Wahrung der Menschenrechte bei Frontex-Operationen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht unterzeichnet. Verstöße ihrer Grenzagentur Frontex können also nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geahndet werden. Das ist ein aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gravierendes Problem, das auch den EU-Verträgen zuwiderläuft.
Die Bundesregierung bestätigt, dass die Europäische Union gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eigentlich verpflichtet ist, der EMRK beizutreten (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 24).
Bis 2027 will Frontex eine Grenztruppe von insgesamt 10 000 Einsatzkräften aufbauen. Um Personal für diese Missionen anzuwerben, will das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Gehälter für Frontex-Bedienstete erhöhen. Bis 2021 sollen aus Deutschland „61 Langzeit- und 540 Kurzzeitexperten“ entsandt werden, hinzu kommen 225 Polizisten und Polizistinnen für die „Soforteinsatzreserve“ (Bundestagsdrucksache 19/9692, Antwort auf die Schriftliche Frage 57). Werden im Jahr 2027 wirklich 10 000 Einsatzkräfte erreicht, stellt die Bundespolizei davon 1 052.
In Albanien hat Frontex im Mai 2019 erstmals einen Einsatz in einem Drittstaat begonnen (http://gleft.de/2Xj). Weitere Operationen sind in Serbien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien geplant und werden in Statusvereinbarungen geregelt, nachdem die Regierungen und Parlamente entsprechende nationale Gesetzgebungsverfahren beendet haben. Die neuen Frontex-Kompetenzen sehen vor, dass die aus EU-Mitgliedstaaten entsandten Einsatzkräfte Immunität genießen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte sich die Bundesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass bei Frontex-Missionen die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden. Hierfür verfügt Frontex nur über einen einzigen Grundrechtsbeauftragten, während die Zahl der stellvertretenden Exekutivdirektoren gemäß der neuen Kompetenzen und Aufgaben im Rahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) auf drei erhöht wird (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 6).
Eine unabhängige Begleitung der Frontex-Missionen erfolgt lediglich über das Frontex-Konsultativforum, das aus Nichtregierungsorganisationen besteht und die Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontrollieren soll (https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general). Die Gruppe darf den Exekutivdirektor in bestimmten Fragen beraten (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 17).
Es ist aber unklar, ob und wie die Empfehlungen des Konsultativforums umgesetzt werden. Die im Jahresbericht 2018 adressierten Defizite bei Frontex betreffen unter anderem die Erneuerung der Richtlinien für „Screener“ und „Debriefer“, den Umgang mit Staatenlosen, die Unterstützung von verantwortlichen Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Mechanismen zur Fehlerkorrektur bei Registrierungen und der verstärkte Einsatz von weiblichem Personal bei Frontex-Operationen.
Das Konsultativforum warnt außerdem davor, dass die Einsatzrichtlinien für die Operation „Themis“ (im Gegensatz zur früheren Operation „Triton“) und dem darin veränderten Einsatzgebiet dazu führen könnten, dass mehr Bootsunglücke im zentralen Mittelmeer unentdeckt bleiben könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Nimmt die Bundesregierung die jährlichen Berichte des Frontex-Konsultativforums zur Kenntnis, das aus Nichtregierungsorganisationen besteht und die Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontrollieren soll (https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general)?
Falls ja, wie werden die im Jahresbericht 2018 adressierten Defizite durch Frontex konkret behandelt, darunter die Erneuerung der Richtlinien für „Screener“ und „Debriefer“, der Umgang mit Staatenlosen oder die Unterstützung von verantwortlichen Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Mechanismen zur Fehlerkorrektur bei Registrierungen?
Inwiefern drängt auch die Bundesregierung auf die Behebung dieser Defizite bzw. die Umsetzung der Empfehlungen des Frontex-Konsultativforums, und welche Unterstützung bietet sie hierfür an?
Wie setzt die Bundespolizei die im Jahresbericht 2018 niedergelegte Empfehlung des Frontex-Konsultativforums um, mehr weibliches Personal bei Frontex-Operationen einzusetzen?
Hat die Grenzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung die wegen Vorfällen an der ungarisch-serbischen Grenze erfolgte Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 25 Absatz 4 der Frontex-Verordnung umgesetzt und die operative Unterstützung ausgesetzt (vgl. den Jahresbericht 2018 des Frontex-Konsultativforums)?
Haben Bedienstete der Bundespolizei, die an Frontex-Operationen teilnehmen, jemals wie vorgeschrieben (vgl. https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general) Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Grundrechte an den Exekutivdirektor, den Grundrechtsbeauftragten oder das Frontex-Konsultativforum gemeldet oder Beschwerden eingereicht?
Teilt die Bundesregierung die im Jahresbericht 2018 dargestellte Befürchtung des Frontex-Konsultativforums, dass die Einsatzrichtlinien für die Operation „Themis“ (im Gegensatz zur früheren Operation „Triton“) und dem darin veränderten Einsatzgebiet dazu führen könnten, dass mehr Bootsunglücke unentdeckt bleiben könnten?
Ist die Bundesregierung wie das Frontex-Konsultativforum der Ansicht, dass die zunehmende Unterstützung der libyschen „Küstenwache“ durch die Europäische Union dazu führt, dass immer mehr Geflüchtete in inhumane und menschenunwürdige Verhältnisse in libyschen Lagern gezwungen werden könnten (vgl. den Jahresbericht 2018 des Frontex-Konsultativforums)?
Welche Vorschläge sind der Bundesregierung zu den fachlichen Zuständigkeitsbereichen der zukünftig drei stellvertretenden Exekutivdirektoren von Frontex bekannt, und wann soll hierüber entschieden werden (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 6)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierung des Niger weiterhin bereit ist, Geflüchtete aus der Gathering and Departure Facility (GDF) in Tripolis aufzunehmen oder verlangt, dass zunächst die Neuansiedlung von bereits nach Niger zurückgeführten Personen in Europa umgesetzt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10021)?
a) Welche Mitgliedstaaten kommen ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang nach, und bei welchen Regierungen sind klare Defizite bekannt?
b) Zu welchem Prozentsatz kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zugesagter Neuansiedlungen nach, und welche Mittel hat sie hierfür in 2018 und 2019 aus dem aus dem AMIF-Fonds (AMIF = Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) der Europäischen Union beantragt?
Welche EU-Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu wenige Beamtinnen und Beamte im Einsatz und damit ihre gemeldeten Kontingente unterschritten („An den Grenzen Europas fehlen 5 000 Polizisten“, www.welt.de vom 9. Juni 2019)?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Grenzagentur Frontex bekannt, zukünftig weitere eigene Ausrüstung und Fahrzeuge (Luft, Land, Wasser) zu beschaffen (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 5; bitte für Flugzeuge und Schiffe detailliert darstellen)?
Wo sind die von den EU-Agenturen Frontex und EMSA (European Maritime Safety Agency) eingesetzten Langstreckendrohnen der MALE-Klasse nach Kenntnis der Bundesregierung registriert bzw. zugelassen, und inwiefern haben dies die Rüstungskonzerne als Hauptauftragnehmer vorgenommen (Bundestagsdrucksache 19/888)?
Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der „real game changer“ bezüglich der neuen Frontex-Operation in dem Drittstaat Albanien (http://gleft.de/2Xj), den der EU-Grenzkommissar Dimitris Avramopoulos zudem als „wirklich historischen Schritt” beschrieb und der demnach eine „neue Phase der Grenzkooperation zwischen der EU und den Ländern des West-Balkan“ einläutet?
a) Welche konkreten Aufgaben sollen die Frontex-Bediensteten und die Einsatzkräfte der Mitgliedstaaten in Albanien übernehmen?
b) An welchen Grenzübergängen führen Angehörige der Operation zusammen mit albanischen Behörden Kontrollen durch, und an welchen Abschnitten wird die Grenze überwacht?
Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an der neuen Operation in Albanien, und wie viele Bedienstete werden von Frontex selbst entsandt (bitte ausführlich für die Bundesregierung angeben)?
a) Mit welcher Ausrüstung und welchen Fahrzeugen beteiligen sich die Mitgliedstaaten und Frontex an der neuen Operation in Albanien (bitte für die Grenzagentur gesondert ausweisen und ausführlich für die Bundesregierung angeben)?
b) Welche Unterstützungsbüros hat Frontex für die Operation in Albanien eingerichtet, und wo befinden sich diese?
c) Welche Regelungen zur Immunität der Missionsangehörigen wurden in der Statusvereinbarung mit Albanien getroffen?
Welche albanischen Menschenrechtsgruppen oder anderen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie vom Frontex-Konsultativforum empfohlen (vgl. https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general) in die nationale Aufsicht der neuen Frontex-Operation in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten eingebunden?
Welche weiteren hierfür infrage kommenden albanischen Organisationen sind der Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung an der Operation bekannt geworden?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das Abschluss-Statement der Konferenz „Migration challenges along the Eastern Mediterranean/Western Balkan route“ vom 3. Mai 2019 in Wien umgesetzt werden, wonach mit Ländern in Südosteuropa auf Basis geltenden EU-Rechts Informationen auf Basis des Vertrags von Prüm ausgetauscht werden sollten und hierfür das von Prüm inspirierte „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC SEE) genutzt werden soll (Ratsdokumente 9696/19 und 13428/18), und wie soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol, der das Bundeskriminalamt mit einer „nationalen Meldestelle“ zuarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/9623), Behörden in den Westbalkan-Ländern mit der Analyse sozialer Medien bei der Terrorismusbekämpfung unterstützen (bitte erläutern)?
Wie interpretiert die Bundesregierung das Urteil C-444/17 des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019, das die eigentlich vorübergehenden, mittlerweile aber bis zu neun Mal verlängerten Binnengrenzkontrollen als nicht vergleichbar mit Außengrenzkontrollen auslegt?
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Artikel 2 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie im Rahmen von Binnengrenzkontrollen anwendbar?
Hält es die Bundesregierung für eine begrüßenswerte Freizeitgestaltung bzw. ein unterstützungswürdiges Hobby, wie es nach Kenntnis der Fragesteller in der Festhalteverfügung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr gegenüber dem Verein „Mare Liberum“ gegenständlich war (vgl. Plenarprotokoll 19/97, Frage 17), wenn deutsche private, nicht gewerbliche Seenotretterinnen und Seenotretter das Mittelmeer nach Seenotrettungsfällen absuchen und im Ereignisfall sofort die zuständige Seenotrettungsleitstelle alarmieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9821, sofern die Bundesregierung die Frage als beantwortet ansieht, bitte die Fundstelle mitteilen)?
Hält es die Bundesregierung angesichts zunehmender Repressalien Italiens (das die Frontex-Operation „Themis“ und die Militäroperation „EUNAVFOR MED“ im Mittelmeer leitet) gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen für hilfreich, wenn diese Organisationen am Frontex-Konsultativforum teilnehmen, um dort die Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten bei der Seenotrettung zu überwachen?
Was ist der Bundesregierung über Ort und Zeitpunkt des kommenden SHADE MED-Treffens bekannt (Bundestagsdrucksache 19/7621, Frage 19), und welche Themen stehen auf der Tagesordnung?
Mit welchem Personal haben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnete Behörden an der von der EU-Grenzagentur Frontex ausgerichteten „Operational Heads of Airports Conference 2019“ (OHAC) in Warschau teilgenommen (http://gleft.de/2Xf), und was waren die wesentlichen, für deutsche Grenzkontrollaufgaben und Grenzüberwachungsaufgaben relevanten Ergebnisse?
Ist die Arbeit am Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Erarbeitung von Lösungsansätzen, wiederholter Austausch über das weitere Vorgehen, Befassung einer Ratsarbeitsgruppe in 2018) aus Sicht der Bundesregierung auf einem guten Weg oder führt diese nach ihrer Einschätzung in näherer Zukunft vermutlich nicht zum Erfolg (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 24)?
Welche dieser Lösungsansätze hält die Bundesregierung für zielführend und für welche setzt sie sich besonders ein?
Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Aufrüstung von Frontex (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10461) für ausreichend, dass die Grenzagentur für die Grundrechte weiterhin über nur einen Beauftragten verfügt, während die Zahl der Exekutivdirektoren angesichts wachsender Aufgaben (auch in Drittstaaten) verdreifacht wird?