Wirkung des Greenings im Rahmen der EU-Agrarförderung im Jahr 2018
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentrales Element der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in der Finanzperiode von 2014 bis 2020 ist nach Beschluss von EU-Parlament und Ministerrat das sogenannte Greening der Direktzahlungen (Erste Säule) mit dem Ziel einer klima- und umweltfreundlicheren Landbewirtschaftung. Konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Greenings in Deutschland wurden im Jahr 2014 festgeschrieben. Mit Umsetzungsbeginn im Jahr 2015 sind somit 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Direktzahlungen an zusätzliche Umweltleistungen gebunden.
Das Greening setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Neben ökologischen Vorrangflächen („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) gehören dazu Maßnahmen zur Anbaudiversifizierung (vor allem Fruchtwechsel und Zwischenfruchtanbau) sowie zum Erhalt von Dauergrünland. Es kann zwischen den verschiedenen anerkannten Greening-Maßnahmen ausgewählt werden. Alle Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen beantragen, sind seitdem unter anderem verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen auszuweisen, wobei die konkrete Fläche je nach ökologischer Wertigkeit der gewählten Maßnahmen über Gewichtungsfaktoren nach oben oder unten korrigiert wird. Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt artenreicher Kulturlandschaften und einer nachhaltigen Produktion sollen hiermit gefördert werden (www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-FAQs.html).
Eine durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebene Studie zur Ausgestaltung des Greenings durch die einzelnen Betriebe zeigt, dass mit dem Zwischenfruchtanbau vorzugsweise das Element mit der geringsten positiven Wirkung auf die biologische Vielfalt von Betrieben angewählt wurde (vgl. Heike Nitsch, N. Röder, R. Oppermann et al (2017): „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen“, F+E-Vorhaben des BfN, BfN-Skripten, S. 472).
Zu Beginn des Jahres 2018 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag Zahlen zur Umsetzung des Greenings in Deutschland erfragt (Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Greening in der Agrarförderung im Jahr 2017“, Bundestagsdrucksache 19/1265). Um auch die Fakten des Jahres 2018 für die Öffentlichkeit sichtbar aufzuschlüsseln, fragt die Fraktion DIE LINKE. erneut nach den aktuellen Zahlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nutzungsart der Flächen, bevor diese von den Betrieben im Jahr 2018 zur Anrechnung als ökologische Vorrangflächen angemeldet wurden (bitte nach Flächennutzungsart, -größe und Bundesland aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Nutzungsänderungen der Flächen, die die Betriebe im Jahr 2018 zur Anrechnung als ökologische Vorrangfläche gegenüber 2017 angemeldet haben (bitte nach Flächennutzungsart, -größe und Bundesland aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Agrarumweltprogramme wurden von den Bundesländern angeboten (bitte nach Agrarumweltprogramm, Fläche und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nutzung von Leguminosen im Jahr 2018 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu 2017 (relativ und absolut, bitte Anbau auf ökologischen Vorrangflächen getrennt angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welchen Umfang nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 die im Rahmen des Greenings berücksichtigten Flächen mit alternativen Anbaukulturen wie Dinkel, Durchwachsener Sylphie, Chinaschilf (Miscanthus) und Honigpflanzen ein (bitte jeweils nach Fläche und Bundesland aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung das Potential von Anbaualternativen wie Dinkel, Durchwachsene Sylphie, Miscanthus und Honigpflanzen, und welche unterstützenden Maßnahmen für diese Anbaualternative wurden bislang durchgeführt oder sind zukünftig geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Anbaualternativen wie Dinkel, Durchwachsene Sylphie, Miscanthus und Honigpflanzen im Vergleich zu Weizen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie zur Flächeninanspruchnahme bei den einzelnen Greening-Maßnahmen für ökologische Vorrangflächen im Jahr 2018 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es im Jahr 2018 zu Saatgutengpässen für die Kulturen auf ökologischen Vorrangflächen kam, und welche Maßnahmen hat sie dagegen getroffen oder plant sie?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erzeugung und der Absatz von Leguminosensaatgut im Jahr 2018 entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ökologische Wertigkeit und die Fläche des Dauergrünlandes seit Beginn dieser Förderperiode verändert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar Grünland haben nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 durch die Einführung der sogenannten Pflugregelung den Ackerstatus verloren bzw. behalten?
Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung bis Ende 2018 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsverbesserung durch Greening-Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und bewertet, welche Tendenzen zeichnen sich derzeit ab (dabei bitte den Zusammenhang mit dem Greening deutlich darstellen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Verwaltungskosten der Greening-Umsetzung von 2015 bis 2018, welche konkreten Maßnahmen verursachen den größten Anstieg der Verwaltungskosten (bitte sowohl personellen Aufwand und Kosten auflisten), und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Sanktionen gegenüber Landwirtinnen und Landwirten seit 2015 (bitte Höhe der Sanktionen, Anlastungsgrund und Anzahl der Landwirtinnen und Landwirte einzeln nach Jahren auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Anlässe führten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zu Leistungskürzungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte Anlässe nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller galten nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2017 als nichtaktive Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, und wie viele Hektar waren davon betroffen?
Warum hat sich die Bundesregierung ab dem Antragsjahr 2018 dazu entschieden, von der Regelung zum aktiven Betriebsinhaber Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 keinen Gebrauch mehr zu machen (bitte begründen), und welche Vorschläge hat sie, um das Ziel dieser Regelung zu erreichen?
Wie viele Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 aufgrund von Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zur Erbringung von ökologischen Vorrangflächen und zur Anbaudiversifizierung befreit?