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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Rüstungsgüter und der mutmaßliche Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/980702.05.2019

Deutsche Rüstungsgüter und der mutmaßliche Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2009 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von mehr als 3,7 Mrd. Euro nach Saudi-Arabien genehmigt (Rüstungsexportberichte). Vor dem Hintergrund des seit 2015 von Saudi-Arabien geführten Jemen-Krieges beschlossen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag einen Exportstopp für alle Länder, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018, S. 149).

Zu der von Saudi-Arabien geführten Koalition im Jemen-Krieg werden Ägypten, Bahrain, Kuwait, Jordanien, Senegal, der Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate gezählt (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article173838736/Ruestungsexporte-in-Milliardenhoehe-an-Jemen-Kriegsallianz.html). Katar soll seine Truppen im Juni 2017 aus der Kriegsallianz abgezogen haben (www.reuters.com/article/us-gulf-qatar-alliance/qatari-forces-insaudi-led-coalition-return-home-idUSKBN18Y2YH). Marokko verließ die Kriegskoalition im Februar 2019 (www.sueddeutsche.de/politik/jemen-krieg-waffen-allianz-1.4386594). Die Kriegsführung der saudi-arabisch geführten Militärallianz im Jemen wurde seitens einer Expertenkommission der Vereinten Nationen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/saudi-arabien-jemen-kriegsverbrechenvereinte-nationen-vorwuerfe-regierung) aber auch seitens Amnesty International (www.sueddeutsche.de/politik/ruestungsexporte-jemen-bundesrepublik-1.4403488) zum Teil als Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzung kritisiert.

Bis Mitte Oktober 2018 wurden von der Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen an Saudi-Arabien erteilt. In ihrem ersten Amtsjahr (März 2018 bis März 2019) genehmigte die aktuelle Bundesregierung Rüstungslieferungen im Wert von 255 Mio. Euro (www.tagesschau.de/ausland/exporte-jemen-101.html). Für das Jahr 2018 waren es Einzelausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 416 Mio. Euro, davon Kriegswaffen im Wert von 147 Mio. Euro und sonstige Rüstungsgüter im Wert von 269 Mio. Euro (Schriftliche Frage 70 an die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5282).

Die Bundesregierung stoppte erst im Herbst 2018 den Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien als Reaktion auf die Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi (www.heise.de/tp/features/Jemen-Beispiel-fuer-den-Zynismus-des-Westens-4219821.html). Die wichtigsten Partner Frankreich, Großbritannien und Spanien hatten sich dem deutschen Rüstungsstopp für Saudi-Arabien nicht angeschlossen.

Nicht betroffen von dem deutschen Rüstungsexportstopp waren das aktivste Mitglied der Allianz neben Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) oder andere Staaten der Allianz. Den VAE wurden seit 2009 Rüstungsexporte im Wert von mehr als 2 Mrd. Euro genehmigt (Rüstungsexportberichte). Die aktuelle Bundesregierung genehmigte den VAE in ihrem ersten Amtsjahr Rüstungsexporte im Wert von 57 Mio. Euro (www.tagesschau.de/ausland/exporte-jemen-101.html).

Laut „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen“ vom 28. März 2019 werden ab April 2019 nur noch rein deutsche Rüstungslieferungen und Neuanträge für weitere sechs Monate, bis zum 30. September 2019, nicht genehmigt. Gemeinschaftsprojekte etwa mit Paris oder London, die einen Bezug zu Saudi-Arabien und den VAE haben, laufen aber weiter bis Ende des Jahres. Darüber hinaus gilt der mutmaßliche Rüstungsexportstopp rein deutscher Rüstungsgüter nicht für die VAE (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungen-undgemeinschaftsprogrammen-1595750).

Die Bundesregierung will sich bei den Partnern der Gemeinschaftsprogramme einsetzen, dass sie nicht im Jemen-Konflikt genutzt werden. Auch sollen sich die Unternehmen verpflichten, bis Ende des Jahres dennoch keine „endmontierten Rüstungsgüter“ an Saudi-Arabien oder die VAE auszuliefern. Die Ausfuhrgenehmigungen für die Firmen werden verlängert, weil sie ansonsten bei auslaufenden Exporterlaubnissen neue Lizenzen beantragen müssten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungenund-gemeinschaftsprogrammen-1595750).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwieweit basiert die Verlängerung des Stopps rein deutscher Rüstungslieferungen und Genehmigungen von Neuanträgen für weitere sechs Monate, bis zum 30. September 2019, seitens der Bundesregierung ausschließlich auf der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi, oder ist sie auch Reaktion auf die bekanntgewordenen konkreten Hinweise auf den Einsatz deutscher Rüstungsgüter im Jemenkrieg (www.tagesschau.de/ausland/tornados-jemen-101.html) sowie den von den VN der saudischen Kriegsallianz vorgeworfenen Kriegsverbrechen?

2

Trifft es zu, dass der Exportstopp im Rahmen der „Ruhensanordnung“ vom 28. März 2019 sowohl hinsichtlich der Genehmigungen als auch der tatsächlichen Ausfuhr nicht für die VAE, weder für rein deutsche Rüstungsgüter noch für Komponenten bzw. Bauteile aus Deutschland, gilt?

3

Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Zuge der „Ruhensanordnungen“ vom 28. März 2019 bezüglich der Lieferung von Komponenten bzw. Bauteilen aus Deutschland an Frankreich von Frankreich eine Liste mit 16 Projekten erhalten hat, für die Frankreich eine Ausnahme vom deutschen Rüstungsexportverbot erbeten hat (www.morgenpost.de/politik/article216765625/Keine-Einigung-bei-Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)?

4

Trifft es zu, dass Frankreich eine Ausnahme vom deutschen Rüstungsexportverbot für Kampfpanzer und Artilleriegeschütze mit deutschen Teilen erbeten hat (www.morgenpost.de/politik/article216765625/Keine-Einigung-bei-Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)?

Wenn ja, betraf das unter anderem Reaktivpanzerungen von Dynamit Nobel Defence für Leclerc-Panzer?

5

Trifft es zu, dass die Bundesregierung Genehmigungen zur Auslieferung von fünf der Rüstungsprojekte erteilt hat, die auf der Liste mit 16 Projekten standen (www.morgenpost.de/politik/article216765625/Keine-Einigung-bei-Ruestungsexportstopp-fuer-Saudi-Arabien.html)?

Wenn ja, die Ausfuhr welcher deutschen Rüstungsgüter wurde für welche „endmontierten“ Waffensysteme genehmigt?

6

Haben analog zu Frankreich auch andere Staaten wie Großbritannien, Spanien und Italien im Zuge der „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen“ vom 28. März 2019 konkrete Ausnahmen vom deutschen Rüstungsexportverbot mit Bezug zu Saudi-Arabien und den VAE erbeten?

Wenn ja, ist die Bundesregierung diesen Bitten nachgekommen?

Wenn ja, die Ausfuhr welcher deutschen Rüstungsgüter wurde für welche „endmontierten“ Waffensysteme genehmigt (bitte nach Ländern auflisten)?

7

Genehmigungen in welchem Wert wurden für welche deutschen Komponenten bzw. Bauteile für welche Kampfflugzeuge und Lenkflugkörper seitens der Bundesregierung verlängert (Plenarprotokoll 19/91, Mündliche Frage 32)?

8

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für Saudi-Arabien und die VAE (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung auflisten) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6312, Antwort zu Frage 3)?

9

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen für Saudi-Arabien im Zusammenhang mit dem Bau des „Eurofighter“ bzw. „Tornado“ wurden seit 2010 erteilt (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des jeweiligen Wertes auflisten)?

10

Trifft es zu, dass die „Konsultationen“, in denen sich die Bundesregierung „gegenüber den Partnern dafür einsetzen [wird], dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeliefert werden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungenund-gemeinschaftsprogrammen-1595750), ergebnisoffen sind, also der Nichteinsatz der mit deutschen Komponenten endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg sowie die Nichtauslieferung an Saudi-Arabien und die VAE nicht verpflichtend, also unabhängig von den Komponentenlieferungen sind?

11

Mittels welcher Instrumente will die Bundesregierung entsprechende Zusicherungen seitens Saudi-Arabien und der VAE, keine endmontierten Rüstungsgüter aus Gemeinschaftsprogrammen im Jemen-Krieg einzusetzen, überprüfen bzw. kontrollieren, vor dem Hintergrund, dass die Post-Shipment-Kontrollen nach ihrer zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 enden (Bundestagsdrucksache 19/4350, Antwort zu Frage 9) und diese ohnehin nur bei Empfängern von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) durchgeführt werden (Bundestagsdrucksache 19/334, Antwort zu Frage 4)?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über eine „Betriebsstätte Saudi-Arabien eines Konzernunternehmens“ der L.-Gruppe, wie sie im den Fragestellern vorliegenden Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 erwähnt ist, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob sich diese Betriebsstätte in der Hafenstadt Jeddah befindet, wo nach Kenntnis der Fragesteller regelmäßig vier bis fünf der von Deutschland gelieferten Patrouillenboote im Hafen liegen?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Firmen der L.-Gruppe mit ihrer Betriebstätte in Saudi-Arabien Dienstleistungen für den Betrieb und/oder die Unterhaltung der bisher von L. an Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote zur Verfügung stellen, und wenn ja,

in welcher Form und welchem Umfang und über wie viele Jahre hinweg werden diese Dienstleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, und

sind diese Leistungen der L.-Gruppe von dem Exportstopp für Rüstungsgüter berührt?

Wenn sie nicht davon berührt sind, mit welcher Begründung nicht?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich ein Gefechtsübungszentrum (GÜZ), für das der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall an die VAE „Teile und Komponenten“ verkauft hat, deren Ausfuhr durch die Bundesregierung genehmigt wurde, in bzw. bei Al Hamra westlich von Abu Dhabi befindet (www.stern.de/politik/ausland/soldaten-der-emirate-trainieren-mit-deutscher-technologie-fuer-den-krieg-8599658.html)?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob in dem GÜZ bestimmte später im Jemen eingesetzte Truppenteile trainiert wurden?

16

Hat die Bundesregierung bezüglich der von ihr laut Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 11. April 2019 genehmigten Rüstungsgüter (Technologie für Satteltiefladerfertigung an Saudi-Arabien sowie drei Artillerie-Ortungsradarsysteme COBRA, Ersatzteile für COBRA und Software-Upgrade für COBRA für die VAE) die Zusicherung von Frankreich, dass diese in den kommenden neun Monaten nicht in die Empfängerländer ausgeführt werden?

17

Hat die Bundesregierung bezüglich der von ihr laut Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 11. April 2019 genehmigten Rüstungsgüter (Technologie für Satteltiefladerfertigung an Saudi-Arabien sowie drei Artillerie-Ortungsradarsysteme COBRA, Ersatzteile für COBRA und Software-Upgrade für COBRA für die VAE) die Zusicherung der Empfängerländer, nicht im Jemen-Krieg eingesetzt zu werden?

Berlin, den 17. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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