Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Psychische Erkrankungen sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Anzahl der Krankentage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp 48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8688 hervorgeht. Seit Jahren fordern die Gewerkschaften und DIE LINKE., mit einer Anti-Stress-Verordnung auf diese Entwicklung zu reagieren (IG Metall 2012: https://t1p.de/lnqk; Bundestagsdrucksache 18/10892). Die Bundesregierung sieht dagegen keine Notwendigkeit für eine solche Verordnung und verweist auf bestehende Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie die Gefährdungsbeurteilung (Bundestagsdrucksache 19/8688).
Die Gefährdungsbeurteilung gilt als zentrales Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA 2019, Quelle: https://t1p.de/mdf4). Seit dem Jahr 2014 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Eine weitere Säule des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Arbeitgeber werden verpflichtet Fachleute zu bestellen, die dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb eingehalten werden, auch in Hinblick auf psychische Erkrankungen. Mit der „DGUV Vorschrift 2“ gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Die Fragestellenden haben vor dem Hintergrund steigender Krankentage Zweifel daran, dass in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz flächendeckend eingehalten werden und befragen dazu die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen; bitte gesondert die Fälle ausweisen, in denen psychische Belastungen berücksichtigt wurden)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Beschäftigte in den Jahren 2007 bis 2018 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen; bitte gesondert die Fälle ausweisen, in denen psychische Belastungen berücksichtigt wurden)?
a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Deutschland nur etwa die Hälfte der Betriebe der gesetzlichen Pflicht nachkommen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (BAuA, Februar 2019: https://t1p.de/9txv), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand, und was tut sie dagegen?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seit den GDA-Betriebsbefragungen 2011 und 2015 (GDA = Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) keine weiteren Erhebungen seitens der Bundesregierung bzw. ihr nachgeordneter Institutionen veranlasst wurden, um den Deckungsgrad von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland zu erheben, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund der Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen als zentralem Element des betrieblichen Arbeitsschutzes (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von der zuständigen Arbeitsaufsicht kontrolliert und als angemessen durchgeführt, nicht angemessen durchgeführt bzw. als nicht durchgeführt klassifiziert wurden (Systemkontrollen; bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen, nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und für den Bund in Summe darstellen)?
Trifft es zu, dass der Bundesregierung nicht für alle Bundesländer Daten über Systemkontrollen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, und falls ja, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbaren stichprobenartigen Daten erhoben (bitte begründen)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung Lücken bei der Datenerhebung bezüglich der Systemkontrollen bei der Gefährdungsbeurteilungen, wenn Gefährdungsbeurteilungen der BAuA zur Folge das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz darstellen?
b) Trifft es zu, dass der Bundesregierung keine Daten hinsichtlich der Kontrolle des gesetzlich vorgeschriebenen Prozesses der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen – mit den Prozessschritten Ermittlungen von Gefährdungen, Dokumentation, Umsetzung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung – durch die zuständigen Arbeitsaufsichten vorliegen, und falls ja, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbaren stichprobenartigen Daten erhoben (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe in den Jahren 2007 bis 2018 Bußgelder im Zusammenhang mit nicht erstellten oder unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in Deutschland im Durchschnitt nur alle 20 Jahre eine staatliche Arbeitsschutzkontrolle in einem Betrieb stattfindet (Bundestagsdrucksache 19/7218), und was tut die Bundesregierung, um den zeitlichen Abstand zwischen zwei Arbeitsschutzkontrollen zu verringern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen haben?
a) Inwiefern werden diese Mitbestimmungsrechte nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?
b) Inwiefern hält die Bundesregierung die Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung für ausreichend (bitte begründen)?
c) In wie vielen Fällen haben Arbeitnehmervertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen angestrengt?
d) In wie vielen Fällen wurden diese Gerichtsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten der Arbeitnehmerseite entschieden?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Deutschland für alle Betriebe die gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, und wenn ja, worin besteht die Rechtsgrundlage dazu (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen, bitte jeweils nach betrieblichen und überbetrieblichen Fachkräften ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten, die in den Jahren 2007 bis 2018 in Betrieben gearbeitet haben, für die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen, bitte jeweils ausweisen, in wie vielen Fällen die Fachkräfte direkt in den Betrieben beschäftigt waren)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der flächendeckenden Umsetzung des § 8 Absatz 2 ASiG vor, der die Stellung der leitenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt, insbesondere in Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG-Urteil vom 15. Dezember 2009, Az.: 9 AZR 769/08), die vorsieht, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb direkt dem Leiter des Betriebes unterstellt sein muss?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein gleichwertiger Arbeitsschutz gewährleistet sein muss, wie in den übrigen Wirtschaftszweigen, und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst (bitte begründen)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben häufiger eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird, als in nicht-mitbestimmten und nicht-tarifgebundenen Betrieben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 ein Betriebsarzt bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen, bitte jeweils nach betrieblichen und überbetrieblichen Betriebsärzten ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten, die in den Jahren 2007 bis 2018 in Betrieben gearbeitet haben, für die ein Betriebsarzt bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen)?
Wie alt waren die Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 (bitte nach Altersgruppen ordnen sowie Durchschnittsalter angeben)?
Wie hat sich der betriebsärztliche Betreuungsbedarf nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 entwickelt (bitte ausweisen nach Betriebsgrößen und Branchen), und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es einen zusätzlichen Bedarf an betriebsärztlicher Betreuung gibt, der nicht gedeckt werden kann, weil es zu wenig Arbeitsmediziner gibt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen es in den Jahren 2007 bis 2018 zu Anordnungen der zuständigen Behörden nach § 12 im Zusammenhang mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes gekommen ist (bitte in Summe und für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe in den Jahren 2007 bis 2018 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 20 wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zum Arbeitsschutz von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte in Summe sowie für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der DGUV Vorschrift 2, die erstmals seit dem 1. Januar 2011 für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vorsieht?
a) Trifft es zu, dass 41 Prozent der bei einer Evaluation befragten Betriebe die DGUV Vorschrift 2 nicht kennen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der DGUV Vorschrift 2 die aus dem Anstieg mobiler Arbeit resultierenden Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausreichend berücksichtigt?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung, angesichts eines mangelhaften Umsetzungsstands der Gefährdungsbeurteilung, die derzeitigen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zur Unterstützung und Beratung der Unternehmen in der Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 für ausreichend an (bitte begründen)?
d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die DGUV Vorschrift 2 einer erneuten Überarbeitung unterzogen werden soll, und wenn ja, welche Änderungen sind hier vorgesehen, und warum?
Befürwortet die Bundesregierung, dass für weitere Professionen, wie etwa für Arbeitspsychologen, Ergonomen oder Arbeits- und Gesundheitswissenschaftler in Zukunft ein geregelter Zugang als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen kann (bitte begründen)?
Befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Gewerkschaft ver.di (sopoaktuell Nr. 262 17. Oktober 2017), dass es zukünftig eine Fortbildungsverpflichtung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geben sollte (bitte begründen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Verdopplung von Fehltagen aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren (Bundestagsdrucksache 19/8688), inwiefern hält sie in diesem Zusammenhang die bestehenden Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für ausreichend, und inwiefern sieht sie die Umsetzung einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit („Anti-Stress-Verordnung“) für notwendig an?