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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1133103.07.2019

Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2017 werden Bewerberinnen und Bewerber für den militärischen Dienst vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer sogenannten einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Der militärische Geheimdienst nutzt hierzu u. a. Erkenntnisse von Polizeibehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV – § 37 des Soldatengesetzes, § 12 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, SÜG). Bei bestimmten Bewerbern sind auch Anfragen an ausländische Sicherheitsbehörden vorgesehen. Der Bundesregierung zufolge wurden im Jahr 2017 einer, im Jahr 2018 zwölf Bewerber wegen rechtsextremer Erkenntnisse abgelehnt (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/10338).

Die Zeitschrift des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, „.loyal“, berichtet in ihrer Ausgabe 4/2019, bei Vorbestraften müsse der MAD die Strafakte anfordern. Häufig handle es sich hierbei „um Personen aus dem rechts- oder linksextremen Milieu, aus islamistischen Kreisen oder aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität“. An anderer Stelle wird vermerkt: „Die verschiedenen extremistischen Richtungen, so heißt es beim MAD, hielten sich bei den Bewerbern die Waage.“ Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben gewisse Zweifel, dass Personen, die vom BfV oder vom MAD als „Linksextremisten“ bezeichnet werden, tatsächlich in auch nur annähernd gleicher Zahl wie Neonazis oder auch Islamisten eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr anstreben.

„.loyal“ zufolge gibt der MAD ein Votum ab, über das letztlich einer von drei Geheimschutzbeauftragten der Bundeswehr entscheide. Bislang sei in rund 30 Fällen der Sicherheitsstatus versagt worden, wird unter Berufung auf MAD-Präsident Dr. Christof Gramm geschrieben. Aus dem Artikel wird allerdings nicht deutlich, inwieweit die Geheimschutzbeauftragten den Voten des MAD folgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Bewerberinnen und Bewerber sind seit 1. Juli 2017 der seither vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden (bitte nach den Zeiträumen von 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017, von 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, seit 1. Januar 2019 aufgliedern)?

2

In wie vielen Fällen ergaben sich sicherheitsrelevante Erkenntnisse (bitte nach Zeiträumen analog zu Frage 1 aufgliedern)?

3

Wie untergliedern sich diese Erkenntnisse in die politischen Bereiche a) Rechtsextremismus, b) Reichsbürger, c) Islamismus bzw. Religiöse Ideologie, d) Ausländerextremismus bzw. Ausländische Ideologie, e) Linksextremismus, f) nicht zuzuordnender Extremismus sowie in Organisierte Kriminalität, Herkunft aus Staaten, die als Länder mit besonderen Sicherheitsrisiken eingestuft sind, oder anderen (hier bitte die fünf häufigsten Gründe angeben)?

4

Wie viele Meldungen hinsichtlich der politischen Einordnungen beruhten auf Mitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), und wie viele auf Informationen aus polizeilichen Datenbanken?

a) In welchen Datenbanken genau waren Informationen zu den Bewerbern gespeichert?

b) Inwieweit ist ein Eintrag etwa als „gewaltbereit“ ausreichend, um den MAD zu einem negativen Votum zu veranlassen, bzw. inwieweit kann der MAD dennoch ein positives Votum aussprechen?

c) Inwieweit überprüft der MAD die inhaltliche Richtigkeit der Einträge in polizeilichen Datenbanken (angesichts der Defizite, die diese nach Ansicht der Fragesteller aufweisen, vgl. etwa die Ausführungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13653, insbesondere die Antwort zu Frage 5)?

5

Wie viel Zeit nahm die Überprüfung solcher Fälle, bei denen sicherheitserhebliche Erkenntnisse gewonnen wurden, insgesamt in Anspruch?

6

Wie häufig wurden Soldatinnen und Soldaten eingestellt, noch bevor die Überprüfung abgeschlossen war, und in wie vielen Fällen wurde auf die Einstellung verzichtet bzw. wurde sie verschoben, um den Ausgang der Überprüfung abzuwarten?

In wie vielen jener Fälle, bei denen eine Einstellung noch vor Abschluss der Überprüfung erfolgt war, erging später ein negatives Votum des MAD, und wie wurde anschließend in diesen Fällen verfahren (bitte möglichst auch Grund des negativen Votums angeben)?

7

In wie vielen Fällen empfahl der MAD aufgrund der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung, Bewerberinnen bzw. Bewerber nicht einzustellen (bitte nach Zeiträumen analog zu Frage 1 sowie Gründen analog zu Frage 3 aufgliedern)?

Inwieweit folgten die Geheimschutzbeauftragten der Bundeswehr diesem Votum (bitte jene Fälle schildern, bei denen sie dem Votum ggf. nicht gefolgt sind, und Gründe für das Nichtbefolgen anführen)?

8

Ist es zutreffend, dass der MAD die Strafakten von vorbestraften Bewerbern anfordert, und wenn ja, anhand welcher Kriterien werden diese ausgewertet, und welche Rolle spielen diese für die Begründung des Votums hinsichtlich einer Einstellung?

9

Inwieweit kann die Bundesregierung die Darstellung von „.loyal“ bestätigen, dass der MAD davon ausgehe, dass sich „die verschiedenen extremistischen Richtungen“ die Waage hielten?

Auf welchen konkreten Zahlen oder Erfahrungswerten beruht diese Annahme?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität der Bundeswehr für Personen aus so genannten extremistischen Lagern sowie der Organisierten Kriminalität ein, und welche unterschiedlichen Motivationen verbinden diese Personen nach Einschätzung der Bundesregierung bzw., soweit sie hiervon Kenntnis hat, nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden mit einem Dienst in der Bundeswehr?

11

In wie vielen Fällen wurden Anfragen an ausländische Sicherheitsbehörden bzw. vergleichbare Behörden nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 SÜG durchgeführt?

a) Um welche Behörden in welchen Ländern handelte es sich hierbei (bitte vollständig angeben)?

b) Haben diese Behörden Informationen übermittelt, und wenn ja, inwieweit führten diese zu einem ablehnenden Votum des MAD hinsichtlich der Bewerbung?

12

Werden Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst als Freiwillig Wehrdienst Leistende ebenfalls einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, und wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung das Problem, dass Neonazis und andere Rechtsextremisten auf diese Weise ungeprüft eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr durchlaufen könnten?

13

Ist eine Sicherheitsüberprüfung auch für jene Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten durchgeführt worden oder noch geplant, die vor 1. Juli 2017 eingestellt wurden, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen bislang?

14

In wie vielen Fällen prüft der MAD derzeit mögliche Mitgliedschaften von Soldatinnen und Soldaten in der „Identitären Bewegung“?

In wie vielen Fällen hat sich in den Jahren 2017 und 2018 sowie seit Januar 2019 ein solcher Verdacht bestätigt?

Aufgrund welcher konkreten Tatsachen konnte der Verdacht bei den übrigen Verdachtsfällen ausgeräumt werden?

15

Sind seit 2006 sicherheitsrelevante Erkenntnisse in der RSU-Kompanie (RSU = Regionale Sicherheits- und Unterstützungskräfte) Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten (wenn ja, bitte möglichst konkret benennen und nach Jahr und ggf. nach politischem Bereich aufgliedern)?

Berlin, den 25. Juni 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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