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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Intensivierung von Luftüberwachung im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/963124.04.2019

Intensivierung von Luftüberwachung im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat das Mandat für die Militärmission EUNAVFOR MED für ein halbes Jahr verlängert („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019). Zu etwaigen Seenotrettungsfällen will EUNAVFOR MED keine seegehenden Einheiten mehr schicken. Vorkommnisse im Operationsgebiet sollen stattdessen aus der Luft beobachtet werden. Diese „Überwachung mit Luftausrüstung“ wird dafür intensiviert.

Als Kernaufgabe von EUNAVFOR MED gilt die Aufklärung von „Schleusernetzwerken“ (http://gleft.de/2NM). Diese sind aber kaum selbst auf dem Mittelmeer unterwegs, weshalb die Angehörigen der Operation seit deren Beginn im Jahr 2015 nur 151 verdächtige Schleuser an die italienischen Behörden übergeben haben (Bundestagsdrucksache 19/4317, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten Jürgen Trittin). Deutsche Schiffe haben angeblich an der Übergabe von 46 Schleusern mitgewirkt („Auf Schleuserjagd“, www.zeit.de vom 12. November 2017).

Als „Unterstützungsaufgabe“ übernimmt EUNAVFOR MED die Ausbildung der libyschen „Küstenwache“ und Marine. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet es den EU-Mitgliedstaaten, Flüchtlinge in ein Land zu bringen, in dem Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen unmittelbar bevorstehen. Dieser Grundsatz der Nichtzurückweisung gilt nicht für libysche Behörden oder private Handelsschiffe. Seit Juni 2018 waren Einheiten von EUNAVFOR MED nicht mehr an Rettungsaktionen beteiligt, im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Operationen der libyschen Behörden stark gestiegen („EU-Schiffe haben im Juni keinen einzigen Menschen aus dem Mittelmeer gerettet – und die Bundesregierung will das geheim halten“, www.buzzfeed.com vom 18. Oktober 2018). Im Jahr 2018 brachte die „Küstenwache“ mindestens 15 000 Menschen nach Libyen zurück, in den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren es 800 (http://gleft.de/ 2NN).

Laut dem rumänischen Ratsvorsitz liegt der derzeitige libysche Such- und Rettungsbereich (SAR-Bereich) aber immer noch „jenseits der operativen Kapazitäten der libyschen Küstenwache“ (Ratsdokument 6599/19). Neben der Ausbildung, dem Aufbau von Kapazitäten und der Bereitstellung von Ausrüstung für die „Küstenwache“ soll die Europäische Union deshalb deren „Stärkung der Koordinierungsfunktion“ unterstützen. Libyen verfügt nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller über rund 30 Patrouillenboote und Küstenwachschiffe, die größtenteils von der italienischen Regierung stammen. Gegenwärtig ist jedoch nur die Hälfte dieser Schiffe einsatzbereit. Frankreich hat zugesagt, weitere sechs voll ausgestattete Patrouillenboote zu liefern.

Die libysche „Küstenwache“ erhält ihre Informationen zu Seenotfällen von EUNAVFOR MED. Diese stammen von vier europäischen Seeaufklärern, aber auch von militärischen Drohnen, die von Italien im Rahmen der EU-Mission eingesetzt werden („Mit Drohnen sichten statt mit Schiffen retten“, www.spiegel.de vom 27. März 2019).

Zu den Zielen von EUNAVFOR MED gehört die Einrichtung eines maritimen Lagezentrums („Maritime Rescue Center“, MRCC) in Tripolis. Die Europäische Union gibt im Programm „Support to Integrated border and migration management in Libya – First phase“ des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) rund 42 Mio. Euro für den Bau des libyschen MRCC aus (http://gleft.de/2NO). In einer zweiten Phase wird neben der „Küstenwache“ auch die libysche Seepolizei mit 45 Mio. Euro unterstützt (http://gleft.de/2NP). Ein großer Teil der Mittel kommt zweckgebunden aus den vier Visegrád-Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik und Slowakei. Ob eine solche Zweckbindung im EUTF überhaupt vorgesehen ist, bleibt unklar. Die Bundesregierung schreibt, einzelne Staaten könnten nicht allein über Mittelverwendungen im EUTF bestimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8806).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Mandatsaufgaben von EUNAVFOR MED zukünftig auch ohne den Einsatz von Schiffen umgesetzt werden können, und falls nein, wofür würden seegehende Einheiten konkret gebraucht?

2

Aus welchen „operativen Gründen“ wurde der Befehlshaber von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung angewiesen, den „Einsatz des Schiffsbestands […] zeitweise auszusetzen“ („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019)?

3

Welche Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen luft- oder seegehenden Einheiten an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED, und welcher Aufwuchs ist geplant (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/4092, Frage 17 beantworten)?

a) Inwiefern wurde auch der italienische Flugzeugträger, auf dem sich das Operationshauptquartier befand, abgezogen?

b) Sofern dieser Flugzeugträger ebenfalls abgezogen wurde, wo befinden sich die Hauptquartiere der Mission?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob weiterhin U-Boote in EUNAVFOR MED eingesetzt werden sollen?

4

Wann, und wie wird die „Überwachung mit Luftausrüstung“ nach Kenntnis der Bundesregierung intensiviert („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019)?

5

Welche Flüge mit Drohnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Italien im Rahmen von EUNAVFOR MED geplant, bzw. wie viele Flugstunden wurden von der Militärmission angefragt („Mit Drohnen sichten statt mit Schiffen retten“, www.spiegel.de vom 27. März 2019)?

6

Auf welche Weise wird die libysche „Küstenwache“ und Marine bei „Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen zur See“ verstärkt unterstützt („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019)?

a) Was ist mit der Formulierung „verbesserte Überwachung – auch an Land“ gemeint?

b) In welchen „geeigneten Gremien“ wird weiter „an einer Lösung in Bezug auf die Ausschiffung“ gearbeitet?

7

Wie viele verdächtige Schleuser wurden im Rahmen von EUNAVFOR MED insgesamt an italienische, maltesische oder andere Behörden übergeben, und wie viele dieser Übergaben erfolgten durch deutsche Schiffe (Bundestagsdrucksache 19/4317, Antwort auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten Jürgen Trittin)?

8

In wie vielen Fällen wurden auf Hoher See schleusereiverdächtige Schiffe beschlagnahmt und Behörden übergeben, und wie viele dieser Übergaben erfolgten durch deutsche Schiffe (http://gleft.de/2NM)?

9

An wie vielen Rettungen waren Schiffe von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2018 beteiligt?

10

Wie viele Personen hat die libysche „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 auf dem Mittelmeer abgefangen und nach Libyen zurückgebracht?

11

Welche Ausbildung der libyschen „Küstenwache“ ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED im Jahr 2019 geplant?

12

Was ist der Bundesregierung für den Zeitraum bis zum Aufflammen des Bürgerkriegs Anfang April 2019 zu den operativen Kapazitäten der libyschen „Küstenwache“ bekannt, und inwiefern kann diese die Aktivitäten in ihrem Such- und Rettungsbereich wie im Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung vorgeschrieben abdecken (Ratsdokument 6599/19)?

13

Wo kann die Bundesregierung in Erfahrung bringen, inwiefern der Anschluss Libyens an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ tatsächlich im Dezember 2018 erfolgte bzw. für wann dies nunmehr geplant ist (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 5)?

14

Über welche Erkenntnisse oder Hinweise verfügt die Bundesregierung, dass die „Schwierigkeiten bei der elektronischen oder telefonischen Erreichbarkeit“ der libyschen „Küstenwache“ bzw. der Rettungsleitstellen JRCC (als behelfsmäßiges MRCC) seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/7802 anhalten oder sich sogar verschlechtern (vgl. http://gleft.de/2O5 und http://gleft.de/2O4, bitte für den Zeitraum bis zum Aufflammen des Bürgerkriegs Anfang April 2019 angeben)?

15

Auf welche Weise ist bzw. war die libysche „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung vom Aufflammen des Bürgerkriegs Anfang April 2019 betroffen, inwiefern sind die Kapazitäten zur Seenotrettung oder die Erreichbarkeit des JRCC beschränkt oder die Behörden nunmehr noch schwerer oder gar nicht erreichbar?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Warnung der libyschen „Küstenwache“ an Nichtregierungsorganisationen, ihren Schiffen grundsätzlich fernzubleiben („The Libyan Navy and Coast Guard have warned NGOs […] to operate close to the Libyan coastguards“), mit dem Seerecht und insbesondere dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See vereinbar ist („Libyan Navy warns NGOsʼ vessels not to sail in territorial waters“, www.libyaobserver.ly vom 2. April 2019)?

17

Auf welche Weise will die Europäische Union die libysche „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer „Stärkung der Koordinierungsfunktion“ unterstützen („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019)?

a) Trifft es zu, dass die libysche „Küstenwache“ Informationen zu Seenotfällen und anderen Vorkommnissen auf dem Mittelmeer von EUNAVFOR MED erhält (http://gleft.de/2NN)?

b) Sofern dies zutrifft, welche libysche Stelle empfängt diese Informationen (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 5)?

c) Inwiefern gelangen auch Informationen, die durch die Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR MED aufgeklärt werden, an die libysche „Küstenwache“ bzw. libysche Lagezentren?

18

Was ist der Bundesregierung über den Fortgang der Prüfung einer formalen Anfrage der libyschen Regierung über technische Ausrüstung zur Migrationsabwehr an die Europäische Union bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12459)?

19

Welche Vorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Programm „Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase“ des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) geplant, und wer führt diese durch?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise sich die Visegrád-Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik und Slowakei an dem Programm beteiligen?

b) Ist es im EUTF rechtlich möglich, dass sich die Visegrád-Staaten für ihre Zahlung von 35 Mio. Euro in den EUTF eine Zweckbindung für den Kapazitätsaufbau libyscher Behörden ausbedingen (Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8806)?

c) Wie genau darf eine solche Zweckbindung festgelegt werden (etwa regional, technisch, bestimmte Empfänger)?

d) Inwiefern ist eine solche Zweckbindung im EUTF üblich?

20

Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, inwiefern Geflüchtete im neu aufflammenden libyschen Bürgerkrieg zu Kampfhandlungen oder deren Unterstützung gezwungen wurden („Gen Khalifa Haftar’s forces close in on Tripoli“, www.irishtimes.com vom 5. April 2019, „Libya: Detained refugees ,terrified‘ as clashes near Tripoli rage“, www.aljazeera.com vom 7. April 2019)?

21

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in EUNAVFOR MED „kontrolliert, ob die Ausbildung auf lange Sicht effizient ist“ („EUNAVFOR MED Operation SOPHIA: Mandat bis 30. September 2019 verlängert“, Pressemitteilung des Rates vom 29. März 2019)?

22

Wegen welcher „Umsetzungsschwierigkeiten“ war das „Monitoring and Advising“ zur Evaluierung der libyschen „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Sommer 2018, während EUNAVFOR MED keine Rettungen mehr übernahm, ein halbes Jahr ausgesetzt (Bundestagsdrucksache 19/7621, Antwort zu Frage 18)?

a) Auf welche Weise wurde der Mechanismus in diesem Zeitraum „überwiegend als ‚Remote Monitoring‘“ durchgeführt?

b) Inwiefern ist der wegen der „Umsetzungsschwierigkeiten“ verzögerte Bericht inzwischen eingetroffen, und welche wesentlichen Aussagen enthält dieser?

Berlin, den 10. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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