Lückenindikationen im Pflanzenschutz zur Gesunderhaltung von kleineren Kulturen im Gartenbau und in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Nicole Bauer, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Für zahlreiche Kulturen im Garten- und Gemüseanbau fehlen geeignete Pflanzenschutzmittelzulassungen zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Hintergrund ist der oftmals kleinere Anbauumfang vieler garten- bzw. gemüsebaulicher Kulturen und die damit einhergehende scheinbar geringe wirtschaftliche Bedeutung im Vergleich zu den mit der Pflanzenschutzmittelzulassung verbundenen Kosten. Dies hat zur Folge, dass dort häufig geeignete, praxistaugliche Bekämpfungsverfahren zur Sicherung der Ernten sowie zum Erhalt der Wertschöpfung fehlen. Die sogenannte Lückenindikation im Pflanzenschutz beschreibt diese notwendigen Anwendungen für Pflanzenschutzmittel bzw. ihr Fehlen gegen bestimmte Schadorganismen in Kulturen mit geringem Flächenanteil oder geringem wirtschaftlichen Gewicht. Hierbei spielt auch eine regional unterschiedliche Verbreitung bestimmter Schädlinge und Pflanzenkrankheiten eine große Rolle. Beispiel hierfür ist die Verbreitung von Schaderregern durch Klimaveränderungen oder das Vordringen bestimmter invasiver Arten (Neobiota).
Neben der allgemein hohen Anzahl an deutlichen Verzögerungen bei Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, stellen die Zulassungen für geringfügige Anwendungsfälle und Kleinkulturen einen besonderen Problembereich dar. Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der EU-Kommission hat im Jahr 2016 ein Audit zur „Bewertung des Systems für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ in Deutschland durchgeführt und in einem Bericht veröffentlicht (http://ec.europa.eu/food/audits-analysis/ act_getPDF.cfm?PDF_ID=12764). Laut dem Bericht verstärke sich durch die beträchtlichen Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf die Nutzung eines Schnellverfahrens für Zulassungserweiterungen das Problem mangelnder Produkte für den geringfügigen Einsatz noch weiter. Es müsse aus diesem Grund zudem vermehrt auf die Beantragung von Notfallzulassungen für Feldfrüchte mit geringfügiger Verwendung durch Anwender zurückgegriffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Anträge zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige und die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland koordinierende Behörde in den vergangenen fünf Jahren jeweils eingegangen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Wie viele Zulassungsanträge zur Ausweitung des Geltungsbereichs für Pflanzenschutzmittel hat das BVL in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist), und wie hoch ist die aktuelle Zahl der noch nicht bewilligten Anträge?
In wie vielen Fällen erfolgte die Ausweitung im Falle eines positiven Bescheides in Form einer Änderung der bestehenden Zulassung oder als getrennte Zulassung, und wie gestaltet sich das in Deutschland geltende Verwaltungsverfahren in Bezug Artikel 51 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates?
Wie viele Beteiligungen an Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel haben die mitwirkenden Behörden (BVL, Julius Kühn-Institut, Umweltbundesamt) in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Wie viele Anträge auf Zulassungserweiterung konnten nicht positiv beschieden werden, da durch die Verzögerung bei der Bearbeitung inzwischen neue Anforderungen an die Zulassung (z. B. hinsichtlich des Risikomanagements) berücksichtigt werden mussten?
Wie viele Anträge auf Zulassungserweiterungen – aufgeschlüsselt nach Gruppen – wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt, obwohl es für die beantragten Anwendungsgebiete eine bestehende Zulassung in einem Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der EU gibt bzw. diese im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt wurde? Was waren die Begründungen?
Da laut Artikel 51 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen können, um die Einreichung von Anträgen auf Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf geringfügige Verwendungen zu vereinfachen oder zu fördern, welche Maßnahmen kommen laut Bundesregierung in Bezug auf den Zulassungsprozess in Deutschland in Betracht?
Wie bewertet die Bundesregierung das von der EU-Kommission kritisierte Fehlen eines Schnellverfahrens bei Zulassungserweiterungen für Pflanzenschutzmittel für geringfügige Anwendungsfälle und für Kleinkulturen in Deutschland?
a) Welche Folgen für den Anbau von Sonderkulturen und Kulturen mit geringem Anbauumfang in der Landwirtschaft und im Gartenbau hat das Fehlen eines Schnellverfahrens für Zulassungserweiterungen laut Einschätzung der Bundesregierung?
b) Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf die Anwendung eines Schnellverfahrens bei Anwendungserweiterungen (EU-Recht und nationales Recht)?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Schnellverfahren bei Zulassungserweiterungen in anderen EU-Mitgliedstaaten?
d) Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten nutzen das Schnellverfahren?
Wie viele Anträge auf Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel gingen in den letzten fünf Jahren für den Einsatz in Kulturen mit geringem Anbauumfang ein (bitte nach Kultur und Wirkstoff angeben)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der GD SANTE ein, dass eine Verzögerung bei der Erteilung regulärer Zulassungen zu einem Anstieg der Zahl von Anträgen auf Notfallzulassungen führe?