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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Behinderung der Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

14.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/970026.04.2019

Mögliche Behinderung der Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten

der Abgeordneten Brigitte Freihold, Helin Evrim Sommer, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 3. April 2019 fand im Deutschen Bundestag eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur kulturpolitischen Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten statt, an der mehrere internationale Expertinnen und Experten als Sachverständige teilnahmen. Die Bundesregierung wurde bei der Anhörung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Prof. Monika Grütters sowie durch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Michelle Müntefering vertreten.

Die aktuelle Debatte um Restitution finde immer noch unter den Bedingungen eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und den Herkunftsstaaten statt. Auf diese Asymmetrie verwies Prof. Dr. Louis Henri Seukwa, Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Bei der Anhörung machte die Historikerin Dr. Manuela Bauche von der Freien Universität Berlin und Aktivistin im Bündnis „Decolonize Berlin“ deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland den Kolonialismus endlich als Unrecht anerkennen und dies in ihre Staatsräson integrieren müsse, so wie es auch in Bezug auf die NS-Vergangenheit geschehen sei.

Deutliche Kritik kam von Prof. Dr. Bénédicte Savoy, Professorin für Kunstgeschichte an der Technischen Universität Berlin. Savoy verwies darauf, dass es vor 40 Jahren schon einmal eine Debatte über Restitutionen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten gegeben habe, die aber durch die Abwehrhaltung der deutschen Museen erstickt worden sei. Sie forderte deshalb, die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit nicht den Museen allein zu überlassen, sondern eine unabhängige Kommission damit zu beauftragen (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw14-pa-kultur-medien-631622).

In diesem Zusammenhang wies die Sachverständige Prof. Dr. Bénédicte Savoy während der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien darauf hin, dass die gegenwärtige Präsenz großer afrikanischer Sammlungen in den deutschen Museen eine direkte Folge des europäischen Kolonialismus darstelle. Prof. Dr. Bénédicte Savoy kritisierte dabei die Haltung der Bundesregierung, die sich auf den Standpunkt stellt, sie verfüge über keine belastbaren Erkenntnisse darüber, wie viele Artefakte möglicherweise durch Raub oder Plünderung, z. B. durch das Ethnologische Museum und das Museum für Asiatische Kunst, angeeignet wurden und Restitutionsgüter darstellen. In diesem Zusammenhang warf Prof. Dr. Bénédicte Savoy der Bundesregierung vor, sich des historischen Revisionismus schuldig zu machen (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw14-pa-kultur-medien-631622).

Bis in die 1960er und 1970er Jahre wurden die Informationen darüber von den Museen selbst in ihren Museumskatalogen veröffentlicht. So finden sich in dem 1973 publizierten Jubiläumsband des Berliner Völkerkundemuseums auf Seite 106 belastbare Zahlen zu systematischen Kolonialraub. Für das Jahr 1880 werden 3 361 Katalognummern und kurz vor dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges für das Jahr 1914 bereits 60 182 Katalognummern afrikanischer Provenienz zugeordnet. Prof. Dr. Bénédicte Savoy stellte fest, dass dies ein Zuwachs von ca. 1 800 Prozent darstelle. Ähnliches gelte auch für kleinere Museen.

Aus Sicht der Fragesteller besonders eindrücklich schilderte Bénédicte Savoy weitere Erkenntnisse qualitativer Art, und zwar im Hinblick auf „die Art und Weise wie, mit welchen Methoden durch wessen Hände, was gesammelt wurde“, die der Feststellung der Bundesregierung, es lägen keine belastbaren Erkenntnisse vor, widersprechen (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw14-pakultur-medien-631622). Solche Angaben finden sich nämlich in entsprechenden Museumspublikationen und amtlichen Berichten wieder. Die Berliner Museen publizierten bestimmte „Erwerbungen, auf die sie besonders stolz waren“, in ihren amtlichen Berichten. So finden sich im Januar 1908 entsprechende Hinweise betreffend des „Erwerbs“ eines Objektes aus Kamerun bei dem es heißt: „Aus Südkamerun ist Herr Hauptmann Foerster eine größere Sammlung zu verdanken, unter der besonders eine Anzahl von sehr schwierig zu erhaltenden Haarfrisuren der Ntum hervorzuheben sind. […] Hauptmann Foerster ist es gelungen, mehrere solcher Haartrachten derart knapp an der Kopfhaut abzuschneiden, dass sie wie fertige Perücken transportiert und hier auf naturgetreu bemalte Gipsköpfe gesetzt werden konnten (vgl. Abb. 63)“ (vgl. Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen 29. Jh., Nr. 4, S. 92).

Prof. Dr. Bénédicte Savoy verwies dabei darauf, dass die Debatte um Restitution bereits in ganz Europa zwischen 1978 und 1982 geführt worden sei, jedoch anlässlich des damaligen 100. Jahrestages der Unterschreibung der sog. Schutzverträge mit den ehemaligen deutschen Kolonien Togo und Kamerun in Afrika 1884 nicht zu der Rückgabe von Kulturgütern geführt habe: „Heute ist diese Debatte komplett aus unserem kollektiven Gedächtnis verschwunden, besser gesagt aktiv erstickt worden.“

Einen Grund dafür sieht Prof. Dr. Bénédicte Savoy in „Abwehrmanövern der Museen und gewollter Intransparenz“ und bezog sich dabei auf persönlich eingesehene Quellen des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes: „Um es kurz zu fassen, sie [die Restitution] scheitere am organisierten Widerstand der deutschen Museen und von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern.“ Prof. Dr. Bénédicte Savoy bezog sich namentlich auf eine Handreichung zur Restitution in welcher unter der Rubrik „Sauberer Erwerb“ zu lesen sei: „Der Begriff der Restitution muss abgewehrt werden, in der Diskussion um einen neuen Begriff wurde Transfer eingebracht, der für die Bundesrepublik viel brauchbarer erscheint.“ In derselben Handreichung wurde unter „Objektverzeichnissen“ vermerkt: „Vor der Erstellung solcher Listen, wird sowohl von Seiten unserer Völkerkundemuseen als auch der Kulturverwaltung gewarnt, so würden Begehrlichkeiten aus der dritten Welt erst Recht geweckt.“ Aus einem weiteren zitierten Dokument wurde deutlich, dass den vorstehenden Überlegungen die Annahme zugrunde liegt, dass die Eskalation des Rückgabeverlangens der Länder der Dritten Welt weiter fortschreitet und dass daher eine Teils abwehrende Teils hinhaltend nachgebende Stellungnahme zu den immer konkreteren Forderungen als taktisch günstigste Lösung erschien.

Vor dem Hintergrund der vorgetragenen Kritik und in Anbetracht der aktuellen Diskussion um Restitutionen schlug die Sachverständige Prof. Dr. Bénédicte Savoy vor, die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit nicht den Museen allein zu überlassen und dafür Sorge zu tragen, dass eine unabhängige Historikerkommission sich mit der gebotenen Sensibilität mit diesen Vorgängen befasst. Darüber hinaus forderte Prof. Dr. Bénédicte Savoy, dass die Objektsverzeichnisse und Inventarlisten von Museen ohne weiteres Zögern veröffentlicht werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs bzw. der Anfertigung von Handreichungen zum Thema Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die seit dem 9. Mai 1975 zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

2

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Vorgänge, in denen sich staatliche Stellen seit dem 9. Mai 1975 betreffend der Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, vor dem Hintergrund möglicher Herausgabeansprüche von berechtigter Seite, unter Einbeziehung von Museen oder vergleichbaren Einrichtungen ausgetauscht haben (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

3

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs über die Anfertigung von Objektverzeichnissen (Inventarlisten der Museen) von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die seit dem 9. Mai 1975 zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

4

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs über die Anfertigung von Objektverzeichnissen (Inventarlisten der Museen), die seit dem 9. Mai 1975 vor dem Hintergrund der Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

5

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs bzw. der Anfertigung von Handreichungen zum Thema Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, die seit dem 9. Mai 1975 zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

6

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Vorgänge, in denen sich staatliche Stellen seit dem 9. Mai 1975 betreffend der Restitution von Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, vor dem Hintergrund möglicher Herausgabeansprüche von berechtigter Seite, unter Einbeziehung von Museen oder vergleichbaren Einrichtungen ausgetauscht haben (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

7

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs über die Anfertigung von Objektverzeichnissen (Inventarlisten der Museen) von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, die seit dem 9. Mai 1975 zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

8

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend des Austauschs über die Anfertigung von Objektverzeichnissen (Inventarlisten der Museen) vor dem Hintergrund der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern und möglicher Herausgabeansprüche von berechtigter Seite, die seit dem 9. Mai 1975 zwischen staatlichen Stellen und Museen oder vergleichbaren Einrichtungen stattfanden (bitte ausführlich nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen oder Einzelpersonen durch Nennung ihrer Funktion erläutern)?

9

Welche konkreten politischen bzw. juristischen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die von Prof. Dr. Bénédicte Savoy in der öffentlichen Anhörung zitierten Dokumente und Vorgänge umfassend aufzuarbeiten?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine unabhängige Historikerkommission sich mit der gebotenen Sensibilität mit den von Prof. Dr. Bénédicte Savoy in der öffentlichen Anhörung zitierten Dokumenten und Vorgängen befassen sollte?

11

Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass die Provenienzforschung und die Überprüfung der Bestände der Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland auf mögliches Kulturraubgut aus kolonialen Kontexten durch externe Experten durchgeführt wird?

12

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 9. Mai 1975 von den Herkunftsgesellschaften oder Staaten, die auf dem Territorium ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten angeregt (bitte ausführlich nach Datum, Herkunftsland, betroffenes Objekt und Antwort der Bundesregierung auflisten)?

Berlin, den 15. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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