Die aktuelle Lage von Schutzsuchenden in Libyen und die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Akteuren in Libyen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hielten sich Ende 2018 670 000 Migrantinnen und Migranten und Asylsuchende in Libyen auf. Schutzsuchende sind in Libyen regelmäßig Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Erpressung, Folter und anderen Formen von Misshandlung, sexueller Gewalt, Ausbeutung und Zwangsarbeit (www.ohchr.org/Documents/ Countries/LY/LibyaMigrationReport.pdf).
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat zum 25. Februar 2019 56 648 Schutzsuchende in Libyen registriert, 4 122 seien in „zugänglichen“ Detention Centers inhaftiert (https://data2.unhcr.org/fr/documents/download/68126).
Die Zahl der tatsächlich in Detention Centers und Privatgefängnissen inhaftierten Schutzsuchenden dürfte nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wesentlich höher liegen.
Zwangsarbeit ist dabei nicht nur ein Problem illegaler Privatgefängnisse. Im libyschen Immigrationsgesetz (Nummer 19, Artikel 6) heißt es: „Der illegale Einwanderer zahlt 1 000 libysche Dollar oder wird inhaftiert und zu Zwangsarbeit verurteilt. […] Die Person muss nach dem Ende der Haftstrafe aus Libyen ausgewiesen werden“ (www.refworld.org/pdfid/5567387e4.pdf).
Am 28. April 2019 wurden in einer mit den UN abgestimmten Aktion 146 Schutzsuchende per Flugzeug aus Libyen nach Italien evakuiert (www.welt.de/ politik/ausland/article192684561/UN-Evakuierungsaktion-146-Asylsuchende-von- Libyen-nach-Italien-eingeflogen.html).
Lager, in denen Schutzsuchende gefangen gehalten werden, geraten zwischen die Fronten der eskalierenden militärischen Auseinandersetzungen, dabei wurden Schutzsuchende teilweise schwer verletzt.
Bei einem Angriff von Truppen des gegen die Regierung von Tripolis kämpfenden Generals Khalifa Haftar wurden laut Medienberichten im Qasr bin Ghashir-Haftlager bei Tripolis mindestens zehn Schutzsuchende schwer verletzt. Eine Insassin aus Eritrea erklärte während des Angriffs: „Im Moment greifen sie das Lager an, sie erschießen mehr Menschen […] Sie schießen direkt auf uns.“ Weiter wird über Misshandlungen und Übergriffe durch die Truppen Haftars berichtet (www.aljazeera.com/news/2019/04/libya-detained-refugees-shot-clashes- tripoli-continue-190423184222138.html).
Mehr als 3 000 Personen befinden sich nach Angaben von „Ärzte ohne Grenzen“ in einer ähnlichen Lage. Sie werden in Einrichtungen der von der EU unterstützten libyschen Einheitsregierung nahe des Kampfgebiets festgehalten (www.africa-live.de/libyen-fluechtlinge- beschossenund-verletzt-aerzte-ohne-grenzen-fordert-gefangene-sofort-ausser-landes- zubringen/). Internierte Schutzsuchende, auch Kinder, werden von den libyschen Kriegsparteien immer wieder zum Kriegsdienst gezwungen (www.zeit.de/ politik/ausland/2019-04/libyen-tripolis-kaempfe-migration-europa- fluechtlingegefangenenlager/komplettansicht).
Währenddessen geht die Kooperation der EU mit der libyschen Küstenwache, deren Aufgabe es ist, Schutzsuchende nach Libyen zurückzuschleppen, weiter (www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/ libyentripolis-kaempfe-migration-europa-fluechtlinge-gefangenenlager/komplettansicht). Immer wieder werden auf dem Mittelmeer aufgegriffene Schutzsuchende nach Libyen zurückgebracht (www.spiegel.de/politik/ausland/italien-wie-die-asso-28- fluechtlinge-rettete-und-nach-libyen-brachte-a-1221105.html).
Am 28. April 2019 rettete der Tanker „El Hiblu 1“ 108 Flüchtlinge in internationalen Gewässern vor der libyschen Küste. Die Menschen waren auf zwei Schlauchbooten in Seenot geraten. Ursprünglich wollte der Tanker Libyen anlaufen und die Schiffbrüchigen dort absetzen. Nachdem die Schutzsuchenden dem Kapitän jedoch verdeutlicht hatten, dass sie diesem Plan nicht zustimmen, fuhr das Schiff nach Malta. Der italienische Innenminister Matteo Salvini sprach von „einem Akt der Piraterie“, fünf Schutzsuchende wurden in Malta festgenommen mittlerweile wurde gegen zwei von ihnen Anklage erhoben.
Die Zurückverbringung nach Libyen stellt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur einen formellen Verstoß gegen das Zurückweisungsverbot, sondern auch eine massive Infragestellung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit der betroffenen Schutzsuchenden dar. Auch der UNHCR bezeichnet Libyen als „gefährlichen und unangemessenen Ort für Flüchtlinge und Migranten“ (www.unhcr.org/news/press/2019/4/5cc09a824/unhcr-evacuates-hundreds- detained-refugees-libya-safety.html).
Menschenrechtsanwälte haben die Europäische Union wegen ihrer Migrationspolitik und indirekt wegen der Kooperation mit der libyschen Küstenwache beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angezeigt. Die Anwälte machen die EU mitverantwortlich für die Vergehen der libyschen Küstenwache. Diese habe mehr als 40 000 Menschen im Mittelmeer abgefangen und in Haftlager und Folterkammern in Libyen gebracht. Dies passiere auch auf Kosten europäischer Steuerzahler – und mit dem Wissen von EU-Vertretern (www.zeit.de/politik/2019-06/ fluechtlingspolitik-eu-menschenrechtsverstoesse-anzeige).
Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem durch die Operation EUNAVFOR MED Operation „Sophia“ aktiv an dieser Politik. Im Rahmen dieser Mission wird die sogenannte libysche Küstenwache ausgebildet. In der ersten Hälfte 2018 wurde die Operation von der Bundesregierung mit insgesamt etwa 53 Mio. Euro unterstützt (www.zeit.de/2019/10/alan-kurdi- fluechtlingeseenotrettung-mittelmeer-libyen/seite-3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Wie viele Flüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bisher von der libyschen „Küstenwache“ abgefangen, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über deren Verbleib (bitte Vergleichszahlen aus dem Jahr 2018 nach Quartalen aufgeschlüsselt angegeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Handelsschiffe mit Schutzsuchenden von irgendeiner amtlichen oder nichtamtlichen Seite angewiesen werden bzw. in der Vergangenheit angewiesen wurden, mit geretteten Flüchtlingen in Libyen anzulanden (bitte ab 2015 nach Fall und anordnender Behörde aufschlüsseln), und falls ja, durch wen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie viele der in Libyen befindlichen Schutzsuchenden sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den laufenden Kampfhandlungen zwischen den Kräften der Regierung von Tripolis und der Armee des Generals Khalifa Haftar sowie zwischen verschiedenen Milizen bedroht?
Wie viele Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment in Detention Centers oder Privatgefängnissen in Libyen, und wie viele von ihnen sollen wann und wohin „evakuiert“ werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Qasr-bin-Ghashir-Lager sowie die Lebensbedingungen und die Gefährdungssituation seiner Insassinnen und Insassen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie viele aus Libyen „evakuierte“ Schutzsuchende befinden sich im Moment in welchen Flüchtlingslagern im Niger?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfahren zur Prüfung der Zugehörigkeit zu einer besonders schutzbedürftigen bzw. vulnerablen Gruppe im Sammel- und Transitzentrum (GDF – Gathering and Departure Facility) in Tripolis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9102)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von der Türkei unterstützte Milizen in Libyen (https://de.gatestoneinstitute.org/13797/tuerkei-kollidiert- usa)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwicklung der sogenannten libyschen Küstenwache bzw. von Mitgliedern der libyschen „Küstenwache“ in Kriegshandlungen?
Aus welchem Grund hat die libysche „Küstenwache“ am 20. April 2019 ihre Mission, Flüchtlinge im Mittelmeer aufzugreifen, gestoppt, und aus welchen Gründen hat sie diese nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt wieder aufgenommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ermordung von Migrantinnen und Migranten durch Truppen des Generals Khalifa Haftar (www.middleeastmonitor.com/20190424-haftars-forces-kill-six- irregularmigrants-in-libya/?fbclid=IwAR110xjRtWGTYOGeLPjlXdmZ9apNdxyCZLV 8TAvp1sGTS2yk2K7eUhfdMNU)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Schutzsuchende von der Tripoliser Einheitsregierung des Kriegsherrn Fajis al-Sarradsch in den Kriegsdienst gepresst werden, und inwiefern und ggfs. wann und mit welchem Ergebnis war dies nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von Gesprächen mit der Einheitsregierung über den Umgang mit Schutzsuchenden in Libyen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/libyen-tripolis-kaempfe- migrationeuropa-fluechtlinge-gefangenenlager)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von Erschießungen von Schutzsuchenden bzw. deren Androhung, wenn diese aus Detention Centers fliehen, und falls ja, aus welchen Detention Centers unter der Kontrolle welcher Kriegsparteien oder Milizen ist dies bekannt (www.infomigrants.net/en/post/ 16361/libya-s-migrants-under-threat-as-battle-for-tripoli-sets-in?fbclid=IwAR 2GZH7gdzQccob8XbgG6guSl6kVTAil6A4XBVWGMGdM5xbB1Ou-S33 SxSA, www.middleeastmonitor.com/20190424-haftars-forces-kill-six- irregularmigrants-in-libya/?fbclid=IwAR110xjRtWGTYOGeLPjlXdmZ9apNdxyCZLV 8TAvp1sGTS2yk2K7eUhfdMNU)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Judith Sunderland (stellvertretende Direktorin der Humans-Rights-Watch-Abteilung für Europa und Eurasien), dass es sich bei dem in Frage 13 beschriebenen Vorgehen um Kriegsverbrechen handelt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www. zeit.de/politik/ausland/2019-04/libyen-tripolis-kaempfe-migration- europafluechtlinge-gefangenenlager)?
In wie vielen Fällen übermittelte die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt seit 2015 Daten von Flüchtlingsbooten aus welchen Quellen an welche libyschen Akteure? Befanden sich zum jeweiligen Zeitpunkt der Datenübermittlung ggfs. andere nichtlibysche zivile oder militärische Schiffe so nahe am Ort des Geschehens, dass diese schneller oder doch zumindest gleich schnell hätten eingreifen können (bitte einzeln ausführen)?
Inwiefern bevorzugt die Bundesregierung bzw. bevorzugen die EU-Behörden das Aufgreifen von Schutzsuchenden durch die libysche „Küstenwache“, wenn sich auch andere nichtlibysche zivile oder militärische Schiffe so nahe am Ort des Geschehens befinden, dass diese schneller oder doch zumindest gleich schnell eingreifen könnten, und inwiefern spielt es dabei eine Rolle, ob sich der Vorfall innerhalb und außerhalb der libyschen SAR-Zone (SAR = Search an Rescue) abspielt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in der Kampfzone in Libyen festsitzenden 3 000 Schutzsuchenden, und welche Bemühungen werden zu ihrer Rettung unternommen (www.infomigrants.net/en/post/ 16447/over-3-000-migrants-stuck-in-conflict-areas-in-libya-doctors- withoutborders)?
Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sogenannte libysche Küstenwache unter Kommando von Abd al Rahman Salem Ibrahim al-Milad (al-Bija) und über al-Milad selbst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der libyschen „Küstenwache“ zur Organisierten Kriminalität, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kriminelle, insbesondere völkerrechtswidrige Praktiken der libyschen „Küstenwache“ und möglicher Kontakte zur Organisierten Kriminalität, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Herkunft der Bewaffnung der libyschen „Küstenwache“ (bitte Waffentypen und -systeme detailliert nach Typ und Herkunft benennen)?
Was passiert nach neueren Erkenntnissen der Bundesregierung mit von der libyschen „Küstenwache“ aufgegriffenen Schutzsuchenden, und welche Konsequenzen zieht sie aus den Berichten, dass diese häufig in Privatgefängnissen landen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF) zur Ernährungssituation in den libyschen Detention Centers, und verfügt sie selbst über gleiche oder ähnliche Kenntnisse? Welche Bemühungen zur Deckung des Ernährungsbedarfs der in Libyen inhaftierten bzw. internierten Schutzsuchenden gibt es von Seiten der EU und der internationalen Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung, wie beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Leistungen, und inwieweit betrachtet sie diese Versorgungsleistungen als ausreichend (www.msf.org/sites/ msf.org/files/2019-03/Libya%20Nutrition%20Findings%20Report%20Final_ Public_EN.pdf)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Ernährungssituation im von MSF untersuchten Internierungslager Sabaa ab März 2019, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie viele Schutzsuchende sind im Rahmen von UN-Programmen in den Jahren 2018 und 2019 aus Libyen in welche Herkunftsländer zurückgekehrt bzw. in welche Länder ausgereist (bitte quartalsweise nach Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
Welche Detention Centers oder Privatgefängnisse wurden bisher von welchen Vertretern welcher Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis besucht?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einschränkungen oder Behinderungen bei der Kontrolle der Detention Centers durch internationale Organisationen?
Bewertet die Bundesregierung ihre Praxis, die libysche Einheitsregierung auf die Einhaltung der Menschenrechte „hinzuweisen“, rückblickend als ausreichend (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13603)?
a) Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeit auf einen Resettlement-Platz für aus Libyen nach Niger „evakuierte“ Schutzsuchende?
b) Wie viele aus Libyen nach Niger „evakuierte“ Schutzsuchende wurden im Rahmen von Resettlement aus dem Niger in welche Länder evakuiert (bitte seit Beginn des „Evakuierungsplans“ nach einzelnen Monaten und Ländern aufschlüsseln und auch die Gesamtzahlen pro Aufnahmeland und Herkunftsland nennen)?
c) Bei wie vielen Schutzsuchenden wurde auf welche Weise und mit welcher Begründung festgestellt, dass sie keinen Anspruch auf Resettlement haben, und wie viele von ihnen wurden auf welchem Weg wohin abgeschoben? Wer trifft diese Auswahlentscheidungen? Können die Schutzsuchenden gegen negative Entscheidungen Rechtsmittel einlegen?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anzahl und Unterbringung der aus Libyen nach Niger „evakuierten“ Schutzsuchenden?
a) Wer außer dem UNHCR ist an der Verwaltung des GDF in Tripolis beteiligt?
b) Welche Institutionen sind für die Identifizierung der Schutzsuchenden im GDF zuständig?
c) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der allgemeinen Bedrohung von Leib und Leben der in Libyen befindlichen Schutzsuchenden differenziert werden, welche Schutzsuchenden am Evakuierungsmechanismus ETM (Emergency Transit Mechanism) teilnehmen können und welche nicht?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen der Türkei an libysche Milizen, und inwieweit befinden sich unter diesen Waffen auch solche aus deutscher Produktion?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verbindung von libyschen Milizen zum Islamischen Staat (IS), zu Al Qaida oder anderen islamistischen Organisationen wie der Muslimbruderschaft (bitte für jede Miliz einzeln ausführen)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Oghbah-Miliz (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13603), und betreibt diese Miliz Detention Centers?
a) Aus welchen libyschen Lagern sind der Bundesregierung Zwangsrekrutierungen für welche militärischen Einheiten oder Milizen welcher Kriegspartei bekannt (www.theguardian.com/global-development/2019/apr/ 15/fear-and-despair-engulf-refugees-in-libyas-market-of-human-beings? CMP=share_btn_tw)?
b) Sind der Bundesregierung Rekrutierungen von minderjährigen Schutzsuchenden durch Kriegsparteien bekannt, und falls ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Falls eine solche Bevorzugung der libyschen „Küstenwache“ stattfindet, wie ist diese vor dem Hintergrund der Situation in Libyen und der Tatsache, dass die Bundesregierung selbst erklärt, die Flüchtlinge würden unter unmenschlichen Bedingungen in offiziellen und inoffiziellen Lagern untergebracht, zu rechtfertigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/321)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Dienstanweisungen von EU-Behörden oder Behörden einzelner Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Daten an die libysche „Küstenwache“, und falls ja, von wem stammen diese, und welchen Inhalt haben diese?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der aus dem Kampfgebiet herausgeholten Schutzsuchenden, in welche Lager wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung gebracht, und wie sind sie dort untergebracht?
b) Inwieweit hat sich die Lage in den libyschen Detention Centers und insbesondere in den von Michael Obert beschriebenen Lagern in Zawiya und Tarik al-Sikka nach Kenntnis der Bundesregierung verändert, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13273)?
c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass aus dem Kampfgebiet evakuierte Schutzsuchende in ein Detention Center in Zawiya verbracht werden bzw. wurden, und falls ja, von welcher Miliz bzw. welchen Gruppierungen wird dieses Detention Center betrieben, und inwieweit steht dieses Detention Center bzw. die Betreiber nach Kenntnis der Bundesregierung in Verbindung mit der Miliz von Abd al Rahman Salem Ibrahim al-Milad, des Chefs der sogenannten libyschen Küstenwache in Zawiya?
a) Welche Beziehungen bestehen zwischen der sogenannten libyschen Küstenwache unter Kommando von Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milad und der „offiziellen“ libyschen Küstenwache, und kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass Daten, die beispielsweise vom Auswärtigen Amt an die „offizielle“ libysche Küstenwache übermittelt werden, an diese Miliz weitergereicht werden, bzw. sind ihr Fälle bekannt, in denen dies geschah? Falls ja, wann, und durch wen?
b) Bestanden jemals direkte oder indirekte, offizielle oder inoffizielle Kontakte zwischen der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden und Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milad oder einem seiner Gefolgsleute oder in seinem Auftrag agierenden Mittelspersonen, und falls ja, welchen Inhalt hatten diese Kontakte?
c) Fand oder findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation des UNHCR, der EU und/oder der Bundesregierung bzw. der Bundeswehr mit Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milads Miliz statt, und falls ja, wurden beispielsweise Daten über aufzugreifende Schutzsuchende an diese weitergegeben (www.journalducameroun.com/en/un-weighs-first-eversanctions-on-libya-migrant-smugglers/)?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milads sogenannter Küstenwache zur Organisierten Kriminalität und welche Konsequenzen zieht sie ggfs. daraus?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kriminelle Praktiken von Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milads sogenannter Küstenwache (www.journalducameroun.com/en/un-weighs-first-ever-sanctions- onlibya-migrant-smugglers/)?
f) Welche Kontakte gab es zwischen Bundesbehörden, auch den Geheimdiensten des Bundes, mit Abd al-Rahman Salem Ibrahim al-Milads sogenannter Küstenwache?
g) Zu welchen anderen Milizkommandanten in Libyen bestehen oder bestanden Kontakte der Bundesregierung?