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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Künstliche Intelligenz und deren Verantwortung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1140605.07.2019

Künstliche Intelligenz und deren Verantwortung

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Peter Felser, Dr. Götz Frömming und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Maschinen mit kognitiven Funktionen, ähnlich dem Menschen, die mit Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken, also der Erkenntnis- und Informationsverarbeitung in Zusammenhang stehen, können Daten analysieren und interpretieren.

Aufgrund der Analyse und Interpretation kann die Maschine eigenständig Probleme lösen. Diese Interpretation der künstlichen Intelligenz (KI) ist allgemein bekannt. Nach Ansicht der Fragesteller kann KI ohne Zweifel enorme Fortschritte in den Bereichen Verkehr, Bildung, Industrie, Medizin bis hin zu juristischen Recherchebereichen erbringen. Damit allerdings die KI ihre kognitiven Funktionen ausüben kann, braucht die Maschine enorme Mengen an Daten (www.computer weekly.com/de/definition/Kuenstliche-Intelligenz-KI).

Im Jahr 2017 wurde der Roboter Sophia zum Staatsbürger Saudi-Arabiens ernannt. Sophia hat inzwischen, laut Medienberichten, auch die deutsche Bundeskanzlerin getroffen. Die künstliche Intelligenz erhält somit einen Status, der sonst nur Menschen vorbehalten war. Der humanoide Roboter mit Gummimaske, mit menschenähnlichem Gesicht, kann einfache Zusammenhänge selbst lernen und soll sehr schlagfertig sein (www.boell.de/de/2019/01/18/kuenstliche-intelligenzwer-traegt-die-verantwortung).

Die Fragen, die damit einhergehen, z. B. in welchem Eigentum die Daten stehen, ob Daten überhaupt eigentumsfähig sind oder wer die Verantwortung für die KI-Systeme und deren Handlungen trägt, sind nur einige, die einer Klärung in diesem Zusammenhang bedürfen. Die Rechtssicherheit für Nutzer, Industrie, Wirtschaft und für die Gesellschaft scheint aus Sicht der Fragesteller momentan nicht gewährleistet.

Auch in Europa überlegt man offenbar, KI-Systemen wie Sophia eine eigene Persönlichkeit zu geben. Eine Resolution des europäischen Parlaments (www.euro parl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0005_EN.html?redirect) schlägt auf lange Sicht die Schaffung eines spezifischen rechtlichen Status für autonome Roboter vor, damit diese als elektronische Personen eingestuft werden können und folglich für Schäden verantwortlich sind, die sie verursachen. Die mögliche Anwendung der elektronischen Persönlichkeit soll erfolgen, wenn autonome Roboter selbständig Entscheidungen treffen oder auf andere Weise unabhängig mit Dritten interagieren.

Die KI-Strategie der Bundesregierung beschäftigt sich demgegenüber nicht mit Fragen von Schadensverursachung und daraus entstehender Verantwortung oder Haftung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Warum wurden die Fragen der Verantwortlichkeit und etwaiger Schadenshaftung in der KI-Strategie der Bundesregierung ausgeklammert?

2

In welcher Form hat sich die Bundesregierung mit den ethischen Problemen, die der Einsatz von KI-Systemen mit sich bringen kann, bisher auseinandergesetzt, und welche Erkenntnisse wurden daraus bislang gezogen?

3

Mit welchen konkreten Problemen hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen auseinandergesetzt, und welche Erkenntnisse wurden daraus bislang gezogen?

4

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung als Folge der gewonnenen Erkenntnisse, und wann ist mit entsprechenden Gesetzesinitiativen und deren Umsetzung zu rechnen?

5

Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass der Vorschlag des europäischen Parlaments, in seiner Resolution Roboter als elektronische Personen einzustufen, die für Schäden, die sie verursachen verantwortlich sind, ein Risiko für die Rechtssicherheit in Deutschland darstellen kann?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Einstufung von autonomen Robotern als elektronische Personen, welche für Schäden zur Verantwortung gezogen werden können, auch in Deutschland rechtlich umzusetzen?

7

Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass mit einem vermehrten Einsatz von KI-Systemen auch die Notwendigkeit für einen verantwortlichen Umgang mit diesen Systemen durch private Nutzer, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft und die Gesellschaft steigt?

Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung dieser steigenden Notwendigkeit?

8

Wie bewertet die Bundesregierung KI als zukunftsweisende Querschnittstechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025 vorgesehene Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro zu erhöhen?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeit anfallende Datenvolumen durch die Verwendung von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit?

11

Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden Datenvolumens, das durch die Verwendung von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit auf absehbare Zeit entstehen wird?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wenn Frage 11 mit ja beantwortet wurde, wo und wie wird das derzeit anfallende Datenvolumen durch die Verwendung von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und verarbeitet, und welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich, um insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu gewährleisten?

Berlin, den 20. Juni 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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