Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Flächendeckende Versorgung mit Physio-, Ergo-, Logopädie, Ernährungstherapie und Podologie
(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
06.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1176819.07.2019
Flächendeckende Versorgung mit Physio-, Ergo-, Logopädie, Ernährungstherapie und Podologie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11768
19. Wahlperiode 19.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti,
Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der
Fraktion DIE LINKE.
Flächendeckende Versorgung mit Physio-, Ergo-, Logopädie, Ernährungstherapie
und Podologie
Laut der Fachkräfteengpassanalyse 2018 der Bundesagentur für Arbeit gibt es in
allen Bundesländern einen Fachkräftemangel oder Anzeichen für Engpässe bei
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (https://statistik.arbeitsagentur.de/
Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/
Regionale-Engpaesse-Landkarten.pdf). Auch bei Berufen in der Sprachtherapie
und bei Podologinnen und Podologen wurde ein Fachkräfteengpass festgestellt
(https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/
Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA-FK-Engpassanalyse.pdf). Es stellt sich
die Frage, ob und inwieweit es zurzeit gelingt, dass Patientinnen und Patienten
flächendeckend Zugang zu physio- oder ergotherapeutischen, logopädischen oder
podologischen Leistungen sowie Leistungen der Ernährungstherapie haben und
entsprechend ihres Bedarfs therapeutische Leistungen erhalten. Insbesondere ist
auch der Blick auf die Versorgung immobiler Menschen und Menschen mit
Pflegebedarf zu richten.
Mit der Heilmittel-Schnellinformation nach § 84 Absatz 5 i. V. m. Absatz 8 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden in regelmäßigen Abständen
und zeitnah Daten zur Versorgung mit Heilmitteln veröffentlicht. Diese geben
Aufschluss über Verordnungsblätter und Umsätze, genauere Informationen in
Bezug auf eine bedarfsgerechte Versorgung sind aus ihnen jedoch nicht
ersichtlich.
Der Bundesbericht von Januar bis September 2018 der Heilmittel-
Schnellinformation nach § 84 Absatz 5. i. V. m. Absatz 8 SGB V (mit Stand vom 12. Februar
2019) weist die Heilmittelverordnungen und -umsätze in den einzelnen
Heilmittelbereichen nach Bundesländern aus. Auffällig sind deutliche Unterschiede
sowohl bei den Verordnungsblättern als auch den Behandlungseinheiten sowie den
Umsätzen zwischen den einzelnen Bundesländern je 1 000 Versicherten (www.
gkv-heilmittel.de/media/dokumente/his_statistiken/2018_03/Bundesbericht-HIS_
201803.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der folgenden Heilmittelleistungen seit dem Jahr
2008 entwickelt (bitte nach Bundesland, in absoluten Werten und je 1 000
Versicherte aufschlüsseln):
a) Allgemeine Krankengymnastik Einzelbehandlung,
b) Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des
zentralen Nervensystems bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des
18. Lebensjahres (KG-ZNS Erwachsene), Einzelbehandlung,
c) Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des
zentralen Nervensystems bzw. des Rückenmarks bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres (KG-ZNS-Kinder), Einzelbehandlung,
d) Manuelle Therapie,
e) Manuelle Lymphdrainage, 45 Minuten,
f) Manuelle Lymphdrainage, 60 Minuten,
g) Ergotherapie bei motorischen Störungen, Einzelbehandlung,
h) Ergotherapie bei psychischen Störungen, Einzelbehandlung,
i) Ergotherapie bei dementiellen Syndromen (Diagnosegruppe PS5),
j) Ergotherapie bei Entwicklungsstörungen (Diagnosegruppe PS1),
k) Sprech- und Sprachtherapie bei Störungen der Sprache vor Abschluss der
Sprachentwicklung,
l) Sprachtherapie bei Störungen der Sprache nach Abschluss der
Sprachentwicklung,
m) Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bei krankhaften Störungen des
Schluckaktes,
n) Podologische Komplexbehandlung?
2. Wie hat sich die Anzahl der Hausbesuche im Bereich der
Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Heilmittel, Bundesland und
Jahr, in absoluten Werten und je 1 000 Versicherte aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich die Anzahl der Hausbesuche in stationären Pflegeeinrichtungen
im Bereich der Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach
Heilmittel, Bundesland und Jahr, in absoluten Werten und relativ zur Anzahl
der Menschen in diesen Einrichtungen aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich die Anteile der Indikationen bei den Verordnungen in den
jeweiligen Heilmittelbereichen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Heilmittel, Diagnosegruppe und Jahr aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich die Anzahl der Verordnungen außerhalb des Regelfalls
(langfristiger Heilmittelbedarf) im Bereich der Heilmittelleistungen seit dem Jahr
2008 entwickelt (bitte nach Heilmittel, Bundesland und Jahr, in absoluten
Werten und je 1 000 Versicherte aufschlüsseln)?
6. Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die regionalen
Unterschiede bei den Versorgungsquoten, die die Heil- und Hilfsmittelreporte
2015 und 2016 der Barmer ausweisen?
7. Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die regionalen
Unterschiede in den Heilmittelverordnungen, die in der Heilmittel-
Schnellinformation nach § 84 Absatz 5 i. V. m. Absatz 8 SGB V mit Stand vom 12.
Februar 2019 dargestellt sind?
8. Liegen aktuelle Versorgungsquoten für die Heilmittelversorgung (Physio-,
Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Podologie) vor, und wenn
ja, wie haben sie sich in den vergangenen zehn Jahren in den Bundesländern
entwickelt (bitte einzeln für die Heilmittel, nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln), und wenn nein, was sind die Ergebnisse der letzten Erhebung?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungsquoten im Rahmen einer
wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen
Versorgung?
10. Anhand welcher Indikatoren wird geprüft, ob eine bedarfsgerechte
Versorgung mit Heilmitteln erfolgt?
Berlin, den 4. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]