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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weitere Vernetzung europäischer Polizeidatenbanken (ADEP)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1030917.05.2019

Weitere Vernetzung europäischer Polizeidatenbanken (ADEP)

der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres miteinander verschmolzen und deren Abfrage vereinfacht („eu-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut“, www.buzzfeed.com vom 27. März 2019). Dies betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Visa-Informationssystem (VIS) und das „Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige“ (ECRIS-TCN). Zu einem späteren Zeitpunkt folgen das noch zu errichtende „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES) und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das allerdings im Unterschied zu den anderen Systemen keine biometrischen Daten enthält.

Jetzt ist die Vernetzung auch dezentraler europäischer Polizeidatenbanken geplant (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 8). Die Europäische Union prüft ein zusätzliches System zur Vernetzung von Kriminalakten in den Mitgliedstaaten (European Police Record Index System; EPRIS). Nach Vorbild des Prüm-Verfahrens (Bundestagsdrucksache 19/9407) könnten Ermittlungsbehörden dezentral angelegte Systeme abfragen und erkennen, ob bei einer ausländischen Polizeidienststelle Informationen über Verdächtige oder Beschuldigte vorhanden sind. Den rechtlichen Rahmen bildet der Rahmenbeschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Schwedische Initiative“, ABl. EG 2006 Nr. L 386). Ihnen sollen genauso wie nationalen Behörden Informationen und Erkenntnisse für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen oder polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren zur Verfügung stehen.

Zur möglichen Umsetzung eines dezentral angelegten EPRIS hat die Europäische Kommission im April 2018 das Projekt „Automation of Data Exchange Processes“ (ADEP) gestartet, das auf dem Prinzip „Treffer/ Kein Treffer“ basiert. ADEP wird von Frankreich geleitet, neben Behörden aus Finnland, Irland und Spanien sind das Bundeskriminalamt (BKA) und Europol daran beteiligt (Ratsdokument 6495/19). Das System ist Teil des Europol Operational Network (EON) und nutzt für etwaige Folgemaßnahmen nach einer positiven Abfrage („follow-up requests“, „targeted requests“) Europols Secure Information Exchange Network Application (SIENA). ADEP ergänzt das von Europol gestartete Projekt UMF 3 (Universal Message Format), das Anfragen an nationale Polizeisysteme mit einem einheitlichen Format standardisiert. Die EU-weite Einführung von UMF 3 in der Version 1.1 erfolgt unter Leitung des deutschen BKA (Ratsdokument 5175/3/16). Zum UMF-Projekt gehört die Abfrage des Europol-Informationssystems (QUEST; vgl. Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 2).

Die vom BKA in ADEP genutzte Software zur Abfrage „dezentraler Datenbestände“ stammt vom Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (Fraunhofer FOKUS; vgl. Bundestagsdrucksache 19/484, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko). Für den Austausch nutzt das BKA das Dateiformat UMF3+ und die sogenannte Ma3tch-Technologie, deren Verbesserung die Wiesbadener Behörde in einem anderen EU-Projekt vorantreibt. Abfragen und Antworten werden verschlüsselt übertragen, dabei verwenden die Beteiligten das verschlüsselte SIENA-System von Europol.

Das Pilotprojekt zu ADEP ist zwar offiziell beendet, die Zusammenarbeit wird jedoch als ADEP 2 weitergeführt. Ein konkretes Ende des Projektes ist nicht terminiert (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 13).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie verteilten sich im Rahmen der deutschen Beteiligung an ADEP die Aufgaben zwischen dem Fraunhofer FOKUS, der Partnerschaft Deutschland, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BKA?

2

Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zur Funktionsweise des ADEP machen (bitte auf den Abfragedienst, die Suchfunktion, das Management der gespeicherten Personen eingehen)?

3

Nach welchem Verfahren werden die in ADEP verarbeiteten Daten für die Zugangsberechtigten pseudonymisiert oder depersonalisiert?

4

Welche Soft- und Hardware (auch Frontends, Index-Datenbanken und Gateways) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den beteiligten Behörden aus Deutschland, Frankreich, Finnland, Irland und Spanien sowie Europol im Rahmen von ADEP genutzt (bitte tabellarisch darstellen)?

5

In welche Fall- oder Vorgangsbearbeitungssysteme des BKA (bitte die Hersteller benennen) wurde ADEP bzw. der damit verbundene Informationsaustausch mit den fünf weiteren beteiligten Mitgliedstaaten eingebunden?

6

Welche Informationssysteme oder Dateien wurden vom BKA für den Betrieb des ADEP (auch ADEP 2) genutzt, welche wurden hierfür eigens angelegt, und wie viele Personen sind dort gespeichert?

Welche Daten mit welchen einzelnen Datenfeldern (etwa Name und Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht) wurden vom BKA im Betrieb des ADEP genutzt?

Sofern diese depersonalisiert oder pseudonymisiert wurden, welche Angaben kann die Bundesregierung zum dabei genutzten Verfahren machen?

7

Nach welchem Verfahren wurden Folgemaßnahmen eingeleitet, nachdem in ADEP ein Treffer gefunden wurde, und inwiefern ist hierzu aus Sicht der Bundesregierung im Regelbetrieb ein richterlicher Beschluss erforderlich?

8

Welchen Mehrwert hat ADEP aus Sicht der Bundesregierung in seiner ersten Phase für eine endgültige Nutzung aufgezeigt, und wofür könnte das System demnach eingesetzt werden?

9

Inwiefern verliefen die Tests des BKA in ADEP erfolgreich, bzw. welche Defizite wurden festgestellt?

10

Welchen Mehrwert verspricht sich das BKA von der Verlängerung von ADEP im Projekt ADEP 2?

Welche Weiterentwicklungen der dabei genutzten Software sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen (Ratsdokument 6495/19)?

Welche zentralen Dienste sollen bei Europol angesiedelt werden?

Welche weiteren Partner sollen involviert werden?

Welche Prozesse sollen verstärkt automatisiert werden?

11

Welche juristischen Probleme („legal issues“) sollen in ADEP 2 behandelt werden (Ratsdokument 6495/19)?

Mit welchen anderen europäischen Initiativen soll ADEP „harmonisiert“ werden?

12

Welche Aktivitäten haben die deutschen Projektpartner in ADEP 2 zugesagt?

13

Mit welchen Mitteln des Inneren Sicherheitsfonds der Europäischen Union (ISF) wird ADEP (auch ADEP 2) nach Kenntnis der Bundesregierung gefördert, und welche Gelder erhielt daraus das BKA?

Mit welchen Mitteln wurde das Projekt ADEP (auch ADEP 2) bzw. die dortige Teilnahme des BKA vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahr 2018 gefördert, und welche Mittel sind für 2019 eingeplant?

Welcher Gelder erhielt das Fraunhofer-Institut FOKUS im Rahmen von ADEP (auch ADEP 2)?

14

Für welche dezentralen, in den Mitgliedstaaten angelegten Informationssysteme könnte ADEP aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden oder einen Mehrwert gegenüber bestehenden Systemen erzielen?

Sofern nach einem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines EPRIS Kriminalakten über ADEP abgefragt werden könnten, welche deutschen Dateien kämen hierfür aus Sicht der Bundesregierung infrage?

Sofern auch das INPOL-System über ein European Police Record Index System (EPRIS) abgefragt werden könnte, welche rechtlichen Grundlagen müssten hierfür in Deutschland geschaffen werden?

15

Auf welche Weise könnten das Europol Operational Network (EON) sowie Europols Secure Information Exchange Network Application (SIENA) für die Zwecke des europäischen Informationsaustauschs aus Sicht der Bundesregierung verstärkt genutzt werden (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 12)?

16

Unterstützt die Bundesregierung trotz geplantem Brexit die Aufnahme Großbritanniens in den EU-weiten polizeilichen Austausch zu DNA-Daten im Prüm-Verfahren, und falls ja, sollte die britische Regierung nach vollzogenem EU-Austritt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Teilnehmerin des Verfahrens sein?

17

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Ratschlussfolgerungen zu „Novel Actionable Information“ (Ratsdokument 8316/1/19 REV1) zu deren Definition, nachdem sie zur Initiative der rumänischen Ratspräsidentschaft zunächst darauf verwies, wie bestimmte Begriffe verstanden werden könnten (Bundestagsdrucksache 19/9701, Antwort zu Frage 2), diese nun aber justiziabel werden sollen?

18

Hat sich auch die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die Kommission zur Durchführung einer Studie zur möglichen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aufzufordern (http://gleft.de/2SS, Ziff. 6), obwohl derzeit zahlreiche Gerichtsverfahren gegen nationale Regelungen geführt werden (Ratsdokument WK 3103/2019 INIT)?

Welche rechtlichen und technischen Aspekte sollen in der Studie untersucht werden, wer führt diese nach jetzigem Stand durch, und wann werden Ergebnisse erwartet?

19

Welche weiteren Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit (Europäische Union und Drittstaaten) werden im Rahmen der Modernisierung der polizeilichen IT (Programm Polizei 2020) vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert (Bundestagsdrucksachen 19/8029 und 19/7310, Antwort zu Frage 11)?

20

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche im Rahmen des Projekts „Interoperabilität“ verschmolzenen Informationssysteme die Zentraleinheit von ETIAS („ETIAS Central Unit“) direkten Zugriff haben sollte und diese dafür im gemeinsamen Identitätsspeicher („Common Identity Repository“) abrufbar sein müssten, wie es beispielsweise für das ECRIS-TCN vorgesehen ist (Ratsdokument 8554/1/19)?

21

Was ist der Bundesregierung über die Software „goTravel“ bekannt, mit der die Vereinten Nationen Reisebewegungen von Verdächtigen nachvollziehen will, welche Daten werden darüber verarbeitet, und in welchen Informationssystemen werden diese gespeichert („UNO will mit Software gegen reisende Terroristen vorgehen“, https://futurezone.at vom 8. Mai 2019)?

Berlin, den 8. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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