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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überwachung der zentralen Mittelmeerroute durch EUNAVFOR MED, Frontex und die sogenannte libysche Küstenwache

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1064505.06.2019

Überwachung der zentralen Mittelmeerroute durch EUNAVFOR MED, Frontex und die sogenannte libysche Küstenwache

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab Juni 2017 erhielt die italienische Küstenwache Gelder der EU-Kommission zur weiteren Aufrüstung der libyschen Küstenwache (Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage der MEP Sabine Lösing vom 20. Mai 2019, E-000190/2019). Im Rahmen des EU-Fonds für die innere Sicherheit (ISF) erstellte die Küstenwache zunächst für 1,8 Mio. Euro im Projekt „Aurora“ eine Durchführbarkeitsstudie für die „technischen und betrieblichen Anforderungen“, um die sogenannte libysche „Küstenwache“ bei der Überwachung und Ausweisung einer Such- und Rettungszone zu unterstützen. Zu den gewünschten Kapazitäten gehörten dabei auch die „Wiederherstellung“ des Telekommunikationsnetzes. Hierzu gehören eine Funkausrüstung, ein Steuerungs- und Kontrollsystem, Satellitenkommunikationsgeräte, ein Überwachungssystem für den Seeverkehr und Schulungen. Auch der notwendige „rechtliche Rahmen“ wurde dabei bewertet.

Die Ergebnisse der Studie wurden der EU-Kommission im Januar 2019 übermittelt. Im Rahmen des EU-Nothilfe Treuhandfonds für Afrika (EUTF) erhält Italien bereits 42 Mio. Euro für die „Unterstützung eines integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen, erste Phase“. Dabei geht es in einem der vier Ziele um die Aufrüstung der libyschen „Küstenwache“. Mindestens zehn weitere Schulungen und Trainings erfolgen im Jahr 2019 im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 11).

Der Bau eines militärischen Koordinierungszentrums ist mit 45 Mio. Euro Teil der zweiten Phase des EUTF-Programms. Die Vertragsverhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem italienischen Innenministerium über den Bau des Zentrums sind noch nicht abgeschlossen. Die Ausschreibungsverfahren für technischen Anlagen und Systeme der Anlage sollen „im Laufe der Jahre 2019 und 2020“ eingeleitet werden. Dann soll sie an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden.

Vorübergehend hat die libysche Regierung ein weiteres Lagezentrum eingerichtet, in dem alle Behörden, die Aufgaben der Flug- und Seesicherheit übernehmen, zusammengeschlossen sind. Diese libysche „Rettungsleitstelle“ (JRCC) befindet sich in der Nähe des Flughafens in Tripolis (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 7). Dort sind Mitarbeiter des Außenministeriums, der Küstenwache, der Hafen- und der Flughafenbehörde sowie des Fernmeldeamtes vertreten. Bis zu dessen Fertigstellung übernimmt das JRCC die Funktion einer Behelfs-Seenotrettungsleitstelle, die allerdings für Rettungseinsätze oft gar nicht erreichbar ist (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 24). Im Falle eines am 10. April 2019 in Seenot geratenen Bootes konnte die „Küstenwache“ erst über die nach Tunesien evakuierte Deutsche Botschaft erreicht werden (Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Michel Brandt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die zentrale Mittelmeerroute für eine Flucht nach Europa genutzt, und wie viele starben bei der Überfahrt (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 10)?

2

Über wie viele Schiffe welcher Klassen verfügen die libysche Marine und die „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung, um welche Typen handelt es sich dabei, und wie viele davon sind laut EUNAVFOR MED einsatzbereit (vgl. http://gleft.de/2RY von 2016, bitte aktuellen Stand mitteilen)?

3

Welche genauen Kontaktdaten liegen der Bundesregierung zur Erreichbarkeit der libyschen „Küstenwache“ vor, und inwiefern ist belegt, dass diese auch erfolgreich durch das Auswärtige Amt (oder in Einzelfällen auch durch die deutsche Seenotleitstelle in Bremen) genutzt wurden?

Befindet sich die libysche Rettungsleitstelle (JRCC) nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin im Gebäude der Libyan Post, Telecommunication & IT Company (LPTIC) in der Azzawiya-Straße in Tripolis (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 7)?

Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung den von ihr angegebenen Standort und die Kontaktinformationen des JRCC?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass im „Global SAR Plan“ der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) abweichend von Bundestagsdrucksache 19/5387 (Antwort zu Frage 7) angegeben eine andere Adresse des JRCC eingetragen ist?

Welche weiteren Kontaktdaten sowie Funktionen bzw. Aufgabenbereiche sind der Bundesregierung bekannt, und existieren demnach weitere Standorte bzw. Büros des JRCC?

Inwiefern waren die Flughäfen Tripolis von den jüngsten Kämpfen betroffen, und wurde das JRCC deshalb (auch temporär) ausgelagert?

4

Sind der Bundesregierung Störungen oder Defizite der Telekommunikation der libyschen „Küstenwache“ bekannt (Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage der MEP Sabine Lösing vom 20. Mai 2019, E-000190/2019)?

5

Wo genau befindet sich das ortsfeste seegestützte Hauptquartier der Mission in Rom (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 3), und inwiefern ist dieser Standort nunmehr identisch mit dem Operationshauptquartier?

6

Inwiefern führte die Mandatsänderung von EUNAVFOR MED auch zur Auflösung der unterstützenden Häfen für die seegehenden Einheiten, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem in Griechenland (Kreta) und Italien (Augusta) eingerichtet waren?

7

Wie viele deutsche Militärs bzw. Beamtinnen und Beamten sind aktuell für EUNAVFOR MED in welchen Positionen bzw. an welchen Orten im Einsatz?

8

Wie viele weitere Personen aus welchen EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Mandatsänderung von EUNAVFOR MED für die EU-Mission tätig?

Welche logistische Unterstützung stellt Italien nach Kenntnis der Bundesregierung für die luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED bereit, und welche Rolle übernimmt dabei der Militärstützpunkt Sigonella?

Welche Drohneneinsätze des italienischen Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Budget von EUNAVFOR MED finanziert, welche Kosten entstanden dafür im Jahr 2018, und welche Gelder sind für 2019 veranschlagt?

9

Wie viele Seenotfälle wurden von EUNAVFOR MED im Rahmen der luftgestützten Aufklärung im Jahr 2019 festgestellt, und ist es möglich, diese nach Monaten aufzuschlüsseln?

Wann kamen die von Italien zuletzt als temporäre Eilmeldung geflogenen Militärdrohnen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz, und um welchen Typ handelte es sich dabei (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 3)?

Was ist der Bundesregierung aus der Aufklärung in EUNAVFOR MED darüber bekannt, von welchen Küstenregionen in Libyen (etwa Zuwarah, Al Khums, Tripolis) vorwiegend Holz-, Fiberglas- oder Schlauchboote ablegen?

10

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Aufklärungsflugzeuge im Rahmen von EUNAVFOR MED auch Informationen über verdächtige Aktivitäten an die libysche Küstenwache bzw. die dortige militärische Seenotrettungsleitstelle geben, wenn es sich nicht um Flüchtlingsboote handelt oder sich diese offensichtlich nicht in Seenot befinden?

Welche irregulären Pumpstationen und andere Infrastrukturen für den Schmuggel von Benzin oder anderen Ölprodukten sind EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung an libyschen Küsten bekannt geworden, und an welche libyschen Stellen wurden diese gemeldet?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Umfang EUNAVFOR MED auch Informationen an tunesische Behörden übermittelt, und wer sind die dortigen Partner?

11

Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse eines Besuchs von EUNAVFOR MED im November 2018 in Tripolis bekannt, und inwiefern mündet dieser in langfristige Planungen für eine Verbesserung der Überwachung libyscher Küsten durch EU-Missionen bzw. Einheiten der EU-Mitgliedstaaten?

12

Kommunizieren EUNAVFOR MED (und damit auch die Bundeswehr) sowie Frontex (und damit auch die Bundespolizei) über das Kommunikationssystem SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs (http://gleft.de/2ut)?

13

Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Classified Mission Networks“ (CMN) bei EUNAVFOR MED, wo sind diese eingerichtet, und wer nimmt daran teil (http://gleft.de/2RX)?

14

Auf welche Weise beteiligen sich die Agenturen Europol und Frontex an dem CMN?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die „Kriminalitätsinformationszelle“ bei EUNAVFOR MED die zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten über verdächtige Schiffe informiert hat, damit diese beim Anlaufen von deren Häfen kontrolliert werden?

Welche Mitgliedstaaten wurden entsprechend informiert, und um welche Kriminalitätsphänomene handelte es sich bei den Meldungen (etwa Waffen-, Drogen oder „Migrantenschmuggel“)?

In wie vielen Fällen erwiesen sich die Verdachtsfälle als begründet?

16

Führt EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste verdächtiger Schiffe (Vessel of Interest List), und falls ja, wie viele Schiffe sind dort verzeichnet und inwiefern sind diese bestimmten Phänomenen zugeordnet (etwa Waffen-, Drogen oder „Migrantenschmuggel“; bitte auflisten)?

Inwiefern basieren die in der Liste gesammelten Schiffe auch auf Geheimdienstinformationen?

Inwiefern wird die Liste auch mit Europol und Frontex geteilt, wie oft werden die Informationen aktualisiert, und wie ist das Procedere hierzu?

17

Wie viele Angehörige von EUNAVFOR MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Einrichtungen von Frontex oder der Europäischen Grenz- und Küstenwache (EBCG) abgeordnet, und um welche handelt es sich dabei?

Inwiefern nutzt EUNAVFOR MED das System „Jora“ („Joint Operation reporting application“) von Frontex zur Verfolgung verdächtiger Schiffe?

Was ist der Bundesregierung über den Stützpunkt der EBCG bzw. dessen „International Coordination Centre“ (ICC) auf dem italienischen Militärflughafen Pratica di Mare bekannt (http://gleft.de/2RZ), und welche Aufgaben werden dort übernommen?

18

In wie vielen Fällen hat EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterstützung bei der Aufklärung bzw. Analysen des EU-Satellitenzentrums angefragt (bitte für die einzelnen Jahre aufführen)?

19

Was ist der Bundesregierung über die Erfolge des von EUNAVFOR MED mit italienischen Behörden errichteten „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ bekannt (www.operationsophia.eu/observatory/)?

20

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung ein „Second European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ geben, und falls ja, worum handelt es sich dabei, und wer nimmt nach gegenwärtigem Stand daran teil?

21

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen UN-Institutionen EUNAVFOR MED zusammenarbeitet und welche Abkommen hierzu abgeschlossen wurden und werden?

Was ist der Bundesregierung über Zusammenarbeitsformen von EUNAVFOR MED mit der IMO bekannt?

Was ist der Bundesregierung über Zusammenarbeitsformen von EUNAVFOR MED mit der International Chamber of Shipping (ICS) bekannt?

Welche Treffen oder Veranstaltungen haben EUNAVFOR MED und die ICS durchgeführt, und was waren die Ergebnisse?

22

Welche Angehörigen der Bundesregierung haben an einer Veranstaltung teilgenommen, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Einladung des Verbandes Deutscher Reeder mit EUNAVFOR MED am 19. September 2018 in Hamburg stattfand, und was waren die Ergebnisse dieses Treffens?

23

Befürwortet die Bundesregierung eine Erleichterung des Informationsaustauschs von EUNAVFOR MED mit Militärs oder Geheimdiensten der USA (bitte erläutern)?

24

Welche Abkommen könnten aus Sicht der Bundesregierung mit US-Behörden geschlossen werden, welche Pläne existieren nach ihrer Kenntnis hierzu, und welche Rolle würde dabei das AFRICOM (United States Africa Command) in Stuttgart übernehmen?

25

Welche zehn Lehrgänge sind im Rahmen von EUNAVFOR MED im Jahr 2019 für die libysche „Küstenwache“ anvisiert, welche sind bereits ausgeplant, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 11)?

Berlin, den 27. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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