BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsätze der Bundeswehrdrohne "Heron 1" in Mali

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.07.2019

Aktualisiert

27.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1100319.06.2019

Einsätze der Bundeswehrdrohne „Heron 1“ in Mali

der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2016 fliegt die Bundeswehr die vom israelischen Rüstungskonzern Israel Aerospace Industries (IAI) gebaute Langstreckendrohne „Heron 1“ auch in Mali („Aufklärungsdrohne Heron: Das fliegende Auge über Mali“, www.bmvg.de vom 1. Februar 2017). Die Drohne kann mit einer Reichweite von über 1 000 Kilometern über 30 Stunden in der Luft bleiben.

Das „Aufklärungsluftfahrzeug“ unterstützt die UN-Mission MINUSMA (Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali). Zur vollen Einsatzbereitschaft gehören Flugzeiten von zwölf Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche als auch ein Einsatz im gesamten Mandatsgebiet.

Die Überwachungsdaten der Drohne werden in Echtzeit an die Blauhelm-Truppe weitergegeben. Diese sollen spätestens innerhalb von 48 Stunden vorliegen. Das Bildmaterial der Drohne wird in der Luftbildstaffel des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel ausgewertet und anschließend in das Einsatzland zurückgesendet. Die Bundeswehr beschreibt die mitgeführte Technik als „präzise Sensorik“, die aus großer Höhe und über mehrere Tausend Meter „gestochen scharfe Bilder und Videos“ an die Bodenkontrollstation übermittelt.

Medienberichten zufolge beteiligte sich die Bundeswehr mit der „Heron 1“ in Mali auch an der von Frankreich geführten Anti-Terror-Operation „Barkhane“ („Ministerium verteidigt Drohneneinsatz in Mali“, www.zeit.de vom 16. September 2018). Demnach hat die Bundeswehr die französischen Truppen „bei Aufklärung und Transport unterstützt“.

Laut dem Bundesministerium der Verteidigung liegen die technischen Voraussetzungen für die Steuerung bzw. Missionsführung von Bundeswehrdrohnen auch mittels Satellitenkommunikation vor (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 4). Dem Bericht der Bundeswehr zufolge wird dies in Mali bereits genutzt. Demnach wird die bisherige Beschränkung von rund 220 Kilometer um den Ortbereich Gao dadurch „problemlos“ überschritten. Perspektivisch ist die Missionsführung auch von einer Bodenstation der Bundeswehr in Deutschland aus beabsichtigt (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ (auch als Ersatz für möglicherweise beschädigte Luftfahrzeuge) befinden sich in Mali, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/5136 ergeben?

2

Welche Angaben kann die Bundeswehr zu der Auflösung der „präzisen Sensorik“ der Drohne „Heron 1“ machen, die in Mali und Afghanistan aus großer Höhe und über mehrere Tausend Meter „gestochen scharfe Bilder und Videos“ in Echtzeit an die Crew in der Bodenkontrollstation übermittelt (www.bmvg.de/de/aktuelles/aufklaerungsdrohne-heron-das-fliegende-augeueber-mali-11134)?

3

Welche Statistiken kann die Bundesregierung zu Analysen dieser Bild- und Videodaten durch die Luftbildstaffel des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel mitteilen (bitte erläutern, in wie vielen Fällen Bilder bzw. Videos jeweils aus Afghanistan und Mali nach Jagel geschickt und wie oft anschließend Ergebnisse ins Einsatzland zurückgesendet wurden)?

4

In wie vielen Fällen hat die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) von der Bundeswehr Aufklärungsergebnisse der „Heron 1“ angefordert, und inwiefern hat die Bundeswehr diese Anforderungen jeweils wie vorgeschrieben innerhalb von 48 Stunden umgesetzt?

5

Inwiefern hält die Bundeswehr die Vorgaben ein, wonach die „Heron 1“ in Mali Flugzeiten von zwölf Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche garantieren muss?

a) Welche Flugzeiten hat die Bundeswehr in den Jahren 2018 und 2019 bereitgestellt?

b) Wie viele Flüge haben die „Heron 1“ dabei absolviert?

6

Wie viele Flüge und Flugstunden (darunter Nachprüfflüge oder sonstige, für Wartungszwecke durchzuführende Flüge) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragnehmer der Bereitstellung der „Heron 1“ in Mali (www.airbus.com/newsroom/pressreleases/de/2018/12/Germany-extends-the-contracts-for-the-operation-of-the-Heron-1-drones-in-Afghanistan-and-Mali.html)?

7

Wie viele Flüge zum Lizenzerhalt der Pilotinnen und Piloten wurden in den Jahren 2018 und 2019 durch Airbus sowie die Bundeswehr in Mali durchgeführt?

8

Welche militärischen Einrichtungen erhielten in den Jahren 2018 und 2019 Aufklärungsdaten der „Heron 1“ in Echtzeit, und welche weiteren erhielten diese erst nach Bearbeitung durch das Taktische Luftwaffengeschwader 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel?

9

In welchen Fällen hat die Bundeswehr in den Jahren 2018 und 2019 mit den „Heron 1“ in Mali neben der MINUSMA Truppen befreundeter Staaten bei der Aufklärung oder dem Transport unterstützt?

10

Nach welcher Maßgabe wird entschieden, ob die Flüge der „Heron 1“ mit einer Richtfunkverbindung oder einer Satellitenverbindung gesteuert werden?

11

In wie vielen bzw. welchen Fällen wurde bei den Flügen in Mali seit Beteiligung der Bundeswehr bzw. Nutzung der „Heron 1“ die zusätzlich zur Richtfunkverbindung eingerichtete Satellitenverbindung, die der Drohne eine „nur durch die Kraftstoffreserven limitierte Reichweite ermöglicht“, genutzt?

12

In wie vielen Fällen wurde dabei die bisherige Beschränkung von circa 220 Kilometer um den Ortbereich Gao überschritten?

13

In welchem Zeitraum ist beabsichtigt, die Heron 1“ in Mali oder Afghanistan von einer Bodenkontrollstation zu steuern bzw. ihren Einsatz zu führen, die sich in Deutschland befindet (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 5)?

Auf welche Weise wäre in eine solche Steuerung oder Missionsführung aus Deutschland das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam eingebunden?

14

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, inwiefern die türkische Regierung ihre Kampfdrohne „Bayraktar“ in Libyen einsetzt (http://gleft.de/2Yi)?

15

Wann endete die Angebotsfrist für die Entwicklung und Produktion der „Eurodrohne“, von der die Bundesregierung nach ihrer Serienreife 21 Exemplare beschaffen will (http://gleft.de/2Yg), und wann wird entschieden, wer den Auftrag für diese europäische Kampfdrohne erhält?

16

Wann soll der Musterprüfprozess der Kampfdrohne „German Heron TP“ durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr nach gegenwärtigem Stand beendet sein, nach dessen Ende eine Musterzulassung für das Gerät erteilt werden soll (Plenarprotokoll 19/103, Antwort auf die Mündliche Frage 45 des Abgeordneten Andrej Hunko)?

Wird für diesen Musterprüfprozess bzw. die dort enthaltenen Feststellungen zur Lufttüchtigkeit der technischen Bewaffnungsfähigkeit auch die Waffe geprüft, oder lediglich die hierfür notwendigen Aufhängepunkte und die zum Auslösen notwendige Elektronik?

17

Trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass unbemannte Luftfahrzeuge im Allgemeinen eine weitaus höhere Absturzrate verzeichnen als bemannte Luftfahrzeuge, wie es eine kürzlich veröffentlichte britische Studie analysiert hat (https://dronewars.net/2019/06/09/military-drone-crash-data-undermines-mod-case-to-fly-protector-drones-in-uk)?

18

Was kann die Bundesregierung zur Absturzrate von Drohnen im Vergleich zu bemannten Flugzeugen der Bundeswehr mitteilen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2684, Antwort zu Frage 24; Bundestagsdrucksache 17/8693, Antwort zu Frage 22)?

Berlin, den 11. Juni 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen