Menschenrechtssituation in Algerien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller kommt es in Algerien regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Verfolgungen ethnischer und religiöser Minderheiten sowie von Homosexuellen. Dennoch hat der Deutsche Bundestag im Januar 2019 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD, der FDP und der AfD ein Gesetz beschlossen, mit dem dieses Land neben drei weiteren als asylrechtlich „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft werden soll (vgl. Plenarprotokoll 19/75). Der Bundesrat hat bislang noch nicht über dieses zustimmungspflichtige Gesetz abgestimmt.
Seit Februar 2019 kommt es in Algerien zu weitgehend gewaltfreien Massenprotesten, die sich zunächst gegen die erneute Kandidatur des aufgrund seiner Erkrankung amtsunfähigen 82-jährigen Präsidenten Abdelaziz Bouteflika bei der Präsidentenwahl richteten. Nach dessen Rücktritt wurden die Proteste mit der Forderung nach einem generellen Wandel des politischen Systems fortgesetzt. Beförderten einige der um eine Neuverteilung der Macht im Staat ringenden Clans aus Militär, Geheimdienst, Staatsbürokratie und Unternehmern die Proteste anfangs, so zeichnet sich ein zunehmend repressives Vorgehen der Sicherheitskräfte ab. Berichtet wird von willkürlichen Verhaftungen von Demonstrantinnen und Demonstranten, Drohungen gegen kritische Journalistinnen und Journalisten sowie Aktivistinnen und Aktivisten, dem unvorhersehbaren Einsatz von Tränengas und Schlagstöcken und der Errichtung von Straßensperren rund um Algier. Offiziell gilt seit 2001 ein Versammlungsverbot in Algier (https://magazin.zenith.me/de/gesellschaft/demonstrationen-algerien-nach-dem-r%C3%BCckzug-von-pr%C3%A4sident-bouteflika).
Nach Berichten von Amnesty International wird in Algerien das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht umfassend gewährt. Friedliche Aktivisten müssen mit Festnahmen und Strafverfahren rechnen, betroffen sind insbesondere auch Personen, die gegen hohe Arbeitslosigkeit und mangelhafte öffentliche Dienstleistungen protestieren. Im Laufe des Jahres 2017 wurden über 280 Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt (www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschlandstellungnahme-bei-der-sachverstaendigenanhoerung-im). Auch die christliche Minderheit sieht sich immer wieder Diskriminierungen ausgesetzt (www.theeuropean.de/open-doors/13344-weltverfolgungsindex-von-christen-algerien).
Das algerische Strafgesetzbuch sieht vor, dass Männer, die ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt haben, nicht bestraft werden, wenn sie ihr Opfer heiraten. Homosexuelle Handlungen sind in Algerien weiterhin strafbar, es kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden (www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschland-stellungnahme-bei-dersachverstaendigenanhoerung-im).
Angehörige der Berber-Minderheit (Imazighen) beklagen kulturelle und sprachliche Diskriminierung angesichts der von der Regierung betriebenen Arabisierungspolitik sowie gesellschaftliche Marginalisierung. Insbesondere die Bergregion Kabylei, in der überproportional viele Sicherheitskräfte stationiert sind, gleicht nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller einem Freiluftgefängnis (www.neopresse.com/politik/algerien-open-air-gefangnis-kabyleikolonisiert-und-von-der-welt-verlassen/; www.jungewelt.de/artikel/299340.unter-verdacht.html; https://de.qantara.de/inhalt/soziale-krise-in-algerien-die-abgehaengte-mittelschicht).
Algerien ist nicht nur ein Herkunftsland von Asylsuchenden, sondern hat sich auch zu einem wichtigen Transitland und auch zu einem Aufnahmeland für Schutzsuchende entwickelt. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) haben 50 000 Kriegsflüchtlinge aus Syrien dort Schutz gefunden (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-migration-algerien-sahara-1.4274456). Immer wieder gehen die algerischen Behörden rücksichtslos und brutal gegen Geflüchtete vor. So berichtete die Nachrichtenagentur AP im Juni 2018 über Massenabschiebungen zehntausender Flüchtlinge in die Wüste in Niger. Überlebende erzählten, dass sie ohne Wasser und Nahrung sich selbst überlassen wurden, teilweise nahmen die algerischen Behörden den Betroffenen auch Geld und Handys ab (www.deutschlandfunk.de/algerien-und-die-fluechtlings-krise-zum-sterben-in-die.799.de.html?dram:article_id=421718). Im Jahr 2018 wurden 25 000 Menschen aus Algerien nach Niger abgeschoben, darunter waren auch Personen, die gültige Arbeitsvisa hatten oder in Algerien als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Betroffene beschreiben, dass algerische Sicherheitskräfte regelmäßig Razzien durchführen und dabei alle schwarzen Menschen festnehmen, ohne deren Dokumente zu überprüfen (www.hrw.org/news/2018/06/28/algeria-inhumane-treatment-migrants). Die Abschiebepraxis der Behörden geht ungeachtet der Massenproteste für Demokratie und soziale Gerechtigkeit auch in diesem Jahr weiter (www.infomigrants.net/en/post/16148/left-to-die-howalgeria-deports-migrants-to-niger).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie lautet die Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Herkunftsland Algerien im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch Angaben zur bereinigten und unbereinigten Schutzquote machen)?
Wie vielen algerischen Staatsangehörigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2019 ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot durch die Gerichte zugesprochen?
Wie viele algerische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Sammelabschiebungen von Deutschland nach Algerien gab es 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte einzeln mit Datum und der Zahl der Betroffenen aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Festnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern friedlicher Demonstrationen in Algerien seit 2017? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer friedlicher Demonstrationen in Algerien im selben Zeitraum?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Repressionen gegen Journalistinnen und Journalisten und sonstige Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in Algerien?
Welche gesellschaftlichen Gruppen und politischen Akteure beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den seit Februar 2019 stattfindenden Massenprotesten in Algerien?
Wie haben die algerischen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung auf die seit Februar 2019 stattfindenden Massenproteste reagiert, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über unverhältnismäßige Einschränkungen des Versammlungsrechts, Polizeigewalt und Repressionen gegen die Protestierenden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren gegen Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya in Algerien seit 2017 wegen ihres Glaubens? Wie sind diese Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung ausgegangen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierungen und Verfolgungen von Christinnen und Christen in Algerien?
a) Welche mit der Ausübung ihres Glaubens verbundene strafrechtliche Verfolgung von Christinnen und Christen welcher christlichen Konfession in den letzten fünf Jahren in Algerien ist der Bundesregierung bekannt?
b) Inwieweit wurden in den letzten fünf Jahren Kirchen und sonstige christliche Einrichtungen oder Medien in Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verfolgung von Konvertiten, die zum Christentum übergetreten sind, in Algerien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen oder Übergriffe islamistischer und dschihadistischer Parteien und Gruppierungen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten in Algerien?
Inwieweit kann die Bundesregierung eine besondere Unterdrückung, Benachteiligung und Marginalisierung der Berber (Imazighen) in Algerien erkennen?
Welchen Status hat die Berbersprache Tamazight nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien?
a) Inwieweit gibt es rechtliche oder praktische Einschränkungen im öffentlichen Gebrauch des Tamazight?
b) Seit wann, inwieweit, ab welcher Klasse und an welchen Schulen wird Schulunterricht in Tamazight angeboten?
c) Inwieweit gibt es eine staatliche Unterstützung zur Förderung des Tamazight?
d) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einer durch die Regierung in Algier vorangetriebene sprachliche Arabisierungspolitik gegenüber den Berbern?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur sozialen, menschenrechtlichen und politischen Situation in der algerischen Kabylei?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob eine strafrechtliche Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten von Gruppierungen wie der Union pour la République Kabyle URK, des Rassemblement Pour la Kabylie RPK und des Mouvement pour l’Autodétermination de la Kabylie (MAK), die Autonomie oder Unabhängigkeit für die Kabylei anstreben, stattfindet?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es zu Übergriffen von Sicherheitskräften, Inhaftierungen, Misshandlungen oder Folterungen von Aktivistinnen und Aktivisten, die die Autonomie oder Unabhängigkeit für die Kabylei anstreben, kommt?
c) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Aktivistinnen und Aktivisten der Bewegung für eine Autonomie oder Unabhängigkeit der Kabylei von Seiten des Staates und der Sicherheitskräfte mit Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes (auch bei Familienangehörigen) bedroht werden?
d) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es in der Kabylei zu einer überproportionalen Konzentration von Sicherheitskräften (Militär, Polizei, Gendarmarie, Geheimdienst) kommt?
e) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob in der Kabylei durch die algerische Armee Rüstungsgüter und Waffen aus deutscher Lieferung eingesetzt werden?
f) Sind der Bundesregierung Berichte über eine Täterschaft der Sicherheitskräfte an Waldbränden in der Kabylei bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?
g) Inwieweit mussten sich nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige von Sicherheitskräften, die im Frühling des Jahres 2001 für die Tötung von rund 120 vor allem jugendlichen Demonstrantinnen und Demonstranten in der Kabylei und Algiers verantwortlich waren, für ihre Taten vor Gericht verantworten (www.neues-deutschland.de/artikel/169426.kabylen-sehen-sich-zwischen-den-fronten.html)?
h) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Sicherheitskräfte und andere Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer keine Flaggen der Kabylei bzw. Berberfahnen bei den jüngsten Massenprotesten gegen eine erneute Präsidentschaftskandidatur von Abdelaziz Bouteflika in Algiers erlaubten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die politische, soziale und menschenrechtliche Situation in Ghardaia und über die Hintergründe und Folgen des dortigen Konfliktes zwischen Mozabiten und Chaamba (https://de.qantara.de/inhalt/ethnische-konflikte-in-algerien-kampf-um-macht-undanerkennung)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren gegen Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen (LSBTI) wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität in Algerien seit 2017?
a) Wie sind diese Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung ausgegangen?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über An- und Übergriffe gegen LSBTI wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität durch staatliche und nichtstaatliche Akteure seit 2017?
c) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Situation von LSBTI in Algerien (bitte ausführlich darstellen)?
Inwieweit, wo und in welchen Branchen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängige Gewerkschaften in Algerien, und über wie viele Mitglieder verfügen sie?
a) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sind die unabhängigen Gewerkschaften in Algerien gesetzlich zugelassen und tariffähig?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine politische oder strafrechtliche Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten unabhängiger Gewerkschaften in Algerien?
Wie viele Menschen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien in Haft (bitte zwischen Untersuchungs- und Strafhaft differenzieren), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine problematische Situation in Haftanstalten aufgrund von Überbelegung und mangelhafter Nahrungs- und Gesundheitsversorgung? Wie hat sich die Zahl der Inhaftierten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 entwickelt, wie viele neue Gefängnisse mit wie vielen Haftplätzen wurden ggf. seitdem eröffnet, und inwieweit ist der Bau weiterer zusätzlicher Gefängnisse geplant?
Wie viele Geflüchtete und Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten halten sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien auf?
a) Wie viele von ihnen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Flüchtlingsstatus oder ein gültiges Arbeitsvisum?
b) Inwieweit haben Menschen mit einem Flüchtlingsstatus in Algerien Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, sozialen Leistungen und das Recht auf Familiennachzug?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Massenabschiebungen von Geflüchteten und Arbeitsmigranten aus Algerien nach Niger (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte möglichst genau darstellen und soweit möglich Vorfälle einzeln auflisten)? Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 im Zuge solcher Massenabschiebungen abgeschoben? Wie viele Menschen kamen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zu Tode? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Praxis algerischer Sicherheitsbehörden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über regelmäßige Razzien algerischer Sicherheitskräfte, die sich gegen schwarze Menschen richten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte möglichst genau darstellen und soweit möglich Vorfälle einzeln auflisten)?