat nicht vorliegt. Die hohen Misserfolgsquoten sind ein Beleg dafür, dass der notwendige Spracherwerb im Ausland vielfach nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums, etwa innerhalb von drei Monaten, erfolgen kann, wie z. B. die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Dr. Maria Böhmer im Bundestag suggerierte (Plenarprotokoll 16/144, S. 15188).

Dass die Sprachprüfungen im Ausland geeignet sein sollen, Zwangsverheiratungen zu verhindern oder eine Integration in Deutschland zu erleichtern, kann die Bundesregierung nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar begründen (vgl. ebd., Antworten zu den Fragen 14 ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2009 erteilt (bitte auch die jeweiligen Vergleichswerte für 2008 und den prozentualen Rückgang oder Anstieg benennen)?

a) Wie lauten die entsprechenden Angaben zu den 15 stärksten Herkunftsländern, differenziert nach Ländern (bitte auch die Summe aller 15 Länder nennen)?

b) Wie lauten die entsprechenden Angaben zu den 15 stärksten Herkunftsländern, differenziert nach Zuzug zu Deutschen/Nichtdeutschen/Ehefrauen/ Ehemännern?

2

Wie lautet die gesonderte Statistik des Auswärtigen Amts zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für die zehn Hauptherkunftsländer (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 16/12979) für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2009 (bitte auch die Vergleichswerte für 2008 benennen)?

3

Wie hoch war der Anteil der externen Prüfungsteilnehmenden bei Sprachprüfungen der Goethe-Institute „Start Deutsch 1“ beziehungsweise anderen Anbietern im Jahr 2009, gemessen an der Gesamtzahl der Prüflinge weltweit (bitte zusätzlich die jeweiligen Quoten der 15 wichtigsten Herkunftsländer und der jeweils zehn Länder mit den höchsten und niedrigsten Quoten einzeln angeben)?

4

Wie hoch waren die Bestehensquoten bei Sprachprüfungen „Start Deutsch 1“ der Goethe-Institute beziehungsweise anderen Sprachtests (z. B. „TestDaf“) im Ausland im Jahr 2009 (bitte nach externen und internen Prüfungsteilnehmenden und der Gesamtzahl differenziert angeben sowie absolute und relative Zahlen nennen und diese Quoten bitte zusätzlich noch einmal für die 15 Hauptherkunftsländer und die jeweils zehn Länder mit höchsten und niedrigsten Quoten angeben sowie insgesamt gegebenenfalls auch nach Testanbietern differenzieren)?

5

Was sind die Kerninhalte des im Mai 2009 zusammengestellten und spätestens Ende 2009 fertig gestellten, damals aber noch in der Ressortabstimmung befindlichen Berichtsentwurfs zur Evaluierung der Umsetzung der Sprachnachweise (vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/194, Antwort zu Frage 7), in welcher Form wird dieser Bericht wann und wo veröffentlicht oder den Abgeordneten des Bundestages zur Kenntnis gegeben, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, und falls immer noch kein Evaluierungsbericht vorliegen sollte, was sind die Gründe hierfür angesichts des auch im Koalitionsvertrag vereinbarten „zügigen“ Abschlusses dieser Prüfung?

6

Wieso ist es den Goethe-Instituten möglich, die Zahlen der Prüfungsteilnehmenden, differenziert nach externen und internen Teilnehmenden, sowie die dazugehörigen Quoten der erfolgreichen Teilnahme zu erfassen und zu übermitteln, nicht aber den Anteil der erstmalig Teilnehmenden und deren Erfolgsquoten (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/194, Frage 5)?

7

Wie viele Aufenthaltskarten an drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern wurden im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2009 erteilt (bitte die Zahlen bezüglich der zehn wichtigsten Herkunftsländer gesondert ausweisen)?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Personen, die einen 600- bis 1 200-stündigen Integrationskurs besucht haben, in einer relevanten Größenordnung nicht einmal über Sprachkenntnisse des Niveaus A1 GER verfügen (bitte begründen)?

Wenn ja, was sagt dies über die Qualität des Sprachunterrichts in Integrationskursen aus?

Wenn nein, mit welchen Argumenten hält die Bundesregierung an ihrem Argument (z. B. in der Gesetzesbegründung) fest, die Regelung der Sprachnachweise im Ausland sei deshalb erforderlich, weil nur sie garantiere, dass die Betroffenen tatsächlich über einfache Sprachkenntnisse verfügen, während die – mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbare – Teilnahme an Integrationskursen in Deutschland ein solches Sprachniveau nicht garantiere (bitte ausführen)?

9

Inwieweit ist der Bundesregierung der Bericht der „Hürriyet“ vom 21. Februar 2010 über eine Frau bekannt, die an einem Sprachkurs teilgenommen und den Sprachtest bestanden habe, aber dennoch von der deutschen Auslandsvertretung wegen angeblich mangelnder Sprachkenntnisse kein Visum erteilt bekommen habe, und wie schätzt sie den Vorgang ein?

a) In welchem Umfang, in welchen Fallkonstellationen und wie überprüfen deutsche Auslandsvertretungen generell, aber insbesondere auch in der Türkei, deutsche Sprachkenntnisse im Rahmen des Ehegattennachzugs in Fällen, in denen das geforderte Sprachzertifikat eigentlich vorliegt, und was sind die Gründe hierfür?

b) In wie vielen Fällen wurde ein Visum zur Familienzusammenführung wegen mangelnder Sprachkenntnisse versagt, obwohl das geforderte Sprachzertifikat vorlag, und wenn keine genauen Zahlen hierzu vorliegen, welche ungefähre quantitative Bedeutung haben solche Fälle?

10

Inwieweit ist der Bundesregierung der Vorschlag des für „Auslandstürken“ zuständigen türkischen Ministers, Faruk Celik, bekannt, die deutsche Sprache solle in Deutschland gelernt werden und wenn sich die Betroffenen nach acht bis zehn Monaten die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht angeeignet haben sollten, würde die Türkei den Rückflug bezahlen, wie mehrere türkische Tageszeitungen am 22. Februar 2010 berichteten, und inwieweit hält die Bundesregierung diesen Vorschlag für diskussionswürdig?

Berlin, den 4. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen