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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßlich rechtsextrem motiviertes Tötungsdelikt am 17. April 2018 in Aue (Sachsen)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1003009.05.2019

Mutmaßlich rechtsextrem motiviertes Tötungsdelikt am 17. April 2018 in Aue (Sachsen)

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Caren Lay, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2018 waren nach Angaben des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. 1 789 Menschen Opfer von Angriffen durch Rechte in Ostdeutschland und Berlin. Simone Rafael schreibt im Newsletter der Amadeu-Antonio Stiftung in dem Artikel „Im Osten Deutschlands werden jeden Tag fünf Menschen Opfer rechtsextremer Gewalt“ weiter dazu: „Ein Todesopfer rechtsextremer Gewalt gab es in Sachsen. Der 27-jährige Ch. W. wurde von drei Tätern, die der rechten Szene zuzuordnen sind, am 17. April 2018 brutal ermordet. Er ist das 17. Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen seit der Wiedervereinigung“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/im-ostendeutschlands-wurden-jeden-tag-5-menschen-opfer-rechtsextremer-gewalt-46479/).

In den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Politisch motivierten Kriminalität rechts“ für die Monate April bis Dezember 2018 hieß es stets: „Es wurde kein Todesopfer rechter Gewalt gemeldet“ (vgl. beispielsweise die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Politisch motivierte Kriminalität rechts im April 2018“, Seite 5).

Mindestens ein Tötungsdelikt aus rechter Motivation hat es jedoch gegeben.

Kira Ayyadi schreibt in dem Artikel „Ein Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen 2018: Neonazis foltern Ch. W. zu Tode – weil er schwul war“ in „Belltower News – Netz für digitale Zivilgesellschaft“: „Ch. W., ein stetes Mobbingopfer, wird von S... (22), T... (27) und J... (22) so lange gefoltert, bis er schließlich stirbt. Sein lebloser Körper ist so übel zugerichtet, dass die Polizei anfangs Schwierigkeiten hat, ihn zu identifizieren“. Der Grund dafür war, dass Ch. W. schwul war, denn Ch. W. passte nicht in das rechtsextreme Weltbild der mutmaßlichen Täter.

Kira Ayyadi schreibt weiter: „S..., T... und J... sind rechtsextrem, auch wenn sie offenbar nicht in organisierten Neonazi-Strukturen vernetzt sind. Aber mindestens zwei von ihnen tragen ihre Ideologie als Tattoos offen zur Schau. […] T. H. hatte bereits 27 Akteneinträge in seiner Polizeiakte, unter anderem wegen Rufens antisemitischer Parolen, gefährlicher Körperverletzung und Zeigen eines Hakenkreuz-Tattoos auf der Brust. […] Bei der Länge ihrer Vorstrafenregister stehen S... und J... ihrem Kameraden um nichts nach. Auch sie haben bereits Einträge, die sie als politisch motiviert rechts ausweisen. Auch hier geht es um antisemitische Parolen, Heil-Hitler-Rufe und das Verbreiten von verfassungsfeindlichen Symbolen. S... ist in seiner Ausbildung aufgefallen, da er einen Hakenkreuz-Schlüsselanhänger geschnitzt hat, außerdem beschallte er seine Nachbarn mit indizierter Rechtsrock-Musik“ (www.belltower.news/ein-todesopfer-rechter-gewalt-insachsen-2018-neonazis-foltern-christopher-w-zu-tode-weil-er-schwul-war-82293/).

Seit Dezember 2018 müssen sich die drei mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Das Urteil wird im Juni 2019 erwartet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wurde der Fall des getöteten Ch. W. am 17. April 2018 in Aue (Sachsen) in der PMK-rechts erwähnt?

2

Wurde der Bundesregierung dieses Tötungsdelikt für den Bereich PMK-rechts gemeldet?

Wenn ja, wann?

3

Wie viele vollendete Tötungsdelikte aus dem Bereich PMK-rechts wurden der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 insgesamt gemeldet (bitte nach Tatzeitpunkt, Tatort und Opfern aufschlüsseln)?

Berlin, den 29. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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