Erstattungen der ostdeutschen Länder für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR
der Abgeordneten Matthias Höhn, Matthias W. Birkwald, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Ferschl, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Alle Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR wurden 1990 mit dem Einigungsvertrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Da die ostdeutschen Bundesländer nach der Logik des westdeutschen Sozialversicherungssystems als Funktionsnachfolger jener Institutionen galten, für die analog auch die westdeutschen Länder die Altersversorgung übernehmen, beispielsweise für die Landespolizei, müssen die Ostländer die entsprechenden DDR-Rentenanwartschaften teilweise oder ganz finanzieren. So erstatten die ostdeutschen Bundesländer dem Bund insgesamt mehr als die Hälfte der Kosten für die überführten Ansprüche aus DDR-Sonder- und Zusatzversicherungssystemen. Das betrifft die Rente für DDR-Feuerwehrleute genauso wie die freiwillige Zusatzversicherung im Sinne von Betriebsrenten für Lehrerinnen und Lehrer oder Ingenieurinnen und Ingenieure (vgl. Bundeshaushaltsplan 2019, Einzelplan 11 Titel 232 01 und Einzelplan 60 Kapitel 6067 Titelgruppe 04, Anlage zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 vom 17. Dezember 2018, www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl118s2528.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2528.pdf%27%5D__1556783470581).
Für die ostdeutschen Länder ist dies nach Ansicht der Fragesteller eine hohe und ungerechte Belastung, weil sie keine Rücklagen bilden konnten. Die steigenden Kosten wirken den Bemühungen der Länder zur Haushaltskonsolidierung entgegen. Allein im Jahr 2020 werden die ostdeutschen Länder dem Bund aufgrund der Rentenanpassung rund 108 Mio. Euro zusätzlich erstatten müssen (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2019). Ostdeutschland ist großflächig von dem Phänomen der Strukturschwäche betroffen. Es steht nach Auffassung der Fragesteller außer Frage, dass den ostdeutschen Ländern in dieser angespannten Situation nicht weiterhin ungerechtfertigt die Finanzierung einer Bundesaufgabe aufgebürdet werden darf. Die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR sind Angelegenheit des Bundes.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben sich die Regierungsparteien auf einen schrittweise höheren Anteil des Bundes bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR und damit auf eine Entlastung der ostdeutschen Bundesländer geeinigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Mit welchen Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR rechnet der Bund in den Jahren 2019 bis 2030 (bitte die jeweilige Höhe für jedes Jahr einzeln sowie für jedes ostdeutsche Bundesland angeben)?
Wie hoch waren die Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR insgesamt seit 1992?
Wie werden sich nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die Ausgaben und die entsprechenden Erstattungen der überführten Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in den kommenden 15 Jahren entwickeln (bitte nach einzelnen Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?
Warum werden die in Frage 3 genannten Ausgaben und Erstattungen im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung nicht explizit ausgewiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6240, S. 40)?
Wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen durch den Bund und damit eine Entlastung der ostdeutschen Länder im Jahr 2019 übernehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich im Rentenbestand die Anzahl der Renten mit Auffüllbeträgen bzw. Rentenzuschlägen bzw. überführten Zusatz- und Sonderversorgungen seit 1992 entwickelt (bitte nach Jahr und aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Wohnort nach Bundesländern darstellen)?
Wie haben sich die durchschnittlichen Auffüllbeträge bzw. Zuschläge und Erstattungsbeträge seit 1992 jährlich entwickelt (brutto) und wie die Gesamtrentenzahlbeträge dieser Renten (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?