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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1041322.05.2019

Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Till Mansmann, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. August 2016 trat das sogenannte Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) in Kraft. In der Problembeschreibung im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde beschrieben, dass Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Ältere am Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben und dass dieser Personenkreis über zu geringe Grundkompetenzen verfügt, die eine Nachqualifizierung erschweren.

Als Lösung wurde mit diesem Gesetz unter anderem die Auszahlung einer Weiterbildungsprämie für die erfolgreiche Absolvierung einer Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung eingeführt. Auch die Möglichkeit zum Erwerb von Grundkompetenzen wurde durch die Einführung dieses Gesetzes für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II geschaffen. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Motivation und das Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu stärken und somit auch ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die Weiterbildungsförderung ist eines der Kernelemente einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik. Aus diesem Grund sind Schritte, die die Weiterbildungsbereitschaft vor allem von Langzeitarbeitslosen stärken, sehr bedeutend. Inwiefern die Maßnahmen aus diesem Gesetz dazu beigetragen haben, dass sich die Situation der Arbeitslosen ohne einen Berufsabschluss verbessert hat, ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch bisher unklar.

Seit der Einführung dieses Gesetzes sind zweieinhalb Jahre vergangen. In dieser Zeit ist also die Absolvierung von abschlussbezogenen Weiterbildungen zeitlich bereits möglich gewesen, genauso wie das Nachholen von Grundkompetenzen. Aus diesem Grund sollten die ersten Ergebnisse und Wirkungen dieses Gesetzes jetzt sichtbar sein. Deshalb soll erfragt werden, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Motivation sowie die Integrationschancen der potenziellen Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmer hatte und welche weiteren Schritte zur Erreichung dieser Ziele die Bundesregierung plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie hat sich die Anzahl der Teilnehmer an abschlussbezogenen Weiterbildungen seit der Einführung des AWStG entwickelt (bitte differenziert nach einzelnen Jahren und nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II –, in die Auswertung auch die Entwicklung in den fünf Jahren vor der Einführung aufnehmen)?

2

Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 1 waren a) langzeitarbeitslos, b) Langzeitleistungsbezieher, c) älter als 55 Jahre, d) älter als 45 Jahre, e) jünger als 30 Jahre, f) alleinerziehend bzw. g) ohne einen Berufsabschluss?

3

Wie viele der Weiterbildungen in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 waren in Vollzeit und wie viele in Teilzeit?

4

An wie viele Personen wurde seit der Einführung eine Weiterbildungsprämie ausgezahlt (bitte nach Jahren, SGB II und SGB III und nach Zwischen- und Abschlussprüfung differenzieren)?

5

Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 4 waren a) langzeitarbeitslos, b) Langzeitleistungsbezieher, c) älter als 55 Jahre, d) älter als 45 Jahre, e) jünger als 30 Jahre, f) alleinerziehend bzw. g) ohne einen Berufsabschluss?

6

Wie hoch waren bisher die Ausgaben der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter für die Weiterbildungsprämien (bitte nach Jahren und SGB III und SGB II differenzieren)?

7

Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Abbruchquote bei abschlussorientierten Weiterbildungen entwickelt (bitte nach Jahren und SGB III und SGB II und den Personengruppen aus Frage 2 differenzieren)?

8

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Einschätzung, dass eine einmalige Prämienauszahlung das Durchhaltevermögen der Weiterbildungsinteressenten steigern wird, getroffen? Wenn nicht auf wissenschaftlicher Grundlage, auf welcher Grundlage dann?

9

Liegen der Bundesregierung bereits Informationen zur Auswirkung der Weiterbildungsprämien auf die Motivation, die Weiterbildungsbereitschaft und das Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor?

10

Welche weiteren Maßnahmen zur Motivation und Steigerung des Durchhaltevermögens und der Bereitschaft zur Teilnahme von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II an einer Weiterbildung plant die Bundesregierung?

11

Wie viele Personen haben seit der Einführung des Gesetzes an einer Maßnahme zum Nachholen der Grundkompetenzen teilgenommen (bitte nach Jahren, SGB III und SGB II und den Personengruppen aus Frage 2 differenzieren)?

12

Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 11 haben nach der Absolvierung der Maßnahme zum Erwerb von Grundkompetenzen tatsächlich eine abschlussorientierte Weiterbildung aufgenommen?

13

Welche Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Erwerbs von Grundkompetenzen auf die Integrationschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen der Bundesregierung vor? Lässt sich diese Wirkung quantifizieren?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der einen Erwerb von Grundkompetenzen benötigt, direkt im Anschluss eine abschlussorientierte Weiterbildung absolvieren kann?

15

Wie viele Personen kämen für einen Erwerb der Grundkompetenzen in Frage, wenn es kein Erfordernis zur nachfolgenden Absolvierung einer abschlussorientierten Weiterbildung gäbe?

16

Wie wurden die Änderungen durch dieses Gesetz an die Agenturen für Arbeit und Jobcenter kommuniziert? Gab es hierzu auch Schulungen für die Arbeitsvermittler? Wenn ja, wie viele?

17

Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der bisher bis 31. Dezember 2020 befristeten Regelungen zu Weiterbildungsprämien und zum Erwerb der Grundkompetenzen?

18

Welche Evaluation dieser neu eingeführten Instrumente der Weiterbildungsprämie und des Erwerbs von Grundkompetenzen plant die Bundesregierung?

19

Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Regelung des § 131b SGB III auch auf weitere Berufe? Falls nein, aus welchen Gründen?

20

Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der bis 31. Dezember 2019 befristeten Regelung des § 131b SGB III? Falls nein, aus welchen Gründen?

Berlin, den 15. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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