Internetbasierte Fahrzeugzulassung – Projekt „i-Kfz“ der Bundesregierung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In dem Projekt „i-KfZ“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalter bedeutet, so das BMVI. Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sein Fahrzeug über dezentrale Onlineportale der Länder bzw. ein zentrales Onlineportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) online außer Betrieb zu setzen. Auch Wiederzulassungen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk können seit dem 1. Oktober 2017 online abgewickelt werden.
Mit der Zustimmung des Bundesrats vom 15. Februar 2019 zur „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ soll ab Herbst 2019 die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht und über das Internet abgewickelt werden können – Stufe 3 der stufenweisen Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html).
Derzeit können allerdings nur Abmeldungen, sofern der Fahrzeughalter im Besitz eines Personalausweises mit Onlinefunktion (eID) ist, online ausgeführt werden. Firmen sind von diesem Verfahren noch gänzlich ausgeschlossen – daran wird auch die Ausweitung durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nichts ändern.
Das derzeitige System ist daher aus Sicht der Fragesteller kompliziert, sehr umständlich und nicht geeignet, den Zulassungsprozess spürbar zu beschleunigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen wurden seit Januar 2015 über Onlineportale der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele internetbasierte Anträge zur Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen wurden seit Januar 2017 über Onlineportale der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche konkreten Ergebnisse konnte die Bundesregierung seit Beginn des Projekts i-Kfz erzielen?
Wann ist mit der Umsetzung der Stufe 4 (Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen) zu rechnen, und welche Gründe sprechen gegebenenfalls gegen eine fristgerechte Umsetzung?
Über welche Sicherheitsstandards verfügen die Onlineportale der zuständigen Zulassungsbehörden in Bezug auf Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen, und wie will die Bundesregierung die Datensicherheit der Bürger gewährleisten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Personen derzeit mit einem Personalausweis mit Onlinefunktion (eID) sowie der weiteren notwendigen Hardware ausgestattet sind, um an einer internetbasierten Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen teilnehmen zu können?
Wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt die zu errichtende zentrale Datenbank für Datensätze aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen schon in Betrieb genommen?
Wenn nein, warum nicht?
Stehen diese fahrzeugbezogenen Informationen aus der zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt für internetbasierte Zulassungsverfahren als auch für die konventionelle Arbeitsweise in den Ämtern schon zur Verfügung?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Entlastung der bzw. Einsparung für die Bürger rechnet die Bundesregierung nach Etablierung eines internetbasierten Zulassungsverfahrens?
Mit welcher Entlastung der bzw. Einsparung für die gewerblichen Kfz-Halter rechnet die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Stufe 4 des Projekts i-Kfz?
Welche Alternativen für die Identifikation hat die Bundesregierung mit der Formulierung in § 15b Absatz 3 Ziffer 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) „sonstige geeignete technische Verfahren mit gleichwertiger Sicherheit für die Identifizierung“ angedacht?
Bei welchen Verfahren hat diesbezüglich (Frage 11) das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die Gleichwertigkeit und die Sicherheit von Verfahren festgestellt und im Bundesanzeiger bekanntgegebenen?