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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen der Verschärfung der novellierten Düngeverordnung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1011213.05.2019

Folgen der Verschärfung der novellierten Düngeverordnung

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, Karlheinz Busen, Carina Konrad, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die in Deutschland jüngst novellierte Düngeverordnung ist seit Juni 2017 in Kraft. Die Änderungen wurden in Folge einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und eines daraufhin eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens vorgenommen.

Im Juni 2018 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof – trotz Novellierung der Düngeverordnung – wegen Verstoßes gegen die Richtlinie verurteilt. Das Urteil basierte auf der vor 2017 gültigen Düngeverordnung.

Experten sind sich einig: Die Auswirkungen der vergangenen Novelle auf die Grundwasserqualität können noch nicht abschließend beurteilt werden (vgl. www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/ressourcen/1057cremer.pdf). Gleichwohl verhandelt die Bundesregierung mit der EU-Kommission über weitere Anpassungen der jüngst novellierten Düngeverordnung.

Infolgedessen stehen zahlreiche Verschärfungen zur Diskussion (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/032-Duengeverordnung.html). Unter anderem soll der Nährstoffvergleich samt Kontrollwert gestrichen und durch eine flächenspezifische Aufzeichnungsflicht ersetzt werden. Für nitratbelastete Gebiete soll darüber hinaus die erlaubte Düngung auf 80 Prozent des errechneten Bedarfs reduziert werden.

Die Maßnahmen stellen für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben eine Existenzbedrohung dar (vgl. www.agrarheute.com/pflanze/duengeverordnungkein-qualitaetsweizenanbau-mehr-deutschland-552449). Zur vermeintlichen Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Sieben-Punkte-Plan zur Unterstützung der „Bauernfamilien“ bei der Bewältigung weiterer Vorgaben zur Düngung vorgestellt (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/073-Grundwasserschutz-7-Punkte-Plan.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Bis wann plant die Bundesregierung den Sieben-Punkte-Plan mit Einzelmaßnahmen untermauert zu haben?

2

Mit welchem Betrag förderte die Bundesregierung Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, die zu einer Emissionsminderung bei Wirtschaftsdüngern führen, im Jahr 2018?

a) Wie hoch sind die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2019?

b) Wie hoch soll eine angemessene Mittelausstattung nach Ansicht der Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils sein?

c) Welche Maßnahmen sollen in Bezug auf o. g. genannte Investitionen konkret gefördert werden, um Nitrateinträge in Gewässer zu vermeiden, und mit welchen Beträgen sollen die einzelnen Maßnahmen gefördert werden, bzw. welche Beträge erachtet die Bundesregierung als wünschenswert und realistisch?

3

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff emissionsarm, vor dem Hintergrund, dass bereits in den vergangenen Jahren emissionsarme Ausbringungsmethoden gefördert wurden?

4

Hält die Bundesregierung die geplante Erhöhung der anzurechnenden N-Mengen bei Anwendung emissionsarmer Ausbringungsmethoden für zielführend, um zu einer flächendeckenden Akzeptanz von emissionsarmen Ausbringungsmethoden beizutragen, bzw. ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dadurch Anreize geschaffen werden könnten, die Investitionen in innovative Ausbringungstechniken verzögern?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die erhöhte N-Anrechnung gemäß Frage 4 vor dem Hintergrund, dass bei Ermittlung der anzurechnenden N-Mengen in der aktuell gültigen Fassung der Düngeverordnung bereits emissionsarme Ausbringungsmethoden zur Anwendung kamen, und auf welche wissenschaftlichen Grundlagen beruft sie sich dabei?

6

Ist die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Nährstoffe“ Ansäuerungstechniken mit Schwefelsäure zur Minimierung der Ammoniakemissionen von Gülle getestet und gefördert werden sollen, der Auffassung, dass eine Reduzierung der Ammoniakemissionen die Grundwasserqualität verbessern und somit einen Beitrag zur Unterstützung der „Bauernfamilien“ infolge der Verschärfung der Düngeverordnung liefern kann?

a) Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Bundesprogramm „Nährstoffe“ ausgestattet werden, bzw. welchen Mittelumfang erachtet die Bundesregierung als wünschenswert bzw. zielführend?

b) Wie werden sich die Mittel auf die einzelnen Maßnahmen verteilen?

7

Welchen Sachzusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen einer Tierwohlförderung und einer Milderung der einzelbetrieblichen Konsequenzen infolge der Verschärfung der Düngeverordnung, wie in Punkt 4 des Sieben-Punkte-Plans angedeutet?

8

Was versteht die Bundesregierung unter nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten?

9

Nach welchen Kriterien sollten nach Auffassung der Bundesregierung nitrat- und phosphatsensible Gebiete differenziert werden?

10

Welche Parameter liegen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Klassifizierung von nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten in den einzelnen Bundesländern zugrunde (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?

11

Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zusätzlich verschärfenden Maßnahmen in den roten Gebieten ausschließlich in einem noch zu definierenden Bereich um die Messstellen herum anzuwenden, an denen der Grenzwert von 50 mg/l Grundwasser überschritten wurde bzw. überschritten wird?

12

Welche Ausnahmen von bestehenden und noch zu verschärfenden Regelungen für Betriebe gemäß Düngeverordnung könnten nach Ansicht der Bundesregierung erfolgen, um den Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Gebieten mit Böden mit geringem N-Auswaschungsrisiko attraktiver zu gestalten?

13

Plant die Bundesregierung baurechtliche Anpassungen, um die Errichtung von Gülle- und Gärrestelagern in Ackerbauregionen zu erleichtern?

14

Welche konkreten Vorschläge von Seiten der Bundesländer zur Novellierung der Düngeverordnung liegen der Bundesregierung vor (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt aufführen)?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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