BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli und die Tradition der Bundeswehr (G-SIG: 16010871)

Historische Bewertung der an der Verschwörung des 20. Juli 1944 beteiligten Wehrmachtsoffiziere <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/217807. 07. 2006

Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli und die Tradition der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1999 findet jährlich am 20. Juli ein so genanntes Feierliches Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin statt, seit dem Jahr 2000 wird dieses auf dem Gelände des Bendlerblocks durchgeführt. In engem Zusammenhang damit steht eine Feierstunde, die in jährlich wechselndem Rhythmus im Ehrenhof des Bendlerblocks bzw. in der Gedenkstätte Berlin-Plötzensee stattfindet. Die Bundeswehr demonstriert damit ihren Anspruch, das Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 als eine ihrer Traditionssäulen darzustellen.

Gegen das Gelöbnis gab es von Anfang an Proteste, die auch die Traditionspolitik thematisiert haben. Vor allem die unkritische Darstellung, welche die Bundeswehr den an der Verschwörung des 20. Juli 1944 Beteiligten zukommen lässt, ruft Kritik hervor. Nicht wenige jener Offiziere, die zum Umfeld des 20. Juli 1944 gehören, haben Kriegsverbrechen und andere kriegsvölkerrechtswidrige Handlungen begangen bzw. angeordnet. Das gilt auch für jene Offiziere, die im Rahmen der Ansprachen bei den Bundeswehrgelöbnissen am 20. Juli namentlich erwähnt werden, wie beispielsweise Henning von Tresckow. Dieser war unter anderem für Kriegsverbrechen im Rahmen der „Partisanenbekämpfung“ im besetzten Weißrussland verantwortlich.

Umfangreiches Material ist unter anderem im Sammelband „NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler“, Darmstadt 2000, von namhaften Militärhistorikern zusammengetragen worden. Der Historiker Hans Mommsen kommt zu der Gesamteinschätzung, „dass eine beträchtliche Anzahl derjenigen, die am 20. Juli 1944 aktiv mitgewirkt und dabei vielfach ihr Leben geopfert haben, zuvor am Rassenvernichtungskrieg teilgenommen, ihn jedenfalls streckenweise gebilligt und in einigen Fällen aktiv vorangetrieben haben.“ (Alternative zu Hitler, Studien zur Geschichte des deutschen Widerstandes, München 2000, S. 377 f.)

In den Darstellungen der Bundeswehr wird die Beteiligung von Offizieren an Kriegsverbrechen jedoch nicht behandelt, sondern allenfalls angedeutet und stets mit der Formel vom „Gewissen“, das sich zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet habe, abgehandelt. Exemplarisch ist hier die Ausstellung „Aufstand des Gewissens“ des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zu nennen.

In ihrer Rede zur Feierstunde am 20. Juli 2005 führte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, aus, der Anschlag des 20. Juli 1944 sei „ein Aufstand des Gewissens unter großer Gefahr“ gewesen. Weiter sagte sie, die Attentäter hätten in immer stärkerem Maße das Unrecht erkannt, „das von Hitler verübt wurde. Sie verurteilten seine Rassenpolitik, die Verfolgung der Juden und den grausamen Vernichtungskrieg mit den barbarischen Ausschreitungen vor allem in Polen und der Sowjetunion.“ Den Umstand, dass einige der Attentäter genau solche Gewaltexzesse selbst angeordnet hatten, ließ die Bundesministerin unerwähnt.

Die Darstellung des Anschlags als „Aufstand des Gewissens“ ist der Komplexität des historischen Geschehens völlig unangemessen. So vermag sie überhaupt nicht zu erfassen, dass Kriegsverbrechen von solchen Offizieren auch noch zu einem Zeitpunkt verübt wurden, als der Entschluss zum Attentat bereits gefasst war. Die Gleichzeitigkeit von Widerstand und Kriegsverbrechen, welche die Verschwörung des 20. Juli 1944 kennzeichnet, wird von der Bundeswehr nicht dargestellt.

Der Militärhistoriker Wolfram Wette kritisiert die Rede vom „Aufstand des Gewissens“ als „Leerformel, die geeignet ist, die ganze Differenziertheit der widerständigen Personen und Gruppen auf einer gleichsam metaphysischen Ebene aufzuheben“ (W. Wette: Reichswehr, Antisemitismus und militärischer Widerstand [1933-1939], in: Ueberschär, Gerd R. [Hg.], NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler, Darmstadt 2000, S. 28).

Es spricht vieles dafür, dass sich zahlreiche Offiziere deswegen am Widerstand des 20. Juli 1944 beteiligt haben, weil sie hofften, mit der Ausschaltung Hitlers die bedingungslose Kapitulation noch abwenden oder zumindest ein Kriegsende mit weniger harten Bedingungen für das Deutsche Reich erreichen zu können. Dazu passt der Begriff des „Gewissens“ wenig. Bei denjenigen Attentätern, die tatsächlich aus einer Gewissensmotivation heraus gehandelt haben, wäre noch zu fragen, ab welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen diese Gewissensentscheidung „gereift“ war, von welchen Werten sie sich bestimmen ließen und inwiefern diese Werte heute vorbildstiftend sein können.

Wenig vorbildtauglich für die Bundeswehr von heute ist aus Sicht der Fragesteller auch die durchgängig antisemitische Grundeinstellung der Wehrmachtgeneralität. Der Historiker Hans Mommsen führt dazu aus, für die Angehörigen der „zweiten Offiziersgeneration“, der auch Henning von Tresckow und Claus Schenk Graf von Stauffenberg angehörten, „war ein ausgeprägter Antisemitismus eine Selbstverständlichkeit“ (Hans Mommsen: Die Stellung der Militäropposition … in: NS-Verbrechen, S. 126).

Einen weiteren Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildet der Umstand, dass mit Feierstunde und Gelöbnis am 20. Juli stellvertretend der gesamte militärische Widerstand geehrt werden solle, wie bei den Ansprachen ausgeführt wird. Tatsächlich erfahren aber jene Soldaten, die militärischen Widerstand dadurch geleistet haben, dass sie Kriegsverrat begangen haben, desertiert oder übergelaufen sind, in den Reihen von Partisanen oder alliierten Streitkräften oder innerhalb des Nationalkomitees Freies Deutschland gekämpft haben, keine vergleichbaren Ehrungen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Juni 2006 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ausgeführt hat (Bundestagsdrucksache 16/1849), müsse bei den zuletzt genannten Widerstandsformen jeweils der Einzelfall geprüft werden. Eine vergleichbare Einzelfallprüfung bei der pauschalen Ehrung des 20. Juli nimmt die Bundesregierung jedoch nicht vor. Brüche in den Biographien der Offiziere können gewürdigt werden. Dazu müssten sie aber benannt werden, und es müsse mit ihnen umgegangen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nicht wenige der an der Verschwörung des 20. Juli 1944 beteiligten Wehrmachtsoffiziere an Kriegsverbrechen sowie anderen kriegsvölkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, und wenn ja, weshalb werden die Vorgeschichte und die biographischen Brüche nicht benannt bzw. weshalb findet mit diesen keine Auseinandersetzung statt?

2

Hält die Bundesregierung die Bezeichnung der Verschwörung als „Aufstand des Gewissens“ für hinreichend differenziert, um die Motivation der militärischen Verschwörer zu beschreiben und dem Anspruch des Traditionserlasses an eine demokratischen Grundwerten verpflichtete Traditionspolitik zu genügen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

3

Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „Aufstand des Gewissens“?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass einige der Verschwörer noch nachdem sie sich zum Attentat entschlossen hatten, an Kriegsverbrechen und kriegsvölkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, und inwiefern ist ihrer Ansicht nach die Formel vom „Aufstand des Gewissens“ auch auf diese anwendbar (bitte nach einzelnen Verschwörern aufgliedern)?

5

Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Generaloberst Erich Hoepner vorbildstiftend, der den Überfall auf die Sowjetunion als den alten „Kampf der Germanen gegen das Slawentum, die Verteidigung europäischer Kultur gegen moskowitisch-asiatische Überschwemmung, die Abwehr des jüdischen Bolschewismus“ bezeichnet hatte (NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler, hg. von Gerd R. Ueberschär, Darmstadt 2000, S. 162 [im Folgenden: NS-Verbrechen]) und mit Befehl vom 4. August 1941 angeordnet hatte: „Häuser, aus denen geschossen wird, grundsätzlich niederbrennen, die dort angetroffenen männlichen Personen werden erschossen und die übrigen Ortsbewohner zur Untersuchung abgeführt“ (ebd., S. 178), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der Biographie Erich Hoepners zu berücksichtigen?

6

Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte General Carl-Heinrich von Stülpnagel vorbildstiftend, der den „Kampf gegen den Bolschewismus und das vor allem in seinem Sinne wirkende internationale Judentum“ gefordert hatte und als Oberbefehlshaber der in Galizien einmarschierenden 17. Armee der Heeresgruppe Süd mit Befehl vom 30. Juli 1941 anordnete: „Freischärler sind, sobald ihnen diese Tätigkeit nachgewiesen wird, auf Befehl eines Offiziers zu erschießen“, ohne dass zuvor ein kriegsgerichtliches Verfahren stattfinden sollte, und der zugleich anordnete, „in erster Linie jüdische und kommunistische Einwohner zu nennen“ (NS- Verbrechen, S. 180 f.; 172-174), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der Biographie Carl-Heinrich von Stülpnagels zu berücksichtigen?

7

Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Major Georg Freiherr von Boeselager vorbildstiftend, der als Kommandeur des Kavallerieregiments Mitte in einem Brief an das Oberkommando der Heeresgruppe Mitte vom 23. Juni 1944 vorschlug, „tote Zonen“ einzurichten, in denen ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Männer erschossen werden sollten (Christian Gerlach, Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrussland 1941-1944, Hamburg 1999, S. 1028 f.), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der Biographie Georg Freiherr von Boeselagers zu berücksichtigen?

8

Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte Generalmajor Henning von Tresckow vorbildstiftend, der als Erster Generalstabsoffizier der Heeresgruppe Mitte von August 1942 bis August 1943 für die sog. Partisanenbekämpfung verantwortlich war und der die vorzitierten Vorschläge des Majors Georg Freiherr von Boeselager zur Verschärfung der Partisanenbekämpfung an die untergeordneten Armeeoberkommandos mit der Bemerkung weiterleitete, diese „verdienen besondere Beachtung“ (Christian Gerlach, Kalkulierte Morde, S. 1029 f.), was der ehemalige Leiter des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr, Manfred Messerschmidt, mit den Worten kommentierte: „Die vorgeschlagene Praxis war kriegsvölkerrechtlich unzulässig“ (Manfred Messerschmidt: Motive der militärischen Verschwörer gegen Hitler, in: NS-Verbrechen, S. 114), und inwiefern bemüht sich die Bundesregierung darum, diesen Aspekt der Biographie Henning von Tresckows zu berücksichtigen?

9

Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstandes vorbildstiftend, dass er, obwohl er die Funktion des Ersten Generalstabsoffiziers wahrgenommen hatte, keinerlei Versuch unternommen hat, das Massaker an rund 100 Bewohnern des Dorfes Slawnoje Ende August 1942 zu verhindern?

10

Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstandes vorbildstiftend, dass er an der Erstellung einer Anordnung der Heeresgruppe beteiligt war, die Folgendes ausführte: „Unter ‚Freischärler‘ sind feindliche Zivilpersonen zu verstehen, die in irgendeiner Form Gewaltmaßnahmen gegen die Truppe ausüben (Betätigung mit der Waffe oder gefährlichen Werkzeugen, Sabotage usw.). Der Artikel II der Haager Landkriegsordnung, wonach der Bevölkerung eines Landes für den Fall, daß sie keine Zeit gehabt hat, sich zu organisieren, das Recht eingeräumt wird, sich gegen einen eindringenden Gegner zu verteidigen, findet bei dem kommenden Einsatz keine Anwendung“ (Hamburger Institut für Sozialforschung [Hg.], Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 1996, S. 139)?

11

Inwiefern ist Henning von Tresckow unter Berücksichtigung des Umstandes vorbildstiftend, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als Generalstabschef der 2. Armee in einem Befehl vom 27. Mai 1944 festhielt, arbeitsfähige Sowjetbürger, die sich dem Transport zur Zwangsarbeit ins Reichsgebiet zu entziehen suchten, „als bandenverdächtig anzusehen“ (Christian Gerlach, Kalkulierte Morde, S. 499), was zum damaligen Zeitpunkt einem Todesurteil gleichkam?

12

Inwiefern ist für die Bundeswehr der an der Verschwörung beteiligte General Eduard Wagner vorbildstiftend, der als Generalquartiermeister an der Ermordung hunderttausender gefangener Rotarmisten durch Verhungernlassen beteiligt war und der am 13. November 1941 erklärte: „Nicht arbeitende Kriegsgefangene haben zu verhungern“ (Christian Gerlach, Militärische „Versorgungszwänge“, Besatzungspolitik und Massenverbrechen […], in: Frei, Norbert/Steinbacher, Sybille/Wagner, Bernd C. ([Hg.], Ausbeutung, Vernichtung, Öffentlichkeit: Neue Studien zur nationalsozialistischen Lagerpolitik, München 2000, S. 192)?

13

Ist die Bundesregierung der Ansicht, die beschriebenen Kriegsverbrechen seien legitim gewesen, und wenn ja, warum?

14

Wieso argumentiert die Bundesregierung, die Frage nach der Beurteilung von Kriegsverrätern ließe „sich nur im konkreten Einzelfall beantworten“ (Bundestagsdrucksache 16/1849), wenn sie das Verhalten der am 20. Juli in den Festansprachen herausgestellten Offiziersverschwörer nicht ebenso einer Einzelfallprüfung unterzieht, sondern eine pauschale Ehrung vornimmt, bzw. falls sie eine solche Einzelfallprüfung vornimmt, zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gekommen (bitte detailliert darlegen)?

15

Inwiefern untersucht die Bundesregierung, die das Verhalten von Kriegsverrätern daraufhin untersuchen will, ob ihr Verhalten „zusätzliche Opfer unter der Zivilbevölkerung und/oder deutschen Soldaten“ nach sich zog, ob das Verhalten der an der Offiziersverschwörung des 20. Juli 1944 beteiligten Offiziere auf ihren jeweiligen Posten, insbesondere durch die oben beschriebenen Kriegsverbrechen und Pogromaufrufe, zusätzliche Opfer nach sich gezogen hat, und zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gekommen?

16

Wieso führt die Bundesregierung eine pauschale Ehrung für jene hohen Offiziere durch, die an der Verschwörung des 20. Juli 1944 beteiligt waren, aber keine ebensolche Ehrung für Deserteure, Kriegsverräter, Simulanten und Wehrkraftzersetzer?

17

Ist die Bundesregierung der Meinung, die Offiziere des 20. Juli 1944 repräsentierten den ganzen militärischen Widerstand, und wie begründet sie dies?

18

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Anschauung, vorbildlich für die Bundeswehr seien „Soldaten, die dem militärischen Widerstand um die Männer des 20. Juli 1944 zuzurechnen sind“ (Bundestagsdrucksache 16/1282), auch angesichts des Umstandes, dass einige dieser Soldaten Kriegsverbrecher gewesen sind, und wenn ja, warum?

19

Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, eine Überprüfung vorzunehmen, ob die nach Henning von Tresckow und Georg Freiherr von Boeselager benannten Kasernen umbenannt werden sollen?

Berlin, den 7. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen