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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handreichungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

28.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1082212.06.2019

Handreichungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller haben im Wege einer informellen Anfrage vom 18. Januar 2019 an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um die Zurverfügungstellung der Handreichung HR023 gebeten. Dieser Bitte wurde seitens des BMZ nicht entsprochen. Die Zurverfügungstellung wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich bei der Handreichung lediglich um interne Erläuterungen handle und diese deshalb nur für den internen Gebrauch vorgesehen sei. Auf Nachfragen zu diesem Vorgang wurde nach Ansicht der Fragesteller nur unzureichend geantwortet.

Die Handreichung HR023 („Handbuch der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit“) ist von großer Relevanz für die Umsetzung der BMZ-Leitlinien der bilateralen Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und damit wesentlich für die Nachvollziehbarkeit sowie Kontrolle der Mittelverwendung.

Die in der Handreichung HR023 aufgestellten inhaltlichen und formalen Vorgaben der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind nach Ansicht der Fragesteller der Öffentlichkeit oder zumindest dem Deutschen Bundestag, besonders im Hinblick auf die Selbstverpflichtung zur Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/ transparenzfuer-mehr-Wirksamkeit/index.html), bekanntzugeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Handreichungen wurden seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet oder verfasst (bitte die Handreichungen mit Titel und Nummer – beispielsweise HR023, HR061 etc. –, Einstufung als Verschlusssache mit Geheimhaltungsgraden, sonstige Beteiligte an der Erarbeitung und Adressat der Handreichung angeben)?

2

Wann wurde die Handreichung HR023 „Handbuch der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit“ vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet?

3

Welche Relevanz besitzt die Handreichung HR023 für die gemeinsame Verfahrensreform?

4

Ist die Handreichung HR023 als Verschlusssache eingestuft?

Wenn ja, wann genau erfolgte die Einstufung als Verschlusssache, und welcher Geheimhaltungsgrad liegt vor?

5

Wurde die Handreichung HR023 der Syspons GmbH im Rahmen der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, in welcher Form wurde sie der Syspons GmbH zur Verfügung gestellt?

6

Welche weiteren Personen, Institutionen oder sonstigen Akteure haben Zugang zur Handreichung HR023?

7

Welchen Inhalt hat die Handreichung HR023, und welche formalen und inhaltlichen Vorgaben werden hier seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgestellt (bitte Inhaltsverzeichnis der Handreichung HR023 angeben oder Handreichung vollständig, ggf. als Verschlusssache anfügen)?

8

Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung davon ab, die Handreichung HR023 dem Deutschen Bundestag, respektive dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zur Verfügung zu stellen?

9

Würde die Bundesregierung die Zurverfügungstellung der Handreichung HR023 an ein einziges Mitglied des Deutschen Bundestages als „Veröffentlichung“ qualifizieren, und wie begründet sie dies?

10

Inwiefern würde eine Veröffentlichung der Handreichung HR023 „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Bundesregierung bei entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen“ haben (bitte begründen)?

11

Hätte nach Auffassung der Bundesregierung auch die Herausgabe der Handreichung HR023 an ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachteilige Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Bundesregierung bei entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen?

12

Liegen zwingende rechtliche Gründe vor, die einer Herausgabe der Handreichung HR023 entgegenstehen?

Wenn ja, welche liegen konkret vor, und auf welche Rechtsgrundlage bzw. Rechtsgrundlagen stützen sich diese?

13

Welche Handreichungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben besondere Relevanz für die inhaltlichen und formalen Vorgaben hinsichtlich der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit vor der gemeinsamen Verfahrensreform (bitte Handreichungen mit Titel und Nummer angeben)?

Berlin, den 4. Juni 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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