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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
01.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1162116.07.2019
Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11621
19. Wahlperiode 16.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen Pohl,
René Springer, Sebastian Münzenmaier, Norbert Kleinwächter, Martin Hebner
und der Fraktion der AfD
Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt über die Jahre an. Es gibt
Anhaltpunkte dafür, dass die Bezieher niedriger Renten auch eine niedrigere
Rentenbezugsdauer aufweisen als die Bezieher höherer Renten (vgl. dazu auch DIW
Wochenbericht, Nummer 23/2019, www.diw.de/documents/publikationen/73/
diw_01.c.625762.de/19-23-1.pdf). Dies könnte nach Ansicht der Fragesteller auf
eine Abhängigkeit der Lebenswartung vom sozialen Status hindeuten, mit dem
z. B. auch besseres Gesundheitsverhalten, günstigere Wohnverhältnisse und
besserer Umgang mit Gesundheitsleistungen einhergehen. Mit Blick auf die höhere
Lebenserwartung von Frauen gegenüber Männern (vgl. Statistische Bundesamt,
Kohortensterbetafel, www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon?sequenz=tabelle
Ergebnis&selectionname=12621-0003&sachmerkmal=ALT577&sachschluessel=
ALTVOLL000&startjahr=1901) ist auch von einer unterschiedlichen
Rentenbezugsdauer zwischen Männern und Frauen auszugehen.
Überdies liegt es nach Ansicht der Fragesteller auch nahe, dass der
Gesundheitszustand – u. a. beeinflusst vom Vorbezug einer Erwerbsminderungsrente –
Einfluss auf die Bezugsdauer einer Altersrente hat.
Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird
(vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der Fragesteller die
Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu untersuchen.
Soweit sich die angefragten Daten bislang nicht unmittelbar aus der
Rentenstatistik ableiten lassen, sind auch Schätzungen ausreichend. Da die
Rentenbezugsdauer sich auch auf die Beitragsäquivalenz auswirkt, kann auf diese Werte aus
Sicht der Fragesteller nicht verzichtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung,
Rentenzweig allgemeine Rentenversicherung (bitte nach geeigneten
Geburtsjahrgängen seit 1920, nach den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach
den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?
2. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten differenziert nach der Höhe der Renten (bitte
nach geeigneten Geburtsjahrgängen, nach Dezilen und den Geschlechtern –
männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern
aufgliedern)?
3. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten bei einem unmittelbar vorausgegangenen Bezug
einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (bitte
darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien
Altersrenten ergeben)?
4. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten, welche als vorgezogene Altersrenten für
Schwerbehinderte bezogen werden (bitte darstellen, welche absoluten und
relativen Abweichungen sich in Bezug auf abschlagsfreie Altersrenten
ergeben)?
5. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten, soweit eine Verrentung mit maximalen
Abschlägen i. H. v. 10,8 Prozent erfolgte, ohne dass eine vorherige
Erwerbsminderung vorlag (bitte darstellen, welche absoluten und relativen
Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)?
6. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten der knappschaftlichen Rentenversicherung (bitte
darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu
Altersrenten der allgemeinen Rentenversicherung ergeben)?
7. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer differenziert
nach der Höhe der Renten (bitte nach Dezilen und den Geschlechtern –
männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern
aufgliedern)?
Berlin, den 27. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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