Deutsche Positionen zur Ausgestaltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Vertrag von Lissabon, der nach Angaben der Bundesregierung die Europäische Union (EU) „handlungsfähiger, transparenter und demokratischer“ machen sollte, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Bei seiner Abfassung stand auch das Ziel im Vordergrund, eine kohärentere und wirkungsvollere europäische Außenpolitik zu ermöglichen. Dies sollte unter anderem durch die Fusion des Amtes des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit dem des Kommissars für die Außenbeziehungen der EU zum Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik erreicht werden, welcher der EU auf internationaler Ebene ein Gesicht und eine Telefonnummer geben sollte. Artikel 27 Absatz 3 des Lissabon-Vertrages sieht vor, dass dieser in seiner Arbeit von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt wird, „[der] mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten [ zusammenarbeitet] und […] Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste [umfasst]. Die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes werden durch einen Beschluss des Rates festgelegt. Der Rat beschließt auf Vorschlag des Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission.“ Damit lässt der Vertrag zentrale Fragen bei der Ausgestaltung der zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, wie den Rechtsstatus und die Kompetenzen der einzelnen Organe und deren Funktionsweise, offen.
Am 30. Oktober 2009 billigte der Europäische Rat einen Bericht der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, der konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung des EAD enthielt (Dokument Nr. 14930/09). Danach sollen die Direktion Krisenmanagement und Planung (CMPD), der Stab für die Planung und Durchführung ziviler Operationen (CPCC) und der Militärstab (EUMS) ebenso wie das EU-Lagezentrum (SITCEN) sowie die EU-Sonderbeauftragten in den EAD eingegliedert werden. Dieser soll darüber hinaus auch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem GASP-Haushalt und dem Stabilitätsinstrument ausarbeiten und sich in den innerhalb des EAD aufzubauenden geografischen Ressorts auch „aus allgemeiner außenpolitischer Sicht mit den Bewerberländern befassen“. Auch beim Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, beim Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, beim Europäischen Entwicklungsfonds, beim Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, beim Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und beim Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit soll der EAD zumindest „in sämtliche Programmplanungsschritte einbezogen werden.“ Der EAD soll darüber hinaus eine eigene Abteilung für Rechtsfragen erhalten und auf die „Ressourcen anderer Dienste – sowohl der Kommission als auch des Generalsekretariats des Rates – [zurückgreifen], wenn dies zur Erfüllung [seines] Auftrags erforderlich ist“.
Der EAD soll dabei weder dem Rat noch der EU-Kommission unterstellt sein, sondern als „Dienst eigener Art (,sui generis‘)“ mit eigenem Haushalt und eigenem Personalstatut eingerichtet werden und auch der EU-Kommission und dem Rat Vorschläge unterbreiten. Der Hohe Vertreter soll den Haushalt des EAD ausarbeiten und als „Anstellungsbehörde für das EAD-Personal“ fungieren.
Dadurch entzieht sich der EAD auch der formalen Kontrolle durch das Europäische Parlament (EP), stattdessen sind informelle „enge Kontakte zum EP […] auf Arbeitsebene“ vorgesehen sowie regelmäßige Konsultationen „zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP/ESVP“.
Gegenwärtig arbeitet die Hohe Vertreterin, Catherine Ashton, unterstützt durch eine von ihr ernannte 13-köpfige hochrangige Beratergruppe (High-Level Group for the European External Action Service) an einer Vorlage zur konkreten Ausgestaltung des EAD. Hierzu finden auch Verhandlungen mit der EU-Kommission und Vertretern der Mitgliedstaaten statt. Das EP dagegen ist an diesem Prozess nicht beteiligt. Im April 2010 soll die hieraus entstehende Vorlage der Hohen Vertreterin durch Beschluss des Rates in die schrittweise Einrichtung des EAD münden. Darüber hinaus versuchen Lobbygruppen, wie z. B. die Freunde des EAD, eine informelle Gruppe bestehend u. a. aus Vertretern der Bertelsmann Stiftung und des Open Society Institutes, auf die Verhandlungen und auf die Ausgestaltung des EAD Einfluss zu nehmen. Eine enge Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen und insbesondere den Medien ist für den EAD vorgesehen.
Die Zusammenfassung von so unterschiedlichen außenpolitischen Instrumenten von der Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik über geheimdienstliche bis hin zu militärischen Strukturen in die Zuständigkeit einer einzigen Behörde „eigener Art“ birgt große Gefahren. Sie kann zu einer weiteren Militarisierung und Entdemokratisierung der europäischen Außenpolitik und deren weiterer Öffnung für wirtschaftliche Interessen beitragen, was durch Pläne, Vertreterinnen und Vertreter privatwirtschaftlicher Unternehmen am EAD zu beteiligen, weiter verschärft wird. Notwendig ist eine wesentliche Beteiligung des EP, des Deutschen Bundestages und der anderen nationalen Parlamente an dieser fundamentalen Weichenstellung europäischer Außen- und Sicherheitspolitik und daher die Aufgabe der gegenwärtigen Terminplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert einer kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der Europäischen Union?
Hält die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den beiden Ansprüchen der Europäischen Sicherheitsstrategie, dem, ein „sicheres Europa“ und dem, eine „bessere Welt“ zu schaffen, für möglich?
Falls es zu Zielkonflikten zwischen sicherheitspolitischen oder wirtschaftlichen Interessen der EU und entwicklungspolitischen Zielsetzungen kommen sollte, welche Prioritäten sollte nach Auffassung der Bundesregierung dann eine kohärentere und wirkungsvolle europäische Außenpolitik verfolgen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine kohärentere und wirkungsvollere Außenpolitik der EU realisierbar, ohne dass die nationalstaatlichen außenpolitischen Handlungsspielräume reduziert werden (bitte begründen)?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zielkonflikt zwischen einer kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der EU und deren parlamentarischen Kontrolle auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die von zahlreichen Experten – sowie auch (fraktionsübergreifend) von EP-Parlamentarierinnen und -Parlamentariern – formulierten Einwände, dass sich die GASP auch nach dem Lissabon-Vertrag weiterhin einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle auf europäischer und nationaler Ebene entziehen wird?
Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung effektive parlamentarische Kontrollmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern trifft auf den EAD die Aussage der Bundesregierung zu, „der Vertrag von Lissabon mach[e] die Europäische Union handlungsfähiger, transparenter und demokratischer“ (bitte für jedes Adjektiv einzeln begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Beobachterinnen und Beobachtern sowie Expertinnen und Experten – u. a. auch vom konservativen Mitglied des Europäischen Parlaments Elmar Brok – vorgebrachte Kritik, dass auch der EAD in seiner derzeitigen Konzeption weder von den Parlamenten der Mitgliedstaaten noch vom EP wirksam kontrolliert werden kann?
Warum wurden dem EP in der bisherigen, von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft Ende Oktober 2009 vorgelegten Konzeption des EAD (Dokument Nr. 14930/09) nur das Recht auf regelmäßige „Konsultationen“ und „Anhörungen“ eingeräumt, aber auf wirksame Einflussmöglichkeiten verzichtet?
Welche Haltung hat die Bundesregierung dazu eingenommen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem EAD-Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft bezüglich der Problematik ein, dass sich der EAD in der Konzeption als „Institution sui generis“ der direkten haushaltspolitischen Kontrolle des EP entzieht und somit weder EP noch nationale Parlamente Einflussmöglichkeiten auf Mittelvergabe und -verteilung im EAD haben?
Welchen finanziellen Bedarf erwartet die Bundesregierung für den EAD in den nächsten fünf Jahren (bitte nach Jahren angeben), und wie soll dieser ohne eine signifikante Erhöhung des EU-Haushaltes gedeckt werden?
Worin bestehen im Einzelnen nach Auffassung der Bundesregierung die Ziele des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit, des Europäischen Entwicklungsfonds, des Instruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Stabilitätsinstrument der EU, der Direktion Krisenmanagement und Planung (CMPD), des Stabs für die Planung und Durchführung ziviler Operationen (CPCC), des Militärstabs (EUMS) und des EU-Lagezentrums (SITCEN)?
Hält die Bundesregierung eine Zusammenfassung dieser Strukturen und Instrumente in einer einzigen Behörde für sinnvoll?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die CMPD künftig das „Herzstück“ des EAD bilden wird und kann sie Anzeichen dafür erkennen, dass in diesem „der militärische Aspekt dominier[e] […] Zivile Experten […] aus den Entscheidungskreisen verdrängt“ würden, und ist ihr bekannt, dass „[a]uf der Liste für die sogenannte ‚integrierte strategische Planung‘ in der vorübergehenden CMPD-Struktur […] nur ein Fünftel der Namen ziviles Planungswissen mitzubringen“ [scheinen] (www.crisisgroup.org/), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wird die Kommissarin für humanitäre Hilfe und Krisenschutz nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere im operationellen Bereich zukünftig handlungsfähig sein, ohne auf die Strukturen des EAD und somit auch auf militärische Strukturen zurückzugreifen?
Wie bewertet dies die Bundesregierung?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, dem Europäischen Entwicklungsfonds oder dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte nicht nach sicherheitspolitischen Kriterien vergeben werden?
Entspricht die Bündelung außenpolitischer Strukturen und Kapazitäten im EAD nach Auffassung der Bundesregierung dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“, oder erachtet die Bundesregierung den EAD als dessen Umsetzung?
Befürwortet die Bundesregierung, dass auch private Unternehmen ein Mitspracherecht bei der Besetzung des EAD haben oder gar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den EAD entsenden können sollen?
Was weiß die Bundesregierung über die Aktivitäten der Freunde des EAD, und wie bewertet sie diese?
Inwieweit sind die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten an der derzeitigen Konzeption des EAD durch die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und die High-Level Group beteiligt?
Existieren formelle Modalitäten, über die die Mitgliedstaaten über den Stand der Arbeit der High-Level Group unterrichtet werden?
Inwieweit finden die Positionen der Mitgliedstaaten zur Arbeit der High-Level Group Eingang in die weitere Ausgestaltung der Vorlage zum EAD, die die Hohe Vertreterin bis April 2010 vorlegen wird?
Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den aktuell von der High-Level Group im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegten Papieren zu Leitbild, Prinzipien und Strukturen des EAD?
Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das deutsche Parlament an der Ausgestaltung des EAD zu beteiligen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das für den 23. März 2010 geplante Gemeinsame Parlamentarische Treffen des EP und der nationalen Parlamente zum EAD mit der Hohen Vertreterin abgesagt werden soll und die nationalen Parlamente voraussichtlich erst im Herbst 2010 zu weiteren Konsultationen eingeladen werden sollen?
Hält die Bundesregierung eine öffentliche Debatte über Struktur und Zielsetzung des EAD für wünschenswert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat sie bereits eingeleitet bzw. wird sie einleiten, um eine Öffentlichkeit für diese Debatte herzustellen?
Hält die Bundesregierung eine solche öffentliche Debatte über die sowie eine substantielle Beteiligung der nationalen Parlamente an der Ausgestaltung des EAD beim gegenwärtigen Zeitplan für realisierbar (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass der für April 2010 geplante Beschluss über die Einrichtung des EAD um mindestens ein halbes Jahr verschoben und unverzüglich ein Konsultationsprozess mit den nationalen Parlamenten in Gang gesetzt wird (bitte begründen)?
Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plant die Bundesregierung dem EAD zu unterstellen, und aus welchen Ministerien und Institutionen werden diese stammen, und welchen Status (einschließlich Bezahlung) sollen bzw. sollten diese im EAD genießen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in der derzeitigen Debatte um die Personalstärke des EAD, in der Zahlen zwischen 5 000 und 7 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt werden?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SITCEN und des Militärstabes denselben Personalstatus haben wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sollten diese Privilegien erhalten, die sich aus ihrem teilweise militärischen und geheimdienstlichen Aufgabenfeld ableiten?
Erfordert die Einrichtung des EAD aus Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung des diplomatischen Status von EAD-Angehörigen, die im Ausland tätig sind?
Wenn nein, warum nicht?
Strebt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des EAD eine Struktur an, in der der Einfluss gleichmäßig über die Mitgliedstaaten verteilt ist oder eine Struktur, in der außenpolitisch aktivere und einflussreichere Staaten auch mehr Gestaltungsräume haben?
Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass alle Mitgliedstaaten gleich viel Personal in den EAD abordnen, oder für welchen Personalschlüssel plädiert die Bundesregierung?
Nach welchen Kriterien wird das Personal für die europäischen Außenvertretungen, das künftig auch dem EAD unterstehen wird, ausgewählt?
Wird bei der Zusammensetzung des Personals in den jeweiligen Außenvertretungen auf eine gleichmäßige Auswahl zwischen den Mitgliedstaaten geachtet?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass neben Englisch und Französisch auch Deutsch eine Arbeitssprache des EAD wird?
Setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus für weitere Arbeitssprachen beim EAD ein?
Wenn ja, für welche?
Befürwortet die Bundesregierung eine Rolle des EAD beim „Kampf gegen die illegale Migration“ oder die Einrichtung für Fragen der Migrationskontrolle zuständiger Abteilungen in den europäischen Außenvertretungen?
Befürwortet die Bundesregierung eine führende Rolle des EAD bei a) der Programmierung des GASP-Haushaltes; b) der Programmierung des Stabilitätsinstrumentes; c) der Programmierung des Instrument für Entwicklungszusammenarbeit; d) der Programmierung des Europäischen Entwicklungsfonds; e) der Programmierung des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte?
Plant die Bundesregierung Schritte hin zu einer kohärenteren und wirkungsvolleren deutschen Außenpolitik nach dem Vorbild des EAD, indem Außen- und Verteidigungsministerium fusioniert und Teile des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ebenfalls integriert werden, und wenn nein, warum nicht?