Preiserhöhung von Kontogebühren
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fabio De Masi, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Kerstin Kassner, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Schon seit Längerem sind Verbraucherinnen und Verbraucher von steigenden Gebühren und Entgelten rund um Bankdienstleistungen betroffen (vgl. FAZ, Girokonto wird 18 Prozent teurer, 20. April 2018; Merkur, Sparkasse dreht an der Gebührenschraube, 23. Januar 2019). Begründet wird das Drehen an der Preisschraube von den Kreditinstituten vor allem mit dem derzeitigen Niedrigzinsumfeld. Doch Banken und Sparkassen sind auch bei der Erhebung gänzlich neuer Gebühren durchaus kreativ (vgl. FOCUS, Immer neue Gebühren-Modelle. Schluss mit Abzocke, 12. November 2018).
Jüngst wurde in einer Studie festgestellt, dass selbst beim Geldabheben innerhalb der EU sowohl von deutschen Kreditinstituten als auch von Geldautomatenbetreibern vor Ort zunehmend höhere Gebühren erhoben werden. Außerhalb der Euro-Länder stellen die Gebühren sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher nachteilige Wechselkursumrechnungen (Sofortumrechnung) der Geldautomatenbetreiber schon seit geraumer Zeit ein Problem dar (vgl. Finanztest, Teure Euro-Falle, Juni 2019).
Die Dispo- und Überziehungszinsen sind darüber hinaus nach wie vor sehr hoch und wurden trotz Niedrigzinsumfeld bzw. sinkendem Zinsniveau in der Regel nicht entsprechend angepasst und gesenkt (lr-online, Dispozinsen trotz Niedrigzinsphase deutlich zu hoch, 28. Mai 2019).
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kostenbelastung von Verbraucherinnen und Verbraucher beim Geldabheben innerhalb Deutschlands an fremden, also nicht bankeigenen oder zum Bankenverbund gehörenden, Geldautomaten?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Bremse“ bzw. Deckelung dieser Kosten? Wo sieht die Bundesregierung diesbezüglich die zulässige Gebührenhöchstgrenze?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Abschaffung solcher Gebühren an Geldautomaten innerhalb Deutschlands?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen steigende Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten zu ergreifen?
Inwieweit existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine flächendeckende transparente Preisanzeige an Geldautomaten?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene, die Automatengebühren beim Geldabheben innerhalb der EU beschränken?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der EU, die Automatengebühren beim Geldabheben beschränken?
Welche dieser Regelungen erachtet die Bundesregierung als sinnvoll und sollten einer intensiveren Prüfung bezüglich Umsetzbarkeit im nationalen und EU-Raum unterzogen werden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Abschaffung von Gebühren beim Geldabheben an Automaten innerhalb der Euro-Länder?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Gebühren, die für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beim Geldabheben an Automaten außerhalb der EU fällig werden?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung dort insbesondere?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem „Trick mit der Sofortabrechnung“ an Geldautomaten außerhalb der Euro-Zone, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen schlechten Wechselkurs benachteiligt werden (vgl. Finanztest, Teure Euro-Falle, Juni 2019, S. 12)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Entwicklung von vereinzelten verdeckten Aufschlägen auf den Euro-Kurs bei einer Währungsumrechnung bis hin zu den angebotenen, überteuerten Möglichkeiten zur Sofortumrechnung für eine „Art moderner Wegelagerei“ (DIE WELT, Vorsicht vor der Euro-Taste, 27. Mai 2019)?
Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene vorgesehen, um auf die Geldautomatenbetreiber in Drittländern einzuwirken, die verbraucherschädigende Praxis der Sofortumrechnung bzw. DCC (Dynamische Währungsumrechnung) zu unterlassen?
Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene vorgesehen, um auf die Geldautomatenbetreiber in Drittländern einzuwirken, die Erhebung von sogenannten Extragebühren an Geldautomaten zu unterlassen, insbesondere wenn man nicht auf Geldautomaten ausweichen kann, bei denen keine Extragebühr erhoben wird?
Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich gegen den „Wildwuchs von schwer durchschaubaren Wechselkurs- und Gebührentricks in der EU“ (Finanztest, Teure Euro-Falle, Juni 2019, S. 13) getan?
In welchem Rahmen bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Höhe der Dispositions- und Überziehungszinssätze von Kreditinstituten in Deutschland?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Dispositions- und Überziehungszinssatz in den vergangenen zehn Jahren (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank in den vergangenen zehn Jahren?
Inwieweit halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kreditinstitute an die geltenden Zinsanpassungsregeln?
Inwieweit werden Änderungen bei den Zinsanpassungsregelungen von der Bundesregierung in Erwägung gezogen?
Welche Schritte sollten aus Sicht der Bundesregierung unternommen werden, um die Transparenz bezüglich der Dispositions- und Überziehungszinsen zu erhöhen?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Beratung durch Kreditinstitute in diesem Bereich verbessert werden?
Welche Sanktionen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Kreditinstitute, die sich nicht an die Zinsanpassungsregeln halten oder gar keine Zinssätze ausweisen?
Wie oft und in welchen konkreten Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezügliche Sanktionen in den vergangenen fünf Jahren gegen Kreditinstitute verhängt? Wie sahen diese Sanktionen jeweils aus?
Welche maximale Höhe für Dispositions- und Überziehungszinssätze hält die Bundesregierung für „marktüblich und angemessen“ (analog zum Zahlungskontengesetz; bitte ggf. nach Zinsszenario aufschlüsseln)?
Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Bundesregierung angewandt werden, um eine „marktübliche und angemessene“ maximale Höhe für Dispositions- und Überziehungszinssätze festzulegen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Orientierung am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank als Referenzzinssatz?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Deckelung der Dispositions- und Überziehungszinssätze?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Deckelung der Dispositions- und Überziehungszinssätze bei maximal fünf Prozentpunkten über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank?