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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personelle Ausstattung und Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1060104.06.2019

Personelle Ausstattung und Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitslosen in Beschäftigung ist, neben der Entwicklung des Arbeitsmarktes selbst – Entwicklung der Zahl der offenen Stellen (Arbeitsnachfrage), Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen (Arbeitsangebot) – und sinnvollen Maßnahmen wie beispielsweise Angeboten zur gezielten Weiterbildung, von der personellen Ausstattung in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit sowie den Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten abhängig.

Für eine erfolgreiche Integration der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt dürfte dabei mit entscheidend sein, dass diejenigen, die länger arbeitslos sind und schlechtere Voraussetzungen mitbringen – zum Beispiel das Ausbildungsniveau betreffend –, mindestens eine genauso professionelle, individuelle Beratung und Vermittlung erhalten wie Arbeitslose, die erst kurze Zeit arbeitslos sind und bessere Voraussetzungen mitbringen.

Schon vor diesem Hintergrund kann es sich nach Ansicht der Fragesteller als problematisch erweisen, dass Arbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) in zwei verschiedenen so genannten Rechtskreisen behandelt werden: Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt die Absicherung über die Arbeitslosenversicherung und ist somit maßgeblich für all jene Menschen, die in der Regel noch nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind und von den Agenturen für Arbeit betreut werden. Die Grundsicherung (Hartz IV) ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt und betrifft jene Arbeitslosen, die vom Jobcenter betreut werden.

Ginge diese Zweiteilung beispielsweise mit schlechteren Arbeitsbedingungen, höheren Arbeitsbelastungen und niedrigeren Betreuungsschlüsseln in den Jobcentern einher, dürfte sich dies gleichermaßen nachteilig auf die Motivation und Gesundheit der in den Jobcentern Beschäftigten und auf die Chancen für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung auswirken.

Eine regelmäßige Prüfung der personellen Ausstattung und der Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit erscheint daher aus Sicht der Fragesteller unbedingt notwendig, um gute Arbeit und eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Mitarbeiterkapazität in Vollzeitäquivalenten in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Mitarbeiterkapazität in Vollzeitäquivalenten mit direkter Zuständigkeit für die Betreuung bzw. Vermittlung Arbeitsloser in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen bzw. zu Betreuenden in den Agenturen für Arbeit, erstens, in Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in Zuständigkeit der Jobcenter (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Mitarbeiterkapazität in Vollzeitäquivalenten mit direkter Zuständigkeit für die Betreuung bzw. Vermittlung pro Arbeitslosem bzw. Arbeitsloser bzw. pro zu Betreuendem bzw. Betreuender in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für insgesamt, unter 25 Jahre, über 25 Jahre, für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte ausweisen)?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den in Frage 4 erfragten tatsächlichen Werten die jeweiligen Richtwerte, und wie hoch ist die jeweilige Differenz aus den jeweiligen tatsächlichen Werten und Richtwerten in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für insgesamt, unter 25 Jahre, über 25 Jahre, für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte ausweisen)?

6

Wie viel Zeit hat eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich für einen Arbeitslosen bzw. eine Arbeitslose, wie ist der entsprechende Richtwert und wie die Differenz aus tatsächlichem Wert und Richtwert in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für insgesamt, unter 25 Jahre, über 25 Jahre, für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte ausweisen)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt und je Mitarbeiterin und Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte auch je Einrichtung und für die Jahre 2005 bis 2018 sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Überstunden der Beschäftigten insgesamt und je Beschäftigten in Deutschland im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte auch je Einrichtung, Kurzzeit-, Langzeiterkrankung und für die Jahre 2005 bis 2018 sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 angeben)?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Befristungen in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte auch je Einrichtung, in Prozent aller Beschäftigten und nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen Befristungen sowie für die Jahre 2005 bis 2018, den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der befristet Beschäftigten in Prozent aller Beschäftigten in Deutschland insgesamt (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 und nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen Befristungen aufschlüsseln)?

13

Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konditionen (Löhne, Tarife, Arbeitsbedingungen, Beteiligung der Personalräte sowohl bei Löhnen und Arbeitsbedingungen als auch bei Verfahrensfragen etc.) für die Beschäftigten in den Agenturen für Arbeit und den Kommunen sowie für den Rechtskreis SGB III und SGB II?

14

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung unter sonst gleichen Bedingungen (Alter, Berufserfahrung etc.) ein Arbeitsvermittler bezahlt, der entweder für den Rechtskreis SGB III oder SGB II arbeitet, und wie unterscheidet sich darüber hinaus der Lohn eines Arbeitsvermittlers, der bei den Agenturen für Arbeit beschäftigt ist von dem, der bei den Kommunen beschäftigt ist (bitte nach Möglichkeit verschiedene Beispiele von Berufsanfänger bis erfahrener Arbeitsvermittler auflisten)?

15

Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten, sich über ihre Arbeitsbedingungen zu beschweren, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Ergebnisse eines solchen Beschwerdemanagements, erstens, in den Agenturen für Arbeit und, zweitens, in den Jobcentern?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlungsquote (aus Zähler: Abgänge Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung, Nenner: Abgänge Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung insgesamt) in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens, in den Jobcentern (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

17

Wie nachhaltig ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsvermittlung (Dauer der Beschäftigung nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung bzw. Beschäftigungsaufnahme bis zur erneuten Arbeitslosigkeit) in den Agenturen für Arbeit, erstens, mit Zuständigkeit für Arbeitslose nach SGB III und, zweitens, in den Agenturen für Arbeit mit Zuständigkeit für SGB II sowie, drittens in den Jobcentern (bitte für die Jahre 2005 bis 2018 und den aktuellsten Monats- bzw. Quartalswert sowie für den Bund insgesamt, Bundesländer, Kommunen, kreisfreie Städte angeben)?

Berlin, den 29. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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