Schleusensanierungen an Bundeswasserstraßen
der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bei der Sanierung der Schleuse Zaaren hat sich der Fertigstellungstermin erheblich verzögert und gefährdet dadurch die wirtschaftliche Existenz der vom Tourismus abhängigen Unternehmen in dieser Region. Darüber berichtete unter dem Titel „Tragödie für die Wasserwirtschaft“ die „Märkische Allgemeine Zeitung“ am 1. März 2019 (www.maz-online.de/Lokales/Uckermark/Schleuse-Zaarenbleibt-dicht-Tragoedie-fuer-die-Wasserwirtschaft).
Als Begründung für diese Verzögerung wurde angegeben, dass die erforderlichen Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen haben, als in der Planung für das Bauprojekt vorgesehen war.
Dieselben Gründe wurde beispielsweise auch für die Verzögerungen bei dem Schleusenneubau für die fünfte Schleusenkammer in Brunsbüttel verantwortlich gemacht, wie unter anderem die „Kieler Nachrichten“ berichteten (www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Brunsbuettel-Schleusenbau-geraet-ins-Stocken).
Die letzten Bomben wurden im Mai 1945 über Deutschland abgeworfen. Seither sind keine neuen Bomben hinzugekommen, jedoch wurden in den vergangenen 70 Jahren bei unzähligen Bauprojekten ebenso unzählige Blindgänger entschärft. Hinzu kommen Kampfmittelräumungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auf Grundstücken und Liegenschaften, die von der sowjetischen Besatzungsmacht genutzt worden sind.
Es sollte demnach nach Ansicht der Fragesteller ein großer Erfahrungsschatz vorhanden sein, um den Zeitaufwand für die Tätigkeit des Kampfmittelräumdienstes einschätzen zu können.
Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind nach Erfahrung der Fragesteller oft mit Belästigungen für Anwohner und mit Einschränkungen für die Schifffahrt als Nutzer der Anlagen verbunden – es sollte nach Ansicht der Fragesteller das Ziel einer verantwortungsbewussten Politik sein, bei Baumaßnahmen nicht nur den Kostenrahmen, sondern vor allem auch den gesteckten zeitlichen Rahmen einzuhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele der Schleusenanlagen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gehören und auf der Internetseite der WSV mit einer Anzahl in Höhe von 315 angegeben werden, wurden in den vergangenen 30 Jahren neu gebaut oder saniert?
Bei wie vielen dieser Bau- bzw. Sanierungsprojekte wurden die geplanten Bauzeiten eingehalten, und bei wie vielen wurden sie überschritten (bitte mit Angabe der Zeiträume für die Planungsphase vor Beginn der Bauarbeiten, der geplanten Bauzeit, des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins und der tatsächlichen Bauzeit und der tatsächlichen Inbetriebnahme auflisten)?
Wie viele Schleusenanlagen werden a) ausschließlich für die Berufsschifffahrt genutzt, b) gemeinsam für die Berufsschifffahrt und für Sportboote genutzt bzw. c) ausschließlich für Sportboote genutzt?
d) Wie viele Schleusenanlagen aus den Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c sind jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung sanierungsbedürftig?
e) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c ist jeweils die Durchführung der Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre erforderlich?
f) Wie hoch sind die geschätzten gesamten Sanierungskosten für alle Schleusenanlagen, und wie hoch sind sie für die jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c?
g) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c ist für die Sanierung bereits Geld im Haushalt bereitgestellt, und in welcher Höhe?
h) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c, für welche eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre erforderlich ist, ist eine Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst erforderlich?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, Begutachtungen durch den Kampfmittelräumdienst bereits im Vorfeld, also beispielsweise während der Planungen und somit vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen, durchführen zu lassen, um dadurch den zeitlichen Unsicherheitsfaktor herauszulösen und die geplanten Bauzeiten einhalten zu können?