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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation in der Weidetierhaltung

(insgesamt 27 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

28.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1180622.07.2019

Situation in der Weidetierhaltung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11806 19. Wahlperiode 22.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller (Potsdam), Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Situation in der Weidetierhaltung Betriebe mit Weidetierhaltung erbringen in hohem Maße Leistungen für die Gesellschaft. „Sie erzeugen besonders hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe, gestalten Landschaften und ein reiches Landschaftsbild. Extensive Weiden gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Weidebetriebe sorgen für Erosionsschutz auf Deichen und an Berghängen, und sie fördern Wasser- und Klimaschutz“ (vgl. „Weidetierhaltung benötigt gezielte Förderung“, Deutscher Verband für Landschaftspflege – DVL – und Bundesverband Berufsschäfer, 23. August 2013). Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind aber auch auf ein „angemessenes Familieneinkommen“ angewiesen, um ihre Existenz sichern zu können. Verschiedene Maßnahmen müssen dafür aus Sicht der Fragestellenden dringend umgesetzt werden, z. B. die Einführung einer Weidetierprämie, die Errichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bundeseinheitliche und eindeutige Regelungen für Herdenschutzmaßnahmen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/581 und 19/1691 – Anträge der Fraktion DIE LINKE.) und die Erstattung von Arbeitskosten für die Wartung von Schutzzäunen und die Kostenübernahme für den Unterhalt von Schutzhunden (Schreiben der EU-Kommissare Karmenu Vella und Phil Hogan an die EU-Ministerinnen und EU-Minister für Umwelt und Landwirtschaft, 11. Februar 2019). Eine „Beratungsstelle zum Herdenschutz“, die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung, „um den notwendigen Einsatz von Herdenschutz- und Hütehunden zu erleichtern und zu vereinfachen“, „ein generelles Fütterungsverbot von Wölfen“ und „eine Harmonisierung von effektiven Schutzmaßnahmen für alle Weidetier- und Gatterwildhalter“ sind bereits im Juni 2018 von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD beantragt und beschlossen, aber noch immer nicht realisiert worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2981, Antrag CDU/CSU und SPD). Die Fragestellenden möchten mit dieser Anfrage den Stand der Umsetzung abfragen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag bereits 2018 beschlossene Beratungsstelle für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, Landwirtinnen und Landwirte und Jägerinnen und Jäger einrichten? In welchem Umfang (Kosten, Personalstellen und Laufzeit) wird diese Beratungsstelle gefördert, welche konkreten Aufgaben werden ihr übertragen, und wo wird sie angesiedelt sein? 2. Wird die Finanzierung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) verlängert? Wenn ja, wie lange, und in welchem finanziellen Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Wann wird dem Deutschen Bundestag eine Evaluation der Ergebnisse der Arbeit dieser Einrichtung vorgelegt? 3. Welche Projekte zu den Themen Herdenschutz, Weidetierhaltung und Großprädatoren sind in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Agrarressortforschung bearbeitet worden oder werden aktuell bearbeitet (einschließlich Finanzierungsquelle, finanzieller, zeitlicher und personeller Umfang), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Projekte? 4. Wann wird die Bundesregierung die in den vergangenen Jahren mehrfach angekündigte Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen, und wie werden im Besonderen §§ 4 und 6 Absatz 4 der Verordnung für einen umfassenden und rechtsicheren Einsatz von Herdenschutzhunden geändert? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Rahmen (Kosten, Förderprogramm, Laufzeit) für die Unterstützung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, und wann trat sie zu welchen Maßnahmen und mit welchem Ergebnis mit den Bundesländern seit 2014 zusammen? Wenn keine Fördermaßnahmen geplant sind, warum nicht? 6. Wann, von wem, in welchem finanziellen Umfang und welcher Gebietskulisse sind die Vorschläge der EU-Kommissare Hogan und Vella für eine Erstattung der Kosten für die Wartung von Herdenschutzanlagen und den Unterhalt von Schutzhunden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt (bitte nach Mitgliedstaaten der EU und Bundesländern getrennt nach Maßnahmen auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Wann ist eine Umsetzung geplant? 7. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Weidetierhaltung zu fördern? Zielt sie dabei auf eine flächen- oder eine tierbezogene Förderung ab? Mit welcher Begründung? 8. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für bundeseinheitliche und eindeutige Regelungen zur Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz- und Schadensausgleichsmaßnahmen ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? 9. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Finanzierung von Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? 10. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für einen bundesweit gültigen Managementplan für den Wolf ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? 11. In welchen Abständen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa von wem und auf welcher Grundlage in den einzelnen Mitgliedstaaten mit welchem Ergebnis festgestellt (bitte nach Mitgliedstaaten getrennt auflisten)? 12. Welche Maßnahmen oder Projekte hat die Bundesregierung initiiert, um die Entwicklung der Weidetierhaltung, die Auswirkungen von Umzäunungen von Weideflächen für wandernde Tierarten und die Entwicklung der Wolfspopulation zu untersuchen, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen (bitte seit 2014 umgesetzte, sich in Umsetzung befindliche und geplante Programme bzw. Projekte mit Laufzeit, Kosten und Projektträgerin bzw. Projektträger unterteilt in Nutztierklassen bei der Weidetierhaltung auflisten)? 13. Unter welchen konkreten Bedingungen und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Weidetierprämie aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorschlagen? Wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung, die bisherige Statistik der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) um folgende Daten erweitern zu lassen: a) Wolfsschäden aufgeteilt in die Anzahl getöteter, verletzter und vermisster Nutztiere, b) weitere Weidetierarten wie Freilandgeflügel, Pferde, Alpakas und Lamas, c) einzelne Bundesländer und Regionen und d) Zuordnung nicht nur in Jahren, sondern auch in Monaten? Wenn nein, warum nicht? 15. Wie viele Wolfrisse wurden bei Nutztieren trotz welcher konkreter Herdenschutzmaßnahmen dokumentiert (bitte nach Bundesländern getrennt seit 2014 auflisten und zusätzlich die in der betroffenen Region vom jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Herdenschutzmaßnahmen angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 16. Wie viele Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zum Bundesprogramm Wolf (Einzelplan 10 1005 686 14 -523 (77 – neu)) gestellt, welche befürwortet (bitte Anträge nach Bundesländern und geförderter Höhe auflisten), und aus welchen Gründen wurden wie viele Anträge abgelehnt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis? 17. Unterliegt die Förderung über das Bundesprogramm Wolf den De-minimis- Bestimmungen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 18. Wie hat sich der Wolfbestand regional in Deutschland entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des aktuellen Erhaltungszustands des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Anzahl der Wölfe in Deutschland getrennt nach Gebieten, die schon länger wieder besiedelt sind bzw. erst kürzlich wieder besiedelt wurden von Januar 2010 bis heute auflisten)? 19. Hält die Bundesregierung verpflichtende DNA-Tests bei allen Nutztierrissen für notwendig, und in welchen Bundesländern gibt es eine solche Verpflichtung bzw. wurden bei welchem Anteil der Nutztierrisse jeweils DNA-Tests mit welchem Ergebnis durchgeführt? 20. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von wolfsabweisenden Zäunen an Küsten- und Flussdeichen umgesetzt werden? Welche Förderprogramme und Forschungsaufträge wurden dazu wann an wen vergeben (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt mit Projektträgerin bzw. Projektträger, Summe, Laufzeit und Bund- oder Länderförderung auflisten)? Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Förderprogramme und Forschungsaufträge nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 21. Wie wird der Herdenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in Gebirgslagen in Deutschland durchgeführt (bitte nach Bundesländern, Vorgaben zu Herdenschutzzäunen und -tieren auflisten)? Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Regelungen nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Regelungen zum Schutz von Rindern und Pferden? Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern konkrete Regelungen auflisten), und mit welcher Begründung? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen solcher Regelungen? 23. Sollte aus Sicht der Bundesregierung der empfohlene Schutz bei Schutzzäunen bundesweit bei 1,20 Meter liegen (gemäß Bundesamt für Naturschutz – BfN –)? Welche Regelungen existieren dazu in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Regelungen getrennt nach Bundesländern aufführen)? Wenn nein, welche Höhe von Schutzzäunen hält die Bundesregierung bundesweit für angemessen, und warum? 24. Welche Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Wolf unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der De-minimis-Regelung (bitte nach Bundesländern und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten), und welche Maßnahmen haben die Bundesländer ergriffen oder können sie ergreifen, um das zu vermeiden? 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Konkurrenz mit anderen De-minimis-betroffenen Förderungen (beispielsweise Dürre- Beihilfe) aus dem Weg zu gehen und so eine angemessene Förderung der Weidetierhaltung zu erreichen? 26. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Grünlanddefinition (z. B. 100 Bäume-Regel, Teilflächenbewuchs mit Büschen älter als zwei Jahre etc.) in den einzelnen Bundesländern aus (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt einzelne Grünlanddefinition für den Erhalt von Beihilfen auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 27. In welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung im Laufe der Verhandlungen zur GAP für eine Grünlanddefinition ein, die es Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern ermöglicht, von Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege leben zu können? Welche Gespräche wurden dazu wann, mit wem und zu welchen Regelungen seit 2014 geführt? Berlin, den 8. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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