Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation der Bundeswehr
der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Martin Hess, Jan Ralf Nolte, Dietmar Friedhoff, Jens Kestner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde betont, dass man bestrebt sei, die eingeleiteten Schritte zur Erneuerung, Modernisierung und Erweiterung der Bundeswehr fortzuführen „und dabei für eine Beschleunigung der Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens, zu sorgen“ (Koalitionsvertrag, S. 158). Weiter heißt es, man wolle die seit Jahrzehnten unveränderten Rahmenbedingungen des Rüstungswesens untersuchen und analysieren, „in welcher Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte“.
Zur Erfüllung dieser Selbstverpflichtung wurden im Mai 2018 ein Steuerungspanel unter der Leitung eines Staatssekretärs und eine „Task Force BeschO“ eingerichtet, deren Erkenntnisse von Oktober 2018 bis Februar 2019 durch einen Expertenrat bewertet wurden. Seit dem 6. März 2019 liegt dem Steuerungspanel ein Abschlussbericht des Expertenrates vor. In diesem Bericht werden Empfehlungen ausgesprochen, wie Beschaffung und Nutzung verbessert werden können (siehe Abschlussbericht, S. 2).
Wenngleich das Bemühen der Bundesministerin der Verteidigung sowie des Steuerungspanels und des Expertenrates zu loben ist, bezweifeln die Fragesteller die Belastbarkeit der Ergebnisse. Um diese Zweifel auszuräumen, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Warum sah die Bundesregierung die Notwendigkeit, nicht innerhalb, sondern außerhalb des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) eine „Task Force BeschO“ bilden zu müssen?
Inwieweit konnten die Mitarbeiter des BAAINBw auf die Arbeit der „Task Force BeschO“ Einfluss nehmen, inwieweit haben sie Einfluss auf die Sachstandsanalyse genommen?
In welchem Umfang, in welchen Bereichen, mit welchen Befugnissen und Rechten konnten Vertreter des BAAINBw am Expertenrat teilnehmen und auf die Ergebnisse des Abschlussberichtes Einfluss nehmen?
Über welche dezidierte Fachexpertise im Bereich Beschaffung der Bundeswehr verfügen die Mitglieder des Expertenrates (bitte genauere Aussagen über praktische Erfahrungen in Bereichen des BAAINBw, selbst angefertigte und publizierte Studien zum Beschaffungswesen der Bundeswehr sowie Informationen über gemeinsam durchgeführte Projekte mit dem BAAINBw machen)?
Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung und des Expertenrates das EU-Vergaberecht auf die praktische Umsetzung von Beschaffungsvorhaben des BAAINBw?
Inwiefern erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, bei parlamentarischen Vorlagen die Grenze von 25 Mio. Euro auf 50 Mio. oder weiter heraufzusetzen, um Beschaffungsvorhaben zu beschleunigen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Arbeitsbelastung der im BAAINBw Beschäftigten ein, und was sind die Ursachen dafür?
Sind die Mitarbeiter aller Bereiche des BAAINBw nach der Einführung des „AI-Vergabemanager“ im Umgang mit der Software geschult worden?
Welchen zeitlichen Umfang hatte die Schulung, und welche Inhalte wurden vermittelt?
Von wem wurde die Schulung durchgeführt?
Was entgegnet die Bundesregierung auf die Kritik von Mitarbeitern des BAAINBw, wonach die vom Expertenrat in ihrem Abschlussbericht skizzierten aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen
die Projektarbeit des BAAINBw auf Jahre hinweg lähmen könnten,
wesentliche Parameter des effizienten Organisationshandeln unberücksichtigt gelassen hätten und
sich gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung als nicht wirtschaftlich herausstellen könnten (Abschlussbericht, Anlage 3 – Positionspapier der Vertreter des BAAINBw, S. 32)?
Warum haben sich Task Force BeschO und Expertenrat beinahe ausschließlich auf die Arbeit des BAAINBw konzentriert, wohingegen Schnittstellen zu anderen Organisationsbereichen der Bundeswehr, z. B. dem Planungsamt, unberücksichtigt geblieben sind?
Warum wurde bei der Umorganisation 2012 dem nunmehrigen BAAINBw die Zuständigkeit für die Gewinnung von Personal entzogen und auf das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr (BAPersBw) übertragen?
Welche Auswirkung auf die Projektarbeit des BAAINBw hätte nach Auffassung der Bundesregierung eine signifikante Reduzierung der An- und Abfragen an das BAAINBw vonseiten der Abteilungen A und CIT des Bundesministeriums der Verteidigung?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Berichtswesen zu vereinfachen und das Berichtsverfahren zu standardisieren?
Welchen inhaltlichen Wert haben nach Ansicht der Bundesregierung diejenigen Positionspapiere, die von Vertretern des BAAINBw erarbeitet und dem Abschlussbericht des Expertenrates beigefügt worden sind?
Inwiefern werden die Ausführungen der Positionspapiere in die weiteren Überlegungen zur Optimierung des Beschaffungswesens der Bundeswehr einfließen?
Warum befanden sich keine Vertreter der deutschen Verteidigungsindustrie im Expertenrat?
Inwiefern sind Problemanalysen und Lösungsvorschläge der Verteidigungsindustrie in den Abschlussbericht eingeflossen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedlichen Ansichten und Lösungsvorschläge von Expertenrat und Vertretern des BAAINBw?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Behörden Spiegel, Februar 2019, S. 44), dass Mustervertragsbedingungen zwischen BAAINBw und der Industrie Routinebeschaffungen beschleunigen könnten?
Wenn ja, warum existieren keine entsprechenden Mustervertragsbedingungen?
Inwiefern hält die Bundesregierung ein Vergabeverfahren für Großgeräte gemäß Artikel 1 Ziffer 21 der EU-Richtlinie 2009/81/EG (Dialog zwischen Auftraggeber und Bewerber zur Angebotsformulierung) für sinnvoll und auf das Beschaffungswesen der Bundeswehr übertragbar?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Dezentralisierung von Aufgaben für einen gangbaren Weg, um das BAAINBw bei der Erfüllung der Kernaufgaben Beschaffung zu entlasten?
Welche Aufgaben im Rahmen der Beschaffung und der Nutzung könnten darunter inbegriffen sein?
Welche Bedeutung hatte das unter Federführung der ehemaligen Staatssekretärin Katrin Suder entworfene neue Rüstungsmanagement für die Untersuchung des Expertenrates?
Welche Teile und welche Ideen wurden übernommen?
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung nach Vorlage des Abschlussberichtes nunmehr einzuleiten?
Bis wann soll die Optimierung des Beschaffungs- und Nutzungswesens der Bundeswehr abgeschlossen sein?