BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz nach drei Jahren Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1086013.06.2019

Bilanz nach drei Jahren Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübingen), Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt in Deutschland Barrierefreiheitsanforderungen, allerdings nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich im direkten Einflussbereich des Bundes. Es wurde 2002 unter der von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Regierung eingeführt.

2016 wurde das BGG mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestagsdrucksache 18/7824) novelliert. Die Neuerungen traten zum 19. Juli 2016 in Kraft. Zu den positiven Änderungen gehörten die Einrichtung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufnahme der Förderung der Partizipation ins Gesetz sowie die Einrichtung der Schlichtungsstelle BGG.

Leider verpasste es die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller, mit der BGG-Novelle wirksame Verpflichtungen für den privaten Sektor aufzuerlegen. Das Instrument der Zielvereinbarung blieb ebenfalls unverändert. Die Bundesregierung scheute nach Auffassung der Fragesteller außerdem für sich selbst verbindliche zeitliche Verpflichtungen beim Abbau von Barrieren. Bis zum Jahr 2021 sollen Barrieren in bestehenden Gebäuden und im Intranet der Bundesministerien und -behörden zwar erfasst werden, allerdings gibt es keine zeitlichen Fristen, bis wann diese Barrieren abgebaut werden sollen. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Novellierung fragen wir die Bundesregierung, was sich hinsichtlich der Barrierefreiheit getan hat.

Ein wichtiger Schritt zur zukünftigen Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen stellt die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (Barrierefreiheitsrichtlinie/European Accessibility Act (EAA); COM(2015) 615 endg.) dar.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, behinderten Menschen ein breiteres und kostengünstigeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, indem Anforderungen an Barrierefreiheit europaweit angeglichen werden. Durch die Richtlinie werden auch private Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Händler und Dienstleitungserbringer zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet. Da eine Reihe von Mitgliedstaaten schon entsprechende Verpflichtungen erlassen hat, sind einheitliche Mindestanforderungen auch im Sinne der Wirtschaft. Nach zähen Verhandlungen, die nach Auffassung der Fragesteller insbesondere durch die Blockadehaltung der Bundesregierung erschwert wurden (vgl. www.dbsv.org/aktuell/eaa-juli2018.html), wurde die Richtlinie im Frühjahr 2019 schließlich verabschiedet. Der Deutsche Behindertenrat zeigte sich über die Einigung jedoch enttäuscht und mahnte eine korrekte Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie an (www.vdk.de/deutscher-behindertenrat/mime/00113246D1554824331.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Gibt es bereits Zwischenergebnisse der vorgesehenen Evaluierung zur Wirkung des BGG (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7824, Artikel 6)?

2

In wie vielen und welchen Bundesbehörden wurden bereits angemessene Vorkehrungen (gemäß § 7 Absatz 2 BGG) getroffen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um sicherzustellen, dass die von ihr institutionell geförderten Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung die Grundzüge des BGG anwenden?

4

Für welche institutionell geförderten Institutionen und Organisationen wurden bisher entsprechende (Änderungs-)Bescheide erlassen?

5

Wie viele und welche Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung werden vom Bund institutionell gefördert?

6

Welche der institutionell geförderten Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger haben bereits Schritte zum Abbau von Barrieren unternommen?

7

Bei welchen Verbänden, Einrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar, mittelbar, ganz oder überwiegend beteiligt ist, hat die Bundesregierung bereits darauf hingewirkt, dass sie die Ziele des BGG in angemessener Weise berücksichtigen, und welche Ergebnisse hatten die Bemühungen bisher?

8

An wie vielen und welchen Verbänden, Einrichtungen und Unternehmen ist der Bund ganz oder überwiegend beteiligt?

9

Wie viele Anfragen nach Informationen und Beratung hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung bisher erhalten? Wie viele Anfragen kamen jeweils von Stellen des Bundes, von anderen staatlichen Stellen, von Unternehmen, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Privatpersonen?

10

Wie viele der gestellten Anfragen musste die Bundesfachstelle nach Kenntnis der Bundesregierung aus Kapazitätsgründen ablehnen? Wie viele dieser Anfragen kamen jeweils von Stellen des Bundes, von anderen staatlichen Stellen, von Unternehmen, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Privatpersonen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die zukünftige personelle Ausstattung?

11

Wie viele Schlichtungsverfahren betrafen Konflikte mit Trägern von Teilhabe- und anderen Sozialleistungen und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen durch entsprechende Bundesbehörden (s. Rechtsgutachten von Prof. Dr. Welti – Angemessene Vorkehrungen im Sozialrecht; w w w . behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/ Forschungsgutachten.pdf; bitte nach Einigung, keine Einigung, anderweitige Erledigung aufschlüsseln)?

12

Wie viele Schlichtungsverfahren betrafen Verstöße gegen Fristen für die Zuständigkeitsklärung und Bedarfsfeststellung (§§ 14, 15, 18 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX; bitte nach Einigung, keine Einigung, anderweitige Erledigung aufschlüsseln)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung folgende Änderungsvorschläge aus dem zweiten Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG für das Jahr 2018 (w w w . behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/ T%C3%A4tigkeitsbericht%202018.pdf?__blob=publicationFile&v=1):

a) die Einführung einer neuen Regelung zu Bearbeitungsfristen in Widerspruchsverfahren, ähnlich den Regelungen in § 14 ff. SGB IX;

b) eine Klarstellung bezüglich Datenschutzvorgaben in Form einer gesetzlich auf die Schlichtungsstelle ausgerichteten Datenübertragungsbefugnis;

c) die Einführung der Antragsberechtigung für Schlichtungsverfahren für Schwerbehindertenvertreterinnen und Schwerbehindertenvertreter;

d) die Aufnahme von Regelungen zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Bereich des Zuwendungsrechts;

e) eine Klarstellung dahingehend, dass eine Antragsberechtigung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens auch dann besteht, wenn der Mensch mit Behinderungen als Vertreter einer juristischen Person auftritt, welche ihrerseits Beteiligte des Verwaltungsverfahrens ist;

f) eine bessere Informationsverbreitung zu den Neuerungen hinsichtlich der Unterbrechung der Rechtsbehelfsfristen während des Schlichtungsverfahrens an die Sozialversicherungsträger;

g) weitergehende Hinweispflichten auf die Schlichtungsstelle (über den Bereich der digitalen Barrierefreiheit hinaus)?

14

Wie viele und welche Organisationen haben in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Förderung im Rahmen des Partizipationsfonds gemäß § 19 BGG beantragt? Wie viele der Anträge wurden abgelehnt?

15

Welche Organisationen bzw. Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Rahmen des Partizipationsfonds gemäß § 19 BGG gefördert, und wie verteilen sich die Fördermittel?

16

Wie viele Organisationen wurden bereits mehrfach gefördert?

17

Inwiefern sieht die Bundesregierung das Ziel erfüllt, insbesondere solche Organisationen zu fördern, die bislang keine professionellen Strukturen haben (vgl. Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten vom 26. Oktober 2016, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ PDF-Meldungen/2016/richtlinie-partizipationsfoerderung.pdf?__blob= publicationFile&v=2)? Welchen Reformbedarf sieht sie diesbezüglich?

18

Welchen detaillierten Umsetzungszeitplan strebt die Bundesregierung für die Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie an, und bis wann plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen? Wie stellt die Bundesregierung die Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen und Selbsthilfeverbänden behinderter Menschen beim Gesetzgebungsverfahren sicher, gerade im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Umsetzung der RL 2016/2102 und die aufgrund der kurzen Frist zur Abgabe von Stellungnahmen unzureichende Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer vertretenden Verbände in diesem Verfahren (vgl. www.dvfr. de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/ verbaende-kritisieren-gesetz-ueber-barrierefreien-zugang-zu-websites- undmobilen-anwendungen-oeffentlic/)?

19

Welches Bundesministerium wird federführend für die Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie zuständig sein?

20

Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die langen Umsetzungs- und Übergangsfristen des EAA einzelne Anforderungen der Richtlinie bereits vor der in Artikel 31 Punkt 1 der Barrierefreiheitsrichtlinie genannten Frist umsetzen? Wenn ja, welche?

21

Bei welchen Produkten oder Dienstleistungen im Geltungsbereich der Barrierefreiheitsrichtlinie bestehen seitens der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit, und aus welchen Gründen?

22

Plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten des Artikels 4 Punkt 4 (Accessibility requirements) der Richtlinie zu nutzen und zu bestimmen, dass die bauliche Umwelt, die Kunden der von der Richtlinie abgedeckte Dienstleistungen nutzen, die genannten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen muss, um somit ihre Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen zu maximieren? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie? Wenn nein, warum sieht sie keine?

23

Wie plant die Bundesregierung, die milderen Vorgaben für Kleinstunternehmen umzusetzen (Artikel 4 und 14 der Barrierefreiheitsrichtlinie)?

24

Wie plant die Bundesregierung, die Vorgaben zu „unverhältnismäßiger Belastung“ (Artikel 14 f., Anhang VI der Barrierefreiheitsrichtlinie) umzusetzen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung andere Möglichkeiten, wie einen gestaffelten Kriterienkatalog und angemessene Übergangsfristen, um zu vermeiden, dass kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen überfordert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2733)?

26

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um es auch Kleinstunternehmen zu erleichtern und zu ermöglichen, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen, und werden diese Maßnahmen von der Bundesregierung umgesetzt?

27

Wie bewertet die Bundesregierung das Rechtsgutachten „Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/ Downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/Rechtsgutachten_Angemessene_ Vorkehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2), und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

28

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche weiteren Schritte plant sie noch in dieser Legislaturperiode hinsichtlich der möglichen Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit für private Anbieter, die Dienstleitungen für die Allgemeinheit erbringen, zu tätigen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 94)?

29

Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, „dass die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 94, Zeilen 4372 – 4374), und wie werden private Anbieter in die Pflicht genommen?

30

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Verbreitung des Angebots von Informationen in Leichter Sprache, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 10 bis 15 Prozent aller rechtlichen Betreuungen nur deshalb eingerichtet werden, weil die Betreuten ihre Sozialleistungen nicht ohne fremde Hilfe beantragen können (s. Studie im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte ‚andere Hilfen‘“, 2017)?

31

Plant die Bundesregierung, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache in § 17 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (Ausführungen der Sozialleistungen) aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

32

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Verbreitung des Angebots von Informationen in Deutscher Gebärdensprache?

33

Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung auch nach mehreren Jahrzehnten ohne nennenswerte Fortschritte im Hinblick auf die Barrierefreiheit von Bestandsgebäuden (s. Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, S. 258 f.) sinnvoll, hinsichtlich der baulichen Umwelt auf das Prinzip der Freiwilligkeit zu setzen, um das Ziel einer größeren Barrierefreiheit zu erreichen?

34

Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine bundesweite Erhebung über die Anzahl barrierefreier Arztpraxen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9553, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58)?

Berlin, den 4. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen