Zukunft der Strafverfolgung in der Europäischen Union
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Diskussionspapier umreißt der rumänische Ratsvorsitz die „Zukunft der Strafverfolgung in der EU“ (Ratsdokument 9393/19). Nach einer Orientierungsaussprache im Ausschuss der Ständigen Vertreter wurde das Dokument im Juni 2019 auf dem Rat der Innen- und Justizminister in Luxemburg behandelt.
Vorgestellt werden neue Bedarfe und Möglichkeiten im Rahmen der „Architektur des EU-Sicherheitsmodells“.
Obwohl die EU in den letzten Jahren „erhebliche Fortschritte im Bereich der inneren Sicherheit erzielt“ habe und die Mandate der JI-Agenturen (JI = Justiz und Inneres) fortlaufend verstärkt würden, sieht die rumänische Regierung Defizite und schlägt neue Leitlinien vor. So soll die operative und behördenübergreifende Zusammenarbeit von Polizei, Grenzschutz, Zoll, Justiz-, Einwanderungs- und Asylbehörden auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten verstärkt werden.
Die zahlreichen neuen Informationssysteme und Datenbanken werden als „digitaler Wandel“ beschrieben. Dieser führe zu einer „beispiellosen Zunahme, was Art und Umfang der Daten anbelangt, die den Behörden zur Verfügung stehen“. Deshalb soll geprüft werden, ob auch „dezentralisierte Systeme, Zolldatenbanken und Instrumente für Finanzermittlungen“ in die vorhandenen Plattformen integriert werden können. Die Zusammenlegung von Informationen wird als „Von der Datenerhebung zur Datenverbindung“ („Moving from data collection to data connection“) beschrieben. Hierzu sollen „Standards, Methoden, Strukturen und technologische Tools“ für die Datenanalyse entwickelt werden.
Die EU-Agenturen sollen die Mitgliedstaaten bei der „Nutzung von technischen Speziallösungen und Fachkenntnissen“ unterstützen. Genannt werden „Entschlüsselung, Forensik einschließlich digitaler Forensik, Überwachung des Darknet, künstliche Intelligenz, vorausschauende Polizeiarbeit“. Europol könnte beispielsweise ein „Team von Gastexperten“ schaffen, die für eine begrenzte Zeit in Mitgliedstaaten entsandt werden. Auch in gemeinsamen, grenzüberschreitenden Einsätzen könnten neue Technologien eingesetzt werden, darunter die „vernetzte Mobilität“ und die automatische Nummernschilderkennung. Die zuständigen Agenturen und Behörden sollten „rechtliche, operative oder technische und praktische Hemmnisse“ ermitteln und abbauen. Hierzu gehören geografische oder zeitliche Beschränkungen für die grenzüberschreitende Nacheile oder die „grenzüberschreitende Überwachung“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Prioritäten sollte die Europäische Union bei der Kooperation im Rahmen der Strafverfolgung aus Sicht der Bundesregierung zukünftig setzen?
In welchen Bereichen sollte die Kooperation zwischen Polizei-, Zoll-, Grenz-, Migrations- und Asylbehörden auf europäischer Ebene sowie zwischen den Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung gestärkt werden, bzw. welche Defizite erkennt sie diesbezüglich?
Inwiefern soll dies auch die weitere Verknüpfung der externen und internen Sicherheit bzw. der hierfür zuständigen Agenturen und Behörden betreffen?
Welche neue Rolle sollten die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres (insbesondere Europol) aus Sicht der Bundesregierung zukünftig einnehmen?
Welche Ressourcen sollten die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres (insbesondere Europol) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig erhalten?
Was ist der Bundesregierung über die Höhe des Haushalts für Europol in 2019 und 2020 bekannt?
a) Wie soll sich dieses Budget im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 nach gegenwärtigem Vorschlag entwickeln (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen)?
b) Inwieweit weicht dieses Budget von den in der Mehrjährigen Programmplanung von Europol geforderten Haushaltsmittel ab?
Sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 weitere Mittel als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gelder erhalten, um die im Ratsdokument 9393/19 beschriebenen Bedarfe und Möglichkeiten umzusetzen?
a) In welchen Rubriken sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den Obergrenzen?
b) Welche Projekte hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung wegen womöglich knapper Haushaltsmittel im Jahr 2019 zurückgestellt, und an welchen dieser Projekte wollten deutsche Behörden teilnehmen?
Welche Maßnahmen oder Vorhaben im Bereich „Cyberkriminalität und Forensik“ haben die Europol-Direktorin und die Leiterin der Abteilung Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung im Bundeskriminalamt bei ihrem Treffen am 7. Juni 2019 erörtert (http://gleft.de/2Yf)?
a) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ein gemeinsames „Innovationslabor“ bei Europol einzurichten?
b) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass Europol ein „Team von Gastexperten“ schafft, die für eine begrenzte Zeit in Mitgliedstaaten entsandt werden?
c) Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Stand der Überlegungen einer nichtinstitutionellen Kooperation der EU-Polizeiagentur Europol mit der Gruppe für Terrorismusbekämpfung („Counter Terrorism Group“, CTG) bekannt (Bundestagsdrucksachen 19/7268, 19/2374, 19/353, 18/10641, 18/7930)?
d) Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in einer solchen, womöglich engeren Zusammenarbeit, wenn diese das in Deutschland geltende Trennungsgebot beachtet?
Wann und wohin wird der neue Verbindungsbeamte bzw. die neue Verbindungsbeamtin der Grenzagentur Frontex nach Deutschland entsandt, und inwiefern ist dieser bereits bestimmt (http://gleft.de/2Yj)?
a) Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in dieser Entsendung?
b) Welche Aufgaben soll die Verbindungsbeamtin bzw. der Verbindungsbeamte in Deutschland übernehmen, und inwiefern betrifft dies auch den Aufbau eines „Standing Corps“ oder die deutsche Beteiligung an Frontex-Operationen in Drittstaaten?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der weiteren Zusammenlegung von Datenbanken und Vernetzung vorhandener Informationen, die vom rumänischen Ratsvorsitz als „Von der Datenerhebung zur Datenverbindung“ („Moving from data collection to data connection“) beschrieben wird, und welche Defizite sieht sie hierzu insbesondere nach der jüngsten Verabschiedung der Interoperabilitätsverordnungen?
Welche weiteren dezentralen Systeme, Zolldatenbanken und Ermittlungswerkzeuge aus dem Finanzbereich könnten aus Sicht der Bundesregierung in das System „Interoperabilität“ integriert werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer die Studie zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durchführt, und wann diese vorliegen soll (Ratsdokument ST 9663/19)?
Welche Defizite und Einschränkungen sieht die Bundesregierung bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Nacheile auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten oder bei grenzüberschreitenden Observationen?
a) Wie könnten diese ausgeräumt werden?
b) Welche neuen Technologien könnten dabei (verstärkt) eingesetzt werden, und inwiefern sollte dies auch die automatische Nummernschilderkennung betreffen?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung oder der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf Ebene der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten (Ratsdokument 9317/19)?
Welche dieser Defizite sollten nach Auffassung der Bundesregierung prioritär behoben werden (vgl. dazu die Ratsschlussfolgerungen „Förderung der gegenseitigen Anerkennung durch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens“ vom 7. Dezember 2018 sowie Ratsdokumente 6286/19 und 6999/19)?
Hat sich die Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und welche Änderungen schlägt sie bei der Umsetzung vor?
Welche aktuellen Herausforderungen und Probleme sind der Bundesregierung auf EU-Ebene hinsichtlich der Überstellung bei Festnahme anlässlich eines Europäischen Haftbefehls bekannt, was beispielsweise die Ausstellung eines solchen Haftbefehls durch eine nicht befugte Behörde betreffen könnte („Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen“, www.spiegel.de vom 27. Mai 2019) oder wie im Falle des katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont Medien informiert wurden, weshalb die Behörden die Überstellung nicht im Stillen vollziehen konnten („Spanien zieht Haftbefehl gegen Puigdemont zurück“, www.tagesschau.de vom 19. Juli 2018)? Welche dieser Schwierigkeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Ratsarbeitsgruppen behandelt?
Inwiefern sollte die Übertragung der Strafverfolgung aus Sicht der Bundesregierung auf EU-Ebene einheitlich geregelt werden, und wie hat sie sich hierzu in Ratsarbeitsgruppen positioniert?
Welche Position vertritt der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder zur Frage, ob die deutsche Polizei „neue und agile Konzepte für den Umgang mit spontanen Aufzügen“ benötigt (http://gleft.de/2Yh , bitte erläutern)? Ist die „gezielte Falschinformation“ über soziale Medien und die „Irreführung von Einsatzkräften“ bei Versammlungen ein reales Problem für Einsatzkräfte des Bundes, und welche technischen Ansätze werden hierzu untersucht?
Hat die Bundesregierung versucht in Erfahrung zu bringen, ob bei einem Datenleck der U. S. Customs and Border Protection auch Fotos von Einreisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit abhanden gekommen sind („Hacker erbeuten Fotos und Nummerntafeln von US-Einreisenden“, https://derstandard.at vom 11. Juni 2019)?
Welche Auswirkungen haben die neuen Interoperabilitätsverordnungen (vgl. „Interoperabilität der EU-Informationssysteme: Rat nimmt Verordnungen an“, Pressemitteilung des Rates vom 14. Mai 2019) nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Schengener Informationssystem (SIS II)?
a) Wo werden die Treffer überprüft, die nach einer Suche mithilfe des „Europäischen Suchportals“ im SIS II gefunden wurden?
b) Inwiefern ist auch die deutsche Kontaktstelle des SIRENE-Netzwerks beim Bundeskriminalamt von den Interoperabilitätsverordnungen betroffen, welche Anpassungen werden hierzu vorgenommen, und welche Kosten entstehen dafür?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Zentralstellen des SIRENE-Netzwerks und der Fluggastdatenzentralstellen (PIU-Netzwerk) miteinander vernetzt werden sollen, welche Anpassungen werden hierzu vorgenommen, und welche Kosten entstehen dafür?