Förderung der Busse im „Sofortprogramm Saubere Luft“
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Andreas Mrosek, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ aufgelegt und damit 1 Mrd. Euro für die von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen bereitgestellt (Pressemitteilung des BMVI Nr. 077/2018). Gemäß des in der Förderrichtlinie formulierten Förderzieles sollten etwa 100 bis 150 Elektrobusse gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der Verkehrsunternehmen im Hinblick auf laufende Verkehrsverträge?
Wie viele Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Förderung durch das Programm Saubere Luft mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils angeben, welche Fördersumme welcher Anzahl Busse entspricht)?
Wie viele Busse sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen insgesamt im ÖPNV unterwegs?
Wie viele Elektrobusse im ÖPNV wurden durch das Programm Saubere Luft insgesamt gefördert, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils die Anzahl der Fahrzeuge, die Kaufpreise und die Fördersummen angeben)?
Welche Bundesmittel stehen aktuell noch zur Verfügung? Falls keine mehr verfügbar sind, ist es geplant, weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen, und wann und in welcher Höhe wird dies erfolgen?
Sind auch Antragsteller aus den übrigen (nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen) Kommunen gefördert worden?
Gibt es für die nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen ebenfalls Förderprogramme des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität im ÖPNV? Wenn ja, welche Programme sind dies, welchen Umfang haben sie, und für welchen Zeitraum gelten sie?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Mehraufwand für die Anschaffung von Elektrobussen, die nach Kenntnis der Fragesteller derzeit etwa doppelt so teuer wie Dieselbusse sind, von den betroffenen Nahverkehrsunternehmen beziehungsweise von den den ÖPNV finanzierenden öffentlichen Trägern langfristig geleistet werden?