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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fünfjahresplan für die Bundesfernstraßen (G-SIG: 16010839)

Vorlage des Fünfjahresplans, Investitionssummen für Neu- und Ausbaumaßnahmen, Anteile der einzelnen Bundesländer, Vordringlicher Bedarf, Projekte mit &quot;Ökosternchen&quot; <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

11.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/212130. 06. 2006

Fünfjahresplan für die Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesverkehrswegeplan wurde Mitte 2003, das Fünfte Fernstraßenausbauänderungsgesetz wurde Mitte 2004 beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes ist zur Umsetzung des langfristig angelegten Bedarfsplans vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Fünfjahresplan Verkehr für die Bundesfernstraßen vorzulegen, der die Grundlage für die jährlich zu erstellenden Straßenbaupläne bildet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann wird der Fünfjahresplan (FJP) für die Bundesfernstraßen vorgestellt?

2

Welche Investitionssummen für Neu- und Ausbaumaßnahmen werden in diesen FJP eingestellt werden?

3

Wie verteilen sich die Anteile dieser Mittel pro Bundesland (absolut und prozentual)?

4

Wie hoch wird der Anteil der Projekte sein, die im Bundesverkehrsplan im Rahmen des Vordringlichen Bedarfs als „laufend bzw. fest disponiert“ bezeichnet wurden?

5

Wie hoch ist der Anteil „Neuer Vorhaben“ des Vordringlichen Bedarfs?

6

Werden auch Projekte in den FJP eingestellt, die im Bundesverkehrswegeplan als Projekte „mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ („Ökosternchen“) gekennzeichnet sind, aufgenommen?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich?

Wie hoch wird der Anteil dieser Projekte an den Gesamtmaßnahmen sein?

Inwiefern erfolgt eine Kennzeichnung dieser Projekte im FJP, und in welcher Weise existiert ein Planungsvorbehalt?

7

Werden auch Projekte des Weiteren Bedarfs in den FJP aufgenommen?

8

Wird es vor dem Hintergrund, dass die Berechnungsgrundlagen für den Fünfjahresplan mittlerweile vier Jahre und älter sind und die Prognosen auf dem Basisjahr 1997 basieren, eine Neubewertung der für den FJP vorgesehenen Projekte geben?

Berlin, den 29. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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