Nutzhanf – Agrarstoff mit Potential
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Niema Movassat, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit der Reintegration von Nutzhanf im Jahr 1996 ist der Anbau von Hanfsorten nach dem Katalog der Bundesanstalt für Landwirtschaft auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Zu diesem Zweck müssen Sorte und Menge der Aussaat und Anbaufläche der Bundesanstalt für Landwirtschaft gemeldet werden. Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) dieser Pflanzen muss unter 0,2 Prozent liegen. In anderen europäischen Staaten gelten teilweise höhere Grenzwerte (z. B. Italien: 0,6 Prozent). Es dürfen europaweit auch nur 63 explizit zugelassene Nutzhanfsorten angebaut werden. Für spezielle Anforderungen gezüchtete andere Sorten sind in Deutschland unabhängig von den THC-Grenzwerten verboten (www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Nutzhanf/nutzhanf_node.html).
Der rechtliche Rahmen für Nutzhanf wird trotz der niedrigen Grenzwerte für THC auch im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dies erschwert insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen des Hanfs (z. B. als Tee). Bestimmte Pflanzenteile des Nutzhanfs unterfallen dem BtMG, obwohl sie keinerlei berauschende Wirkung besitzen. Durch das damit verbundene unkalkulierbare Risiko wird die Idee, das agrarische, industrielle und wissenschaftliche Potenzial dieser alten Kulturpflanze zu erschließen, erheblich erschwert. Das gilt einerseits für die Anbaubetriebe, die mit hohen Laborkosten und der Tatsache, dass z. B. keine standardisierten Prüfverfahren existieren, konfrontiert sind und mit den Problemen eines natürlich schwankenden THC-Gehalts zu kämpfen haben. Auf der anderen Seite trifft es auch die Verarbeitungsbetriebe, da der Vertrieb von legal produzierten Agrarrohstoffen beim Nutzhanf aufgrund des BtMG als Handel mit Suchtstoffen gilt. In anderen EU-Ländern gibt es diese Beschränkungen nicht, was einerseits die Frage nach der Angemessenheit dieser rechtlichen Regelung aufwirft und andererseits einen Wettbewerbsnachteil der in Deutschland produzierenden und verarbeitenden Betriebe beim Nutzhanf gegenüber dem Ausland darstellt (siehe auch Petition „Klare Unterscheidung zwischen gesetzlich zugelassenen Nutzhanfsorten nach EU-Liste und Betäubungsmitteln“ von Dezember 2018).
Neben Kanada und China hat mit den USA im Dezember 2018 ein dritter Industriestaat den Nutzhanfanbau legalisiert. In diesen Staaten ist durch maßvolle Vorschriften mit vermehrten Züchtungsanstrengungen für spezielle Qualitäts- und Verarbeitungsanforderungen zu rechnen. Der Anbau dieser Sorten in Europa wird momentan durch die Begrenzungen im Sortenkatalog erschwert (www.handelsblatt.com/politik/international/gesundheitsversorgung-asien-draengt-in-dasmilliarden-geschaeft-mit-cannabis/23787444.html?ticket=ST-5474082-bKBybilw7LuwBD7uLhJl-ap5).
Durch das jahrelange Verbot fehlt auf dem Gebiet des Anbaus (z. B. Erntetechnik) und der Verarbeitung momentan in Deutschland Fachwissen. Investitionen gerade auf dem Gebiet der Hanffasernutzung bleiben trotz des hohen Potenzials des umwelt- und klimafreundlichen, bodenschützenden und recyclingfähigen Rohstoffs aus, da keine Planungssicherheit gegeben ist.
Dabei sind die Vorteile des Nutzhanfanbaus aus Sicht der Fragesteller offensichtlich. Im Gegensatz zur wasser- und düngeintensiven Baumwolle, deren Anbau in sämtlichen Anpflanzungsgebieten erhebliche Umweltprobleme mit sich bringt, gibt es diese Probleme beim Nutzhanfanbau nicht. Hanf ist eine heimische Faserpflanze, die pflanzenbaulich niedrige Ansprüche stellt. Sie hat geringe Anforderungen an den Boden, ist genügsam, robust und benötigt keine Bewässerung (Tiefwurzler), keine Insektizide, keine Fungizide und keine Herbizide (da schnell wachsend). Darüber hinaus eignet sich Nutzhanf hervorragend als Zwischenfrucht. Die Lieferwege sind aufgrund des Aufbaus regionaler Verarbeitungskapazitäten kurz, was die Ökobilanz insgesamt weiter verbessert inklusive besserer Kontrollmöglichkeiten (https://hanfverband.de/inhalte/warum-hanf-ueber-die-oekologischen-und-oekonomischen-moeglichkeiten-des-rohstoffs-hanf).
Das wirtschaftliche Potential von Nutzhanf ist bei weitem noch nicht erschlossen. Neben der bereits existierenden wirtschaftlichen Nutzung in der Automobilindustrie als Verbundstoff, als Bau- und Dämmmaterial und als Lebensmittel, werden in den nächsten Jahren weitere sinnvolle Anwendungen bzw. Produktionsprozesse entwickelt (Textilindustrie, Papier- und Kartonageproduktion, Plastik-Ersatz, u. v. m.), wenn die rechtlichen Hemmnisse endlich überwunden werden (www.spektrum.de/wissen/hanf-mehr-als-nur-eine-droge/1397756).
Um eine wettbewerbsfähige Hanfproduktion zu gewährleisten, muss der Nutzhanf nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller aus dem BtMG gestrichen bzw. Grenzwerte und Sortenauswahl sinnvoll und praxisbezogen geregelt werden. Gelingt das nicht, werden internationale Akteure aus den USA, Kanada oder China in diese Lücke stoßen und einheimische Betriebe den Hanfanbau bzw. die Hanfverarbeitung aufgeben (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/legale-droge-kanadas-cannabis-firmen-haben-grosse-expansionsplaene-fuer-europa/23251704.html?nlayer=Themen_11804704).
Dagegen böte ein sinnvoller rechtlicher Rahmen ein großes Potenzial sowohl für eine sinnvolle Erweiterung der Anbaukulturen als auch für regionale Wertschöpfung für bereits existierende Betriebe. Sie könnten ihre wirtschaftliche Situation verbessern, während andere Betriebe eine bessere Chance hätten, in den wachsenden Markt einzusteigen. Profitieren würden aber nicht nur die Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch die ländlichen Räume, der Klimaschutz und die biologische Vielfalt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wird die Bundesregierung vorschlagen, den Agrarrohstoff Nutzhanf aus dem BtMG zu streichen, um den Anbau und Vertrieb zu erleichtern?
Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Erleichterung des Anbaus und der Verarbeitung von Nutzhanf im Hinblick auf Planungssicherheit?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine klare Unterscheidung zwischen medizinischem und bewusstseinserweiterndem Cannabis sowie Nutzhanf?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Landwirtinnen und Landwirten sowie Verarbeitern einen sicheren rechtlichen Rahmen für den Anbau und die Verarbeitung von Nutzhanf zu gewährleisten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die hohen anfallenden Laborkosten für die Produzentinnen und Produzenten zu minimieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit den natürlich auftretenden Schwankungen bei Inhaltsstoffkonzentrationen (auch innerhalb einer Pflanze) umzugehen?
Wird sie sich dazu mit anderen EU-Mitgliedstaaten abstimmen, und mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Potenzial des Hanfanbaus in Deutschland, im Speziellen bei der Verarbeitung von Hanf zu
a) Bau- und Dämmmaterialien
b) Verbundstoffen
c) Lebensmitteln
d) Textilfasern (insbesondere auch technische Textilien)
e) Zellstoff für Papier- und Kartonage
f) Kosmetikprodukten
g) Medizinprodukten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Potenziale zu entwickeln?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Marktentwicklung des Nutzhanfanbaus und der -verarbeitung (bitte auflisten)
a) in Deutschland
b) in der EU
c) weltweit?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirtschaftlichkeit des Nutzhanfanbaus, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen Kennziffern, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Wettbewerbsnachteil beim Anbau und der Verarbeitung innerhalb der EU aufzuholen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Wettbewerbsnachteil beim Anbau und der Verarbeitung weltweit aufzuholen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des Hanfanbaus in der Landwirtschaft zum Klimaschutz, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, im Speziellen mit Blick auf
a) die CO2-Bindung und
b) den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag von Hanfanbau und -verarbeitung zum Umweltschutz, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, im Speziellen mit Blick auf die
a) Erhaltung der Biodiversität und
b) Biologische Abbaubarkeit von Hanfprodukten (insbesondere bei Bau- und Dämmmaterialien)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des Hanfanbaus in der Landwirtschaft zur Sicherung der Bodenqualität, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, im Speziellen mit Blick auf die
a) Auflockerung der Fruchtfolge und
b) Effekte auf die Bodenfruchtbarkeit?
Welche Forschungsprojekte zu Nutzhanf wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland durchgeführt (bitte die Projektnehmer, den Zeitraum und den finanziellen Umfang auflisten)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?
Welche Forschungsprojekte zu Nutzhanf sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland geplant (bitte die Projektnehmer, den Zeitraum und den finanziellen Umfang auflisten)?
Sind Forschungsprojekte insbesondere zur Züchtung neuer Sorten für spezielle Anforderungen nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
Wenn ja, welche?
Welche Projekte zur Förderung von Nutzhanfanbau und der -verarbeitung wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren über Landes- oder Bundesmittel finanziert (bitte nach Projekt, Laufzeit, Projektträger und durchführende Institution und Höhe der Förderung auflisten)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Ergebnissen?
Welche Notwendigkeit bzw. Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entwicklung von neuen Ernte- und Verarbeitungsmaschinen zu unterstützen?