[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11761
19. Wahlperiode 19.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Sören Pellmann,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre
Patientenversorgung in Krankenhäusern
Seit 2005 sind die rund 2 000 Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu
verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Aus dem am
31. Oktober 2018 veröffentlichten ersten Bericht des Gemeinsamen
Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen, über planungsrelevante Qualitätsergebnisse geht hervor, dass 73 von
bundesweit 1 084 in dem Bericht erfassten Krankenhäusern bei mindestens einem
von elf sogenannten Qualitätsindikatoren schwerwiegende Mängel aufweisen
und ihnen deswegen im jeweiligen Teilbereich „unzureichende Qualität“
attestiert wurde. Der Bericht enthält die Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2017 aus
den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie
(vgl.
www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3545/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der 73 Krankenhäuser, die nur unzureichende Qualität in
mindestens einem der Qualitätsindikatoren erreichen, befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung in privater, freigemeinnütziger und öffentlicher
Trägerschaft, und wie viele Krankenhäuser der entsprechenden Trägerschaft bieten
die jeweilige Leistung an (bitte entsprechend nach Bundesland, Art der
Trägerschaft und Indikator mit unzureichender Qualität aufschlüsseln)?
2. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf die
festgestellten Versorgungsmängel reagiert und ihre Krankenhausplanung
entsprechend anders ausgerichtet oder andere Maßnahmen ergriffen (bitte
nach Bundesland und Reaktion bzw. Änderung der Krankenhausplanung
aufführen)?
3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
Ausnahmen von den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 6
Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) definiert (bitte nach
Bundesland und definierten Ausnahmen aufschlüsseln)?
4. Welche der 73 Krankenhäuser haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Personalbestand entsprechend vergrößert?
5. Inwiefern haben bislang bereits Regelungen zur qualitätsorientierten
Vergütung gemäß dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) mit Abschlägen oder
Zuschlägen ihre Wirkung entfaltet, und welche Höhe haben diese insgesamt
und pro davon betroffenem Krankenhaus (bitte nach Bundesland und
Indikator mit unzureichender Qualität aufschlüsseln)?
6. Gedenkt die Bundesregierung, die Bundesländer aus dem Bundeshaushalt
(nicht über den Krankenhausstrukturfonds bzw. über die Krankenkassen)
dabei zu unterstützen oder Anreize für diese zu schaffen, die Qualitätsmängel
in Kooperation mit den betroffenen Krankenhäusern zu beseitigen?
Wenn ja, in welcher Form, und wann soll dies geschehen?
Wenn nein, warum kommt ein Zuschuss des Bundes an die Länder nicht
infrage?
Berlin, den 3. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]