Beiträge zur Krankenversicherung für Versicherte der Krankenkasse für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
der Abgeordneten Stephan Brandner, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Mitgliedschaft ist für landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Mindestbetriebsgröße verpflichtend (www.svlfg.de/50-vmb/vmb06/vmb06090/13_leist/01_vorteil/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Gründe gibt es dafür, dass die Unternehmer aus Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau sowie deren Familienangehörige gemäß § 17 Absatz I des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) bei der „grünen“ Krankenkasse LKK, ohne Wahlrecht für andere Krankenkassen, pflichtversichert sind?
Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungen der LKK von den Leistungen der anderen Krankenkassen?
Wieso werden für die selbständig erwerbstätigen Unternehmer unter dem Dach der sogenannten grünen Krankenversicherung Ersatzmaßstäbe unterstellt, auf deren Basis 20 Beitragsklassen zu bilden sind, anstatt ihre tatsächlichen Einkünfte als Grundlage der Beitragsbemessung zu nutzen?
Inwieweit bilden die Ersatzmaßstäbe die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Versicherten ab, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Anpassung der Bemessungsgrundlagen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit ein, dass durch die Pflichtversicherung in der „grünen Krankenversicherung“ und insbesondere durch die abweichende Beitragsbemessung unzumutbare Härten durch die Höhe der Versicherungsbeitrage für die Versicherten entstehen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um derartige Härtefälle abzumildern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Gegenmaßnahmen zu treffen, wenn die gewählten Ersatzmaßstäbe ihr Ziel, das durchschnittliche Einkommen im Zeitverlauf widerzuspiegeln, verfehlen und somit eine unzumutbare Belastung für den Pflichtversicherten entsteht?
Wie und in welchen Abständen evaluiert die Bundesregierung die Höhe der Beiträge zur „grünen Krankenversicherung“, und welche Anpassungen in der Beitragshöhe wurden seit dem Jahr 2010 vorgenommen?
Wie viele Beschwerden und Eingaben haben die Bundesministerien beziehungsweise nachgeordnete Behörden seit dem Jahr 2017 über die Beitragshöhe erhalten (bitte nach Bundesministerien und Behörden sowie Jahresscheiben aufschlüsseln), und wie gehen die Bundesministerien mit diesen Eingaben und Beschwerden um?