Elektrofahrzeuge – Leistungen, Reichweiten, Kundenzufriedenheit der am Markt befindlichen Modelle
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Auffassung der Fragesteller werden die Automobilhersteller aufgrund staatlichen Drucks gezwungen, bezahlbare und zuverlässige Technik durch voraussichtlich weniger langlebige und unausgereifte Technik zu ersetzen. Reichweiten schrumpfen allem Anschein nach von über 1 000 km bei etablierten Dieselmodellen auf Reichweiten unter 300 km bei E-Modellen bei vergleichbaren Bedingungen, also mit Betrieb der Klimaanlage und der in Deutschland üblichen zügigen Autobahnfahrt (www.welt.de/wirtschaft/plus193145941/417-Kilometer-Reichweite-nur-wenn-ich-schleiche-und-schwitze-Audi-E-tron-Dieses-Elektroauto- hat-einen-unverzeihlichen-Makel.html).
Ferner ist festzustellen, dass viele E-Fahrzeuge so genannte Premiumfahrzeuge sind, welche um 3 000 kg schwer sind und Leistungen von über 400 PS besitzen. Anschaffungspreise um den sechsstelligen Euro-Bereich sind üblich (www. autobild.de/artikel/mercedes-eqc-400-4matic-2019-test-preis-reichweite-10241905. html#Preis%20und%20Marktstart).
Dies ist das Fahrzeugsegment, welches von den Fragestellern im Parlament und öffentlichen Veranstaltungen vorausgesagt wurde, nämlich Fahrzeuge der „Upperclass“, also gewissermaßen Luxusspielzeuge für Wohlhabende – aber eben auch mit großer Sicherheit Fahrzeuge, welche als Zweit- oder Drittwagen fungieren werden. Die technischen Daten dieser Fahrzeugklasse weisen Beschleunigungen auf dem Niveau von Formel-1-Boliden aus. Die Fragesteller bezweifeln den ökologischen Vorteil, welcher mit großer Vehemenz politisch angestrebt wird (www.facebook.com/spaniel.afd/posts/2222448748037986/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen Leistungsklasse a) bis 50 kW, b) größer 50 kW bis 100 kW, c) größer 100 kW bis 150 kW bzw. d) größer 150 kW zugelassen?
Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen Gesamtgewichtsklasse a) bis 1 500 kg Gesamtgewicht, b) mehr als 1 500 kg bis 1 800 kg Gesamtgewicht, c) mehr als 1 800 kg bis 2 500 kg Gesamtgewicht, d) mehr als 2 500 kg bis 3 000 kg Gesamtgewicht bzw. e) über 3 000 kg Gesamtgewicht zugelassen?
Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen Preisklasse (inklusive Batterie) zugelassen, und wie viele aus der Staffel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils als Geschäftsfahrzeuge a) bis 40 000 Euro, b) mehr als 40 000 bis 80 000 Euro, c) mehr als 80 000 bis 120 000 Euro bzw. d) mehr als 120 000 Euro zugelassen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen Reichweiten und der nach technischen Daten nach WLTP angegebenen Reichweiten von Elektro-Personenwagen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Diskrepanz in der Reichweite, obwohl doch zum besseren Verbraucherschutz das WLTP-Verfahren eingeführt wurde?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Parameter für das WLTP-Messverfahren für E-Pkw (bitte auflisten, verbunden mit dem Hinweis, ob Verbraucher wie die Klimaanlage oder ein hochwertiges Sound-System mitlaufen und ob und wie Ladeverluste der verschiedenen Ladesysteme eingerechnet werden)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Kundenzufriedenheit von E-Pkw-Besitzern und Kunden von Mietwagenbetreibern, die E-Pkw gemietet haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?