Traditionswürdigkeit des ehemaligen Legion-Condor-Mitglieds und Wehrmachtsgerichtsherrn Johannesson für die Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Deutsche Marine ehrt den ehemaligen Konteradmiral Rolf Johannesson, obwohl dieser als Gerichtsherr der Kriegsmarine im April 1945 Todesurteile gegen mehrere Soldaten, die die Kapitulation Helgolands erwirken wollten, bestätigt hatte, und obwohl er als Angehöriger der Legion Condor den Krieg der spanischen Faschisten gegen die gewählte republikanische Regierung unterstützt hatte. An der Marineschule Mürwik wurde im Jahr 2017 eine Büste von Konteradmiral a. D. Rolf Johannesson aufgestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Johannesson, https://deutsches-maritimes-institut.de/wp-content/uploads/2017/07/Ansprache_Vors_MOV_Enhuellung_Bueste_KAdm_aD_Johannesson.pdf).
Nach Angaben der Marine-Offizier-Vereinigung wurde diese Büste von der Bundeswehr zwischenzeitlich entfernt, um die Ergebnisse einer neuerlichen Prüfung unter Beachtung des neuen Traditionserlasses abzuwarten (https://deutsches-maritimes-institut.de/wp-content/uploads/2017/07/Bericht_MV_17_Hamburg.pdf).
Ungeachtet dessen wird an der Marineschule weiterhin der sogenannte Admiral-Johannesson-Preis verliehen. Preisverleiher ist die Marine-Offizier-Vereinigung, die zwar nicht dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt ist, für die Preisverleihung aber die Liegenschaft der Bundeswehr nutzen darf.
Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz sieht in der Ehrung Johannessons eine „geschichtspolitische Verblendung und Verstocktheit“ sowie eine „Verhöhnung der Opfer der Militärjustiz“ (http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Pressemitteilungen/Protest-AdmJohPreis2019.pdf).
Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit bestätigt, Kenntnis davon zu haben, dass Johannesson die Todesurteile gegen die Helgoländer Widerstandsgruppe bestätigt hatte. Gleichwohl betonte sie, Johannesson habe sich „um den Aufbau der Bundeswehr in besonderer Weise verdient gemacht“ (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/12171 und Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/13085). Das kann aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller menschenverachtendes Handeln nicht heilen. Aus ihrer Sicht verkörpert Rolf Johannesson weniger eine „gebrochene Biographie“, als vielmehr die postfaschistische Kontinuität des deutschen Militärpersonals. So hat er das Bundesverdienstkreuz ebenso erhalten wie zuvor das Spanienkreuz (für den Einsatz im Rahmen der Legion Condor) und das Ritterkreuz (https://en.wikipedia.org/wiki/Rolf_Johannesson). Nach dem Krieg hat Johannesson sich nicht etwa kritisch zu seiner Verantwortung für die Todesurteile geäußert, sondern diese verteidigt, weil eine – in der Befugnis eines Gerichtsherrn liegende – Nichtbestätigung dieser Urteile angeblich „ein Anreiz für Teile der Festungsbesatzung“ auf Helgoland hätte sein können, „sich in weitere Verschwörungen einzulassen“ (https://dmkn.de/wp-content/uploads/2018/01/Vortrag-3-Kietzmann.pdf).
Die ehrende Erinnerung an Johannesson ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts seiner Verantwortung für die Todesurteile vom April 1945 und deren Rechtfertigung nicht nur unangemessen. Sie verstößt zudem gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998, der die Bundesregierung aufforderte, „dafür Sorge zu tragen, daß Mitgliedern der Legion Condor nicht weiter ehrendes Gedenken“ zuteil werde (Bundestagsdrucksache 13/10494, Plenarprotokoll 13/231). Kasernenbenennungen wurden dabei exemplarisch, aber nicht abschließend genannt, so dass aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch eine Ehrung durch Aufstellung von Büsten oder die Zulassung der Verleihung von nach Johannesson benannten Preisen in Liegenschaften oder durch sonstige materielle oder immaterielle Unterstützung der Bundeswehr unzulässig ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Form beteiligte sich die Bundeswehr in der Vergangenheit an der Verleihung des Admiral-Johannesson-Preises bzw. unterstützte sie diese Verleihung (etwa durch logistische oder organisatorische Unterstützung, Überlassung von Räumlichkeiten usw.)?
Welche Kosten entstanden dabei, und wer trägt diese (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Entstehung und der Platzierung der Johannesson-Büste in der Marineschule Mürwik machen?
Welche Rolle spielte die Bundeswehr dabei?
Inwiefern trifft es zu, dass die Büste zum Zweck einer erneuten Überprüfung vor dem Hintergrund des neuen Traditionserlasses entfernt wurde?
Welchen Stand gibt es ggf. in Bezug auf diese Prüfung?
Wird die Büste wieder in der Marineschule aufgestellt, und wenn ja, an welcher Stelle, und in welchem Kontext, bzw. mit welcher Erläuterung und historischen Einordnung?
Ist Johannesson nach Auffassung der Bundesregierung traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses, obwohl dieser explizit die Traditionswürdigkeit von Personen ausschließt, die „nach heutigem Verständnis […] menschenverachtend gehandelt haben“, und wenn ja, warum?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass angesichts des Handlungsspielraums, den Gerichtsherren im Dritten Reich hatten, nämlich Todesurteile abzumildern oder nicht zu bestätigen, die Unterzeichnung und Bestätigung der Todesurteile gegen die Helgoländer Widerstandsgruppe im April 1945 durch Johannesson zumindest nach heutigem Verständnis menschenverachtend war?
Wenn nein, warum hält sie solche Todesurteile nicht für menschenverachtend, und wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Ehrung Johannessons durch die Bundeswehr bzw. der Unterstützung einer solchen Ehrung?
Inwiefern spielt bei der Beurteilung der Traditionswürdigkeit von Johannesson aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle, dass Johannesson im Jahr 1953 die Todesurteile mit dem Hinweis auf Prävention weiterer „Verschwörungen“ gerechtfertigt hat?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ehrung Johannessons durch die Bundeswehr (gleich ob in Form der Aufstellung einer Büste oder der Unterstützung der Verleihung von nach Johannesson benannten Preisen) angesichts des Beschlusses des Deutschen Bundestages, Mitgliedern der Legion Condor kein ehrendes Gedenken zuteilwerden zu lassen?
Will die Bundesregierung hinsichtlich der Person von Johannesson künftig dafür Sorge tragen, dass diesem kein ehrendes Gedenken durch die Bundeswehr bereitet wird und die Bundeswehr sich auch nicht an ehrendem Gedenken durch Dritte beteiligt bzw. dieses unterstützt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
Bedauert die Bundesregierung aus heutiger Sicht, dass einem bis April 1945 NS-regimetreuen Wehrmachtsoffizier die Gelegenheit gegeben wurde, die Bundeswehr aufzubauen, und zusätzlich zu dem von den Nazis verliehen Spanienkreuz und Ritterkreuz auch noch ein Bundesverdienstkreuz zu erhalten?