Schaffung mittel- und langfristiger Lebensperspektiven für geflüchtete Rohingya in Bangladesch
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juni 2018 verabschiedeten das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und die Regierung Myanmars ein Memorandum of Understanding (MoU), das den Rahmen für eine freiwillige, sichere, würdevolle und langfristige Rückführung von Geflüchteten aus Bangladesch setzt (Bundestagsdrucksache 19/6678).
Die Umsetzung des MoU stockt jedoch seither. Wirtschaftliche Interessen Myanmars und dessen Anrainerstaaten u. a. im Rakhine-Staat und die innenpolitische Verknüpfung von kultureller Identität, Recht und Politik in Myanmar, die Unterdrückung, Ausbeutung, Ausgrenzung und Diskriminierung der Rohingya zur Folge hat, machen die Rückführung der Rohingya aus Bangladesch mittelfristig sehr unwahrscheinlich. Zudem ist eine nachhaltige Lösung durch den Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) nicht erkennbar (vgl. www.ipinst.org/ wpcontent/uploads/2019/02/1902_Delivering-Healthcare-in-Myanmar.pdf).
Die Regierung Bangladeschs strebt bislang keine Integration der Rohingya an. Geflüchtete Rohingya in Bangladesch dürfen ihre Camps nicht verlassen oder sich in anderen Landesteilen niederlassen. Derzeit ist geplant, rund 100 000 Rohingya auf die von Überschwemmungen und Wirbelstürmen stark bedrohte Schwemmlandinsel Bhasan Char im Golf von Bengalen umzusiedeln (www.hrw. org/news/2019/03/15/rohingya-bangladeshs-bhasan-char-will-be-prison). Das Recht der Geflüchteten auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Nahrung und auf Bewegungsfreiheit wäre auf dieser Insel nach Auffassung der Fragesteller nicht gewährleistet. Die Lage wird von der Tageszeitung „The Guardian“ als „gefängnisähnlich“ bezeichnet (www.theguardian.com/world/2018/nov/29/footage- shows-prison-like-units-built-for-rohingya-on-bangladesh-island).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche nachhaltigen, längerfristigen und integrativen Maßnahmen im Rahmen der deutschen oder multilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die geflüchteten Rohingya vor Ort in Bangladesch initiiert und geplant, um die Bleibeperspektive der Rohingya in Bangladesch sowie anderen aufnehmenden Ländern zu verbessern?
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen oder multilateralen Entwicklungszusammenarbeit sichere Dialogräume geschaffen und geplant, um mit der Regierung Bangladeschs, Vertreterinnen und Vertretern der Geflüchteten, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und aufnehmenden Gemeinschaften mittel- und langfristige Perspektiven für Rohingya in Bangladesch in den Lagern und den umliegenden Gemeinden zu entwickeln – u. a. zu den Themen rechtlicher Status, Wohnraum, Ernährungssicherheit, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung?
Welche Konfliktstudien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen oder multilateralen Zusammenarbeit in Auftrag gegeben oder geplant, um die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse aller beteiligten Akteurinnen und Akteure (Rohingya, Regierungen in Bangladesch und Myanmar, Anrainerstaaten, aufnehmende Bevölkerung) besser zu verstehen und um basierend auf diesen Analysen politische Handlungsempfehlungen zu formulieren, die die internationale Gemeinschaft gemeinsam mit den Regierungen in Bangladesch und Myanmar in der Verantwortung für langfristige und transnationale Handlungs- und Lösungsansätze sehen?
Welche Projekte im Bereich Friedensarbeit, zivile Konfliktbearbeitung und Konfliktnachsorge werden aktuell mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Angehörige der Rohingya in den vom Konflikt unmittelbar betroffenen Ländern bzw. in anderen Aufnahmeländern finanziert (bitte nach Projekt, Finanzvolumen und Laufzeit auflisten)?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung von den beteiligten Akteuren sichergestellt, dass deutsches und multilaterales Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Rohingya nicht zu Lasten der indigenen Gemeinschaften gehen darf, die in den Chittagong Hill Tracts (CHT) im Südosten Bangladeschs leben?
Welche Einflussmöglichkeiten hat Deutschland als gegenwärtiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates, um die strukturellen Lebensbedingungen der Rohingya mittel- und langfristig zu verbessern, unabhängig von der Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen Einzelpersonen aus der politischen und militärischen Führung Myanmars?
Wie viele Angehörige der Rohingya sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch schätzungsweise – aus Bangladesch oder anderen Aufnahmeländern nach Myanmar zurückgekehrt, und inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sichere Rückkehrmöglichkeiten und Wiederansiedlungsperspektiven für sie in Myanmar vorhanden?