Einführung einer islamischen Militärseelsorge
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Martin Hess, Jan Ralf Nolte, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit ihrem Tagesbefehl zur Weiterentwicklung der Militärseelsorge vom 4. April 2019 hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen angekündigt, die Militärseelsorge auch für den Islam zu öffnen (www.bmvg.de/de/aktuelles/tagesbefehl-zur-weiterentwicklung-der-militärseelsorge-37952).
Daraus ergeben sich für die Bundestagsfraktion der AfD Fragen zur Motivation, Ausgestaltung und der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Islam und seinen Verbänden in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wodurch sah sich die Bundesregierung veranlasst, die Einführung einer islamischen Militärseelsorge anzukündigen?
Wie hat die Bundesregierung den Bedarf zur Einführung einer islamischen Militärseelsorge ermittelt, und wie viele muslimische Soldaten haben die Einführung einer islamischen Militärseelsorge – z. B. über Petitionen an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) – gefordert?
Wie viele Soldaten islamischen, jüdischen, christlichen und anderer Glaubensrichtungen leisten derzeit ihren Dienst in der Bundeswehr (bitte nach Religionsgemeinschaft aufschlüsseln)?
Wie oft wurde seit ihrer Einrichtung die Zentrale Ansprechstelle für Soldaten anderer Glaubenseinrichtungen (ZASaG) im Zentrum Innere Führung der Bundeswehr (ZInFüBw) durch muslimische Soldaten mit Fragen zur Seelsorge kontaktiert?
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung als nächstes hinsichtlich der Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge?
Zieht die Bundesregierung islamische Vereine, Verbände oder Personen muslimischen Glaubens als Ansprechpartner oder Berater für die Implementierung einer islamischen Militärseelsorge heran bzw. beabsichtigt sie dies zu tun?
Wenn ja, welche Vereine, Verbände oder Personen muslimischen Glaubens kommen für die Bundesregierung in Betracht, und nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt?
Welche Rolle spielt bei der Auswahl die Verfassungstreue der Vereine, Verbände oder Personen muslimischen Glaubens, und wie beurteilt die Bundesregierung diese jeweils?
Gibt es Vereine, Verbände oder Personen muslimischen Glaubens, welche die Bundesregierung als Ansprechpartner bzw. Berater zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht zog, dies jedoch heute bzw. für die Zukunft nicht mehr tut? Welche Gründe gab es konkret dafür, und um welche Vereine, Verbände oder Personen muslimischen Glaubens handelt es sich?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Vorgehensweise bei der Einrichtung und bei der Aufrechterhaltung der Militärseelsorge anderer Religionen?
Durch welche externen Fachleute, wie z. B. Islamwissenschaftler, hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Einführung einer islamischen Militärseelsorge beraten lassen?
Welche Erfahrungen zur Anstaltsseelsorge (z. B. Gefängnisseelsorge in den Bundesländern) hat die Bundesregierung zu Rate gezogen, oder in welchem Umfang hat sich die Bundesregierung mit ausländischen Streitkräften (z. B. NATO-Partnern) hierüber zur Entscheidungsvorbereitung ausgetauscht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch eine islamische Militärseelsorge keine verfassungsfeindlichen Institutionen (Muslimbruderschaft), die türkische Regierung (über DITIB) oder Extremisten Einfluss im Geschäftsbereich des BMVg gewinnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über islamistische Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr?
Wie viele Verdachtspersonen dieser Kategorie bearbeitet der Militärische Abschirmdienst (MAD), und welchen Dienstgrad haben diese?
Wie viele fallen je in die Kategorie „Verdachtsperson“, „Verdachtsperson mit fehlender Verfassungstreue“ und „Extremist in der Bundeswehr“ (bitte entsprechend nach Dienstgrad und Statusgruppe auflisten)?
Worin bestehen die tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen bzw. die erkannten Bestrebungen jeweils, und seit wann bearbeitet der MAD diese Fälle?
Welche Dienstpflichtverletzungen haben die betreffenden Personen möglicherweise im Zusammenhang mit etwaigen Bestrebungen begangen, und wie wird diesen disziplinarrechtlich nachgegangen?
Welche dieser Personen stehen möglicherweise in Verbindung zu Forderungen nach Einführung einer islamischen Militärseelsorge bzw. haben diese erhoben?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, die genannten „Verdachtspersonen mit fehlender Verfassungstreue“ und die „Extremisten in der Bundeswehr“ aus dem Dienstverhältnis zu entfernen?
Welche Verbindungen haben diese Personen zu extremistischen islamischen Organisationen, Vereinen oder Institutionen außerhalb der Bundeswehr?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Personengeflechte von islamischen Extremisten oder islamistischen Verdachtspersonen innerhalb der Bundeswehr?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Personengeflechte innerhalb der Bundeswehr, an welchen islamische Extremisten oder islamistische Verdachtspersonen beteiligt sind?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass verfassungsfeindliche Doktrinen des Islam, z. B. aus dem Koran und der Scharia, nicht Gegenstand von militärseelsorgerischen Aktivitäten islamischer Militärseelsorger in der Bundeswehr werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass antisemitische Haltungen durch islamische Militärseelsorge in die Bundesehr getragen werden?
Auf Grund welcher Bestimmungen bzw. wie beabsichtigt die Bundesregierung eine mögliche (Sicherheits-)Überprüfung von Bewerbern für die islamische Militärseelsorge?
Wie gedenkt die Bundesregierung den unterschiedlichen islamischen Strömungen (Sunniten, Schiiten, Aleviten usw.) innerhalb einer islamischen Militärseelsorge Rechnung zu tragen, und wie wird der jeweilige Bedarf ermittelt?
Welches Konfliktpotential sieht die Bundesregierung hinsichtlich der unterschiedlichen islamischen Strömungen innerhalb der Streitkräfte, wenn eine islamische Militärseelsorge nicht alle repräsentierten Strömungen abdeckt?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten zur Einführung einer islamischen Militärseelsorge?