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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das "Ohne Gentechnik"-Siegel und die Aktivitäten des Vereins "VLOG - Verein Lebensmittel ohne Gentechnik e. V."

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/962924.04.2019

Das „Ohne Gentechnik“-Siegel und die Aktivitäten des Vereins „VLOG – Verein Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“

der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Label „Ohne Gentechnik“ kennzeichnet inzwischen sehr viele Produkte des Lebensmittelhandels. Vorgestellt wurde das Siegel vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im August 2009 mit dem Ziel, eine Kennzeichnungsmöglichkeit zu schaffen, die dem Verbraucher eine stärkere Orientierungshilfe geben sollte, Lebensmittel, die keine Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, zu identifizieren. Die Markennutzungsrechte für das „Ohne Gentechnik“-Siegel übertrug das BMELV dem Verband „Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ (VLOG). Seitdem gestaltet der VLOG die Anforderungen zum Erhalt des Siegels und erhebt Auditierungsgebühren sowie Lizenzentgelte für die Nutzung des Siegels von seinen Mitgliedern.

Grundsätzlich wären auch andere „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungen im Rahmen der Lebensmittelgesetze zulässig, jedoch kommt dem Siegel des VLOG aufgrund der Markennutzungsrechtsübertragung durch das BMELV und dem hohen Marktanteil eine besondere Bedeutung zu.

Die grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen zur Kennzeichnung eines Lebensmittels mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel finden sich im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Nach § 3a Absatz 2 EGGenTDurchfG dürfen in einem mit dem Siegel versehenen Produkt keine Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten enthalten sein, die nach Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu kennzeichnen wären. Darüber hinaus darf laut § 3a Absatz 4 der Verordnung im Falle eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat von tierischer Herkunft, wie beispielsweise Fleisch und Milch, dem Tier, von dem das Lebensmittel gewonnen worden ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Gewinnung des Lebensmittels kein Futtermittel, welches als GVO gekennzeichnet werden muss, verfüttert worden sein.

Besonderer Aufmerksamkeit muss der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung seit dem gentechnikrechtlichen Grundsatzurteil des EuGH vom 25. Juli 2018 beigemessen werden, welches klassische Mutationszüchtungen und neue Züchtungsmethoden des Genome-Editing als GVO einstuft. Weltweit existieren nach Schätzungen der Bundesregierung über 3 000 Nutzpflanzensorten, die mittels klassischen Formen der Mutagenese, also klassischen Züchtungsverfahren, bei denen chemische Substanzen oder radioaktive Bestrahlung zur Veränderung eines Genoms einer Pflanzensorte eingesetzt werden (Bundestagsdrucksache 19/6666), gezüchtet wurden. Bei konsequenter Anwendung des EuGH-Urteils müssten nach Auffassung der Fragesteller alle Sorten, die mittels klassischer Formen der Mutagenese gezüchtet werden, als GVO gekennzeichnet werden. Es ist den Verbrauchern nicht zu vermitteln, weshalb Produkte, die Lebensmittel enthalten, welche mittels Bestrahlungen und Chemikalien gentechnisch behandelt wurden, mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel vermarktet werden. Unterschiedliche rechtliche Bewertungen über die Voraussetzungen für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung solcher Produkte sorgen zudem für erhebliche Unklarheiten für Verbraucher sowie die Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Erfolgte die Übertragung der Markennutzungsrechte des „Ohne Gentechnik“-Siegels vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf den Verband „Lebensmittel ohne Gentechnik e. V“ (VLOG) unentgeltlich?

Wenn ja, mit welcher Begründung erfolgte die Übertragung der Markennutzungsrechte ohne eine Erhebung von Gebühren?

2

Welches wesentliche Vereinsziel verfolgte der VLOG zur Zeit der Übertragung der Nutzungsrechte des Siegels „Ohne Gentechnik“ durch das BMELV nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragung der Markennutzungsrechte an einen privatwirtschaftlichen Verband vor dem Hintergrund, dass ein wesentliches Ziel des Vereins die Förderung der Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik ist und somit aktive Interessenvertretung betrieben wird?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die politischen Aktivitäten des VLOG, die über die Erhebung von Lizenz- und Auditierungsgebühren im Zusammenhang mit dem Siegel „ohne Gentechnik“ hinausgehen, und stehen die politischen Aktivitäten im Einklang mit den Interessen der Bundesregierung?

5

Eragtet die Bundesregierung eine Akkreditierung des VLOG-Siegels durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für notwendig (bitte Antwort begründen)?

6

Welche öffentlichen Mittel bzw. Bundesmittel erhielt der Verein „Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ bisher (Höhe und Umfang der Förderung)?

7

Welche laufenden Förderungen aus öffentlichen Mitteln bzw. Bundesmitteln erhält der Verein VLOG aktuell, bzw. welche Mittel sind dem Verein bereits zugesagt und im Rahmen welcher Projekte geschieht dies?

8

Welche Unklarheiten führen laut Einschätzung der Bundesregierung im Hinblick darauf, dass in einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten Informationsbroschüre darauf verwiesen wird, dass das europäische Lebensmittelrecht „von vielen Menschen als lückenhaft empfunden“ werde (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Flyer-Poster/Flyer-OhneGentechnik-MehrWahlfreiheit.pdf?__blob=publicationFile), zu einer nicht vollständigen Information für den Verbraucher?

9

Hält es die Bundesregierung für die bestmögliche Lösung, dass die in Frage 8 angesprochenen Unklarheiten durch die Kennzeichnungsmöglichkeit mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ in Verantwortung eines privatwirtschaftlichen Vereines beseitigt werden sollen?

10

Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Frage 8 thematisierten Unklarheiten für eine Konkretisierung der Lebensmittelkennzeichnungspflicht auf europäischer Ebene mit einer rechtlich klaren und einheitlichen Kennzeichnung ein?

Sofern es zu einer Anerkennung des deutschen Standards in anderen Mitgliedsländern kommt, wird die Bundesregierung für eine gegenseitige Anerkennung der Kennzeichnungsstandards sorgen, um so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?

11

Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das VLOG-Siegel vom Handel zunehmend auch für Produkte gefordert wird, die im europäischen Ausland hergestellt wurden, für eine Notifizierung des deutschen Standards auf europäischer Ebene ein?

Sofern es zu einer Anerkennung des deutschen Standards in anderen Mitgliedsländern kommt, wird die Bundesregierung für eine gegenseitige Anerkennung der Kennzeichnungsstandards sorgen, um so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?

12

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Lebensmittel, bei deren Produktion GVO aus der klassischen Mutagenese eingesetzt werden und die dennoch das „Ohne Gentechnik“-Siegel tragen, wegen der Vorschriften zum Schutz vor Täuschung laut § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen (infolge des EuGH-Urteils vom 25. Juli 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof – EuGH –, dass die mittels klassischen Formen der In-vitro-Mutagenese – also vor allem durch radioaktive Bestrahlung und Chemikalieneinsatz – gewonnenen Pflanzensorten rechtlich als GVO einzustufen sind)?

13

Sofern die Bundesregierung Frage 10 mit Verweis auf die Zuständigkeit der rechtlichen Klärung durch die Gerichtsbarkeit beantwortet, beabsichtigt die Bundesregierung, durch Änderungen in den einschlägigen Gesetzestexten (z. B. EGGenTDurchfG und LFGB) für rechtliche Klarheit zu sorgen?

14

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei Lebensmitteln, bei deren Produktion GVO aus klassischer In-vitro-Mutagenese eingesetzt werden und welche zudem das „Ohne Gentechnik“-Siegel tragen, die Informationen in Bezug auf die Eigenschaften oder Methode der Herstellung oder Erzeugung des Lebensmittels eine Irreführung für den Verbraucher darstellen können (bitte Antwort begründen)?

15

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der durchschnittlich informierte Verbraucher mit einem durchschnittlichen Kenntnisstand über biotechnologische Verfahren die Methoden der klassischen In-vitro-Mutagenese nicht als „Gentechnik“ einstufen würde (bitte Antwort begründen)?

16

Ist die Bundesregierung aufgrund der Gefahr der Verbrauchertäuschung, welche mit der aktuellen Gesetzgebung des Gentechnikrechts und der darin festgelegten Definition eines GVO einhergeht, der Meinung, dass es einer Veränderung des Gentechnikrechts und damit einhergehender Kennzeichnungspflichten und Kennzeichnungsmöglichkeiten bedarf (bitte Antwort begründen)?

Falls ja, plant die Bundesregierung, Änderungen im Gentechnikrecht auf EU- sowie nationaler Ebene anzustoßen, und welche Änderungen sind dies im Einzelnen?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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