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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1170626.07.2019

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2019

der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (Bundestagsdrucksachen 19/7104, 19/3678, 19/505, 18/11041, 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366, 18/11041). Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die nach Ansicht der Fragesteller das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation untergraben.

Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „Stiller SMS“, sogenannter WLAN-Catcher und IMSI-Catcher nimmt zu. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz „Stiller SMS“; denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die „Stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt.

Während die Bundesregierung zwar Angaben zu „Stillen SMS“ des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll seit 2012 als Verschlusssache eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung. Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7847 ging das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dazu über, ab 2019 auch die Zahlen zu „Stillen SMS“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) als „VS – Geheim“ einzustufen. Diese seien besonders schutzbedürftig, da sich „durch die regelmäßige halbjährliche Beantwortung […] Einzelinformationen zu einem umfassenden Lagebild verdichten können“. Die halbjährlichen Abfragen führten zu solch einer „Verdichtung“, auf diese Weise könnten Rückschlüsse auf die „technischen Fähigkeiten“ des Inlandsgeheimdienstes gezogen werden (vgl. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Günter Krings an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 11. März 2019).

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages betonen hingegen, dass derartige Beschränkungen dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot unterliegen (WD 3 – 3000 – 121/19). Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller demnach mildere, gleich geeignete Mitteln suchen, anstatt die vorher offen mitgeteilten Informationen nunmehr als „VS – Geheim“ einzustufen. Auch die Verschlusssachenanweisung (VSA) bestimmt in § 15 Satz 3, dass ein geringerer Einstufungsgrad oder ein anderes, einer Geheimhaltung gleich geeignetes Mittel Vorrang haben muss. So ließen sich den Wissenschaftlichen Diensten zufolge Informationen dergestalt abstrahieren, dass auf geschützte Interessen des Staates keine wesentlichen Rückschlüsse mehr möglich sind. Im Ergebnis könnten dem Deutschen Bundestag so z. B. abstrakte Informationen offen übermittelt werden, sowie zugleich in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages konkretere, aber eingestufte Informationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2019 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?

1

Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

1

Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

1

Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

1

Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem vorigen Halbjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

1

Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

1

Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten Halbjahr 2019 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

2

Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2019 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?

2

Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

2

Welche Hard- und Software wird für die „IMSI-Catcher“ genutzt?

2

Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

2

Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

2

Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem vorigen Halbjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

2

Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt?

3

Wie viele IMSI-Catcher bzw. ähnliche Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) im ersten Halbjahr 2019 im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, und welche Betreiber der Anlagen wurden ausfindig gemacht?

4

Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

4

Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „Stillen SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

4

Wie viele „Stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2019 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?

4

Wurde für jede der Maßnahmen eine richterliche Anordnung erbeten und erteilt, und auf welcher Rechtsgrundlage der Strafprozessordnung (StPO) (§§ 100) erfolgten diese?

4

Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

4

Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

4

Welche Hard- und Software wird zum Versand und zur Auswertung von „Stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 18/7285)?

5

Inwiefern lässt sich ermitteln, ob sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8. Februar 2018 – 3 StR 400/17) die Anordnungspraxis von Bundesbehörden für „Stille SMS“ geändert hat und seitdem lediglich Anordnungen nach § 100i StPO erbeten und erteilt werden (falls nein, bitte erläutern und für die Behörden getrennt darstellen)?

6

Inwiefern hat die Bundesregierung vor ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7847 und der Einstufung der Zahlen zu „Stillen SMS“ des BfV als „VS – Geheim“ geprüft, ob mildere Mittel zur Verfügung stehen (WD 3 – 3000 – 121/19)?

6

Wie interpretiert die Bundesregierung § 15 Satz 3 der Verschlusssachenanweisung (VSA), wonach ein geringerer Einstufungsgrad oder ein anderes, einer Geheimhaltung gleich geeignetes Mittel Vorrang haben muss, hinsichtlich der auf Bundestagsdrucksache 19/7847 erfolgten Einstufung?

6

Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag wenigstens abstrakte Informationen zu „Stillen SMS“ des BfV offen zu übermitteln (etwa „leichte Zunahme“, „starke Abnahme“), und zugleich in der Geheimschutzstelle des Bundestages konkretere, aber eingestufte Informationen zu hinterlegen (bitte begründen)?

7

Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2019 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?

7

Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

7

Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?

7

Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?

7

Wurde für jede der Maßnahmen eine richterliche Anordnung erbeten und erteilt, und auf welcher Rechtsgrundlage der Strafprozessordnung (§§ 100) erfolgten diese?

7

Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung)?

7

Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem vorigen Halbjahr sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

7

Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem ersten Halbjahr 2019 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

8

Welche Bundesbehörden führen Dateien mit Daten aus Funkzellenabfragen, und wie viele Anschlüsse bzw. Personen sind darin gespeichert (vgl. Tätigkeitsbericht 2017 – 2018 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Seite 80/81)?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Dateien errichtet (sofern für das BKA die Generalklausel § 2 Absatz 1des Bundeskriminalamtgesetzes angeführt wird, bitte erläutern)?

8

Welche ähnlichen, früher existierenden Dateien hat das BKA bereits gelöscht?

8

Inwiefern sind die in der BKA-Datei vorhandenen Daten in der Verarbeitung eingeschränkt, und unter welchen Umständen können diese weiterhin abgerufen werden?

9

In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2019 geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt (das sogenannte Geofencing, vgl. „Google's Sensorvault Can Tell Police Where You've Been“, www.eff.org vom 18. April 2019; bitte für BKA, Bundespolizei, BfV und Zollkriminalamt darstellen)?

10

Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

11

Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2019 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll und Geheimdiensten aufschlüsseln)?

11

Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kamen dabei jeweils zur Anwendung?

11

In welchem Umfang haben Bundesbehörden im vergangenen Halbjahr Trojaner auf mobilen Geräten platziert?

11

Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen der Trojaner insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

11

Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

11

Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

12

Welche Forschungen und Studien hat die Bundesregierung zu sogenannten OSINT-Verfahren („Open Source Intelligence“) zur Nachrichtengewinnung aus offenen Quellen und geschlossenen Foren betrieben oder beauftragt, bzw. welche Änderungen haben sich hier zum vergangenen Halbjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 19/3459, Antwort zu Frage 2; bitte auch mitteilen, welche Anwendungen betrachtet wurden)?

13

Welche Soft- und Hardware haben das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnete Sicherheitsbehörden für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber der Bundestagsdrucksache 19/5874 ergeben?

14

In welchem Umfang haben die Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2019 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang auf Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?

15

Welche „Methoden der Computerlinguistik und der Künstlichen Intelligenz“ haben das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnete Sicherheitsbehörden zum Abgleich genutzt (Bundestagsdrucksache 19/5874, Antwort zu Frage 6)?

16

Welche „Methoden des maschinellen Lernens“ werden im Bundeskriminalamt „im Einzelfall anlassbezogen“ auf Datenbestände von Ermittlungsverfahren angewendet (Bundestagsdrucksache 19/5874, Antwort zu Frage 7)?

Berlin, den 26. Juli 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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