Meldepflichten von Dienstreisen von Beschäftigten deutscher Unternehmen in der Europäischen Union
des Abgeordneten Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Entsenderichtlinie setzt die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union (Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31996L0071&from=DE). Die Entsenderichtlinie wurde durch die Durchsetzungsrichtlinie (2014/67/EU) und die Änderungsrichtlinie (EU/2018/957) konkretisiert und erweitert (Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU, 15. Mai 2014, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0067&from=DE, Änderungsrichtlinie EU/2018/957, 28. Juni 2018, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L0957&from=DE).
In der Presse und in Stellungnahmen von Verbänden wird immer wieder beklagt, die Umsetzung der Entsenderichtlinie sei ein Flickenteppich nationaler Vorschriften, verursache hohen bürokratischen Aufwand und behindere den Binnenmarkt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen hätten erhebliche Probleme.
Wann immer Mitarbeiter zu Wartungs- und Montageeinsätzen, Messen oder Dienstreisen zu Tochtergesellschaften aufbrechen – stets müssten im Zielland Arbeitsverträge, Versicherungsverträge oder Qualifikationsnachweise, oft in der jeweiligen Landessprache, eingereicht werden (Handelsblatt, Deutsche Wirtschaft schimpft über das Bürokratiemonster Entsenderichtlinie, 17. Februar 2019, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-deutsche-wirtschaft-schimpftueber-das-buerokratiemonster-eu-entsenderichtlinie/23991402.html?ticket=ST-15997-1U5tLtr4t5DOWAbMomNb-ap6; VDMA, EU braucht endlich klare Regeln bei der Entsendung, 29. Mai 2018, www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/26293506; VDMA, Neue Entsenderichtlinie darf nicht den EU-Binnenmarkt schwächen, 18. Oktober 2017, www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/21291768).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie die anderen Mitgliedstaaten der EU die Entsenderichtlinie 96/71/EG und die beiden Folgerichtlinien, 2014/67/EU und EU/2018/957, in den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften auslegen?
Wenn ja, welchen Interpretationsspielraum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob in allen Mitgliedstaaten der EU Meldepflichten bestehen?
Wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldepflichten, und welche Mitgliedstaaten haben keine Meldepflichten eingeführt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, inwieweit Dienstreisen bzw. Tätigkeiten von Mitarbeitern deutscher Unternehmen Meldepflichten in anderen Mitgliedstaaten der EU unterliegen?
Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausnahmen bzw. unterschiedliche Auslegung durch die Mitgliedstaaten (bitte die Mitgliedstaaten und jeweiligen Meldepflichten für welche Art von Dienstreise bzw. Tätigkeiten, z. B. Verkaufsgespräche, Vertragsverhandlungen, Standpersonal für Messen, möglichst konkret aufführen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welchen Umfang die Meldepflichten in anderen Mitgliedstaaten der EU für Dienstreisen bzw. Tätigkeiten von Mitarbeitern deutscher Unternehmen haben?
Wenn ja, welche Meldepflichten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, bzw. was muss gemeldet werden, und gibt es unterschiedliche Auslegungen durch die Mitgliedstaaten (bitte nach Mitgliedstaaten und jeweiligen Meldepflichten, z. B. Informationen, Nachweise, Dokumente, möglichst konkret aufführen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es auf europäischer Ebene, in der Kommission, im Rat oder im Parlament, Ansätze und Bestrebungen gibt, die Meldepflichten zu harmonisieren bzw. zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen?
Wenn ja, welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konkret?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es auf europäischer Ebene, in der Kommission, im Rat oder im Parlament, Ansätze und Bestrebungen gibt, für kleine und mittlere Unternehmen die Meldepflichten zu vereinfachen und Bagatellregelungen zu schaffen?
Wenn ja, welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konkret?
Hat die Bundesregierung veranlasst, dass es staatliche Stellen gibt, die besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten unterstützen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, inwieweit Mitarbeiter von Unternehmen aus Drittstaaten (USA, China) für Dienstreisen bzw. Tätigkeiten in Mitgliedstaaten der EU Meldepflichten unterliegen?
Wenn ja, welche Mitgliedstaaten verlangen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldepflichten für Mitarbeiter von Unternehmen aus Drittstaaten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, inwieweit Mitarbeiter deutscher Unternehmen für Dienstreisen bzw. Tätigkeiten in Staaten außerhalb der EU Meldepflichten unterliegen?
Wenn ja, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und die Volksrepublik China Meldepflichten für Mitarbeiter von deutschen Unternehmen, und welchen Umfang haben diese Meldepflichten (bitte konkrete Beispiele angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Eindruck, der sich nach Ansicht der Fragesteller bei vielen mittelständischen Unternehmen verfestigt hat, dass es einfacher ist, einen Mitarbeiter zu einer Dienstreise in die USA zu schicken, um z. B. bei einem Kunden eine Maschine zu reparieren, als in unser Nachbarland Frankreich?