Rechtsverständnis der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch
der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn, Nicole Höchst, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Fernsehsendung „Anne Will“ vom 3. Februar 2019 hat Bundesministerin Dr. Franziska Giffey von „Versorgungslücken“ bei der Abtreibung gesprochen. Des Weiteren hat sie ein „Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung“ von Frauenärzten gefordert. Dies bietet nach Auffassung der Fragesteller Anlass, das Rechtsverständnis der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch zu erfragen. Es wird dabei ausdrücklich gebeten, die nachstehenden Fragen einzeln und nicht zusammengefasst zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Nasciturus nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Mensch?
Kommt dem Ungeborenen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Menschenwürde zu?
Hat der ungeborene Mensch nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein eigenes Lebensrecht?
Muss der Schwangerschaftsabbruch nach Rechtsauffassung der Bundesregierung für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen werden?
Muss es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein grundsätzliches Verbot des Schwangerschaftsabbruchs geben?
Gehört das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs nach Rechtsauffassung der Bundesregierung zum Kernbestand der verfassungsmäßigen Ordnung?
Gibt es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung nach Einnistung einer befruchteten Eizelle eine grundsätzliche Rechtspflicht zur Austragung des Kindes, von der nur ganz ausnahmsweise abgesehen werden darf?
Wenn ja, welches ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung das entscheidende Kriterium dafür, von der Auferlegung der Rechtspflicht zur Austragung des Kindes im Ausnahmefall abzusehen?
Gibt es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein Recht auf Abtreibung oder kann es ein solches geben?
Ist die Zurverfügungstellung von Möglichkeiten der Abtreibung im Inland nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Teil der vom Staat zu gewährleistenden Daseinsvorsorge?
Darf, sollte oder muss nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Ausbildung von Frauenärzten zur Durchführung von Abtreibungen staatlich angeordnet oder gefördert werden?