Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesregierung und Bundesverwaltung sind in ihrer digitalen Infrastruktur derzeit in höchstem Maße abhängig von US-amerikanischen Techkonzernen.
Am meisten diskutiert und am deutlichsten nach außen sichtbar ist dies am Beispiel von Microsoft.
96 Prozent aller Verwaltungsmitarbeitenden in Deutschland arbeiten täglich mit Microsoft-Produkten (https://admin.zendis.de/wp-content/uploads/2025-02-Bausteine-souveraene-Digitalstrategie-LP21-Kurzfassung.pdf). Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben für Microsoft-IT-Services und Lizenzen schon 74 Mio. Euro. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten dafür jedoch bereits auf 198 Mio. Euro, 2024 waren es schon 204,5 Mio. Euro (www.heise.de/news/Digitale-Insouveraenitaet-Bund-gibt-wieder-mehr-fuer-Microsoft-Lizenzen-aus-10293821.html), im Jahr 2025 allein für Lizenzen schon 481,4 Mio. Euro (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geld-spielt-offenbar-keine-rolle-bund-gibt-2025-ueber-481-millionen-euro-fuer-microsoft-lizenzen.d0a3364f-3aaf-4214-a1c7-054c35b2b20e.html). Microsoft hat nun eine Preissteigerung ab dem 1. Juli 2026 angekündigt. Welche Mehrkosten dadurch auf die Bundesregierung zukommen, konnte diese im Dezember 2025 in der für die Beantwortung einer betreffenden parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beziffern (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 150 der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer auf Bundestagsdrucksache 21/3236).
Am 31. Mai 2025 sind zwei große Microsoft-Handelspartnerverträge für die gesamte Bundesverwaltung ausgelaufen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9641). Über den Ablauf der Verhandlungen und den Abschluss von Folgeverträgen ist nur wenig bekannt geworden. Auf entsprechende parlamentarische Anfragen wie die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/11198 reagierte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden ausweichend.
Die Abhängigkeit der Bundesregierung und Bundesverwaltung von Microsoft-Produkten führt dazu, dass das US-Unternehmen nicht nur relativ beliebig die Preise für Lizenzen diktieren kann, sondern gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung lahmlegen könnte, indem es Produkte und Updates nicht mehr zur Verfügung stellt.
Gleichzeitig ist bekannt, dass Microsoft im Ernstfall nicht zögerte, seine Dienste einzustellen, wenn die US-Trump-Administration Menschen mit Sanktionen belegt. So hat Microsoft im Mai 2025 das E-Mail-Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, gesperrt, nachdem US-Präsident Donald Trump ihn mit Sanktionen belegt hatte (www.heise.de/news/Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digitale-Souveraenitaet-10387368.html). Im Nachgang teilte Microsoft zwar mit, in zukünftigen Fällen keine Kundenkonten mehr zu sperren (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/digitale-souveranitat-microsoft-will-keine-konten-wegen-us-sanktionen-mehr-sperren-13802104.html), aus Sicht der Fragestellenden bleibt aber die Gefahr, dass Microsoft seine Auffassung hier jederzeit wieder ändern kann.
Im Dezember 2025 hat die Trump-Administration dann u. a. auch die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid mit zunächst mit Einreiseverboten sanktioniert, weil sie sich gegen Hass im Netz eingesetzt hatten (www.zeit.de/politik/ausland/2025-12/usa-sanktionen-hateaid-thierry-breton-gxe) und damit nach Meinung der Trump-Administration angeblich amerikanische Onlineplattformen zensiert hätten. Es ist nach Auffassung der Fragestellenden derzeit unklar, ob als weitere Eskalationsstufe auch hier möglicherweise eine Abschaltung von Microsoft-Konten droht.
Vor diesem Hintergrund halten es die Fragestellenden für realistisch, dass die Trump-Administration auch Mitglieder der Bundesregierung oder Bundesverwaltung sanktionieren könnte, wenn diese Maßnahmen ergreifen, um europäisches Recht gegen große US-amerikanische (Tech-)Konzerne durchzusetzen.
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll zum einen das Ausmaß dieser Abhängigkeiten umrissen werden, zum anderen auch, mit welchen Summen aus dem Bundeshaushalt die Bundesregierung die US-amerikanischen Techkonzerne unterstützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden für Softwarelizenzen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Welche Rahmenverträge oder Einzelverträge mit einem Volumen von mehr als 10 000 Euro unterhält die Bundesregierung derzeit mit den folgenden US-Konzernen inklusive ihrer Tochterunternehmen: a) Alphabet Inc. (Google-Konzern), Adobe Inc., b) Apple Inc., c) Amazon.com Inc., d) Meta Platforms Inc., e) Microsoft Corporation, f) OpenAI, g) Cisco Systems Inc., h) Oracle Corporation, i) Citrix Systems Inc., j) Zoom Communications Inc. (bitte nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden aufschlüsseln und zu jedem Vertrag Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin, Vertragsgegenstand, Vertragsvolumen sowie Vertragslaufzeit angeben)?
Welche kostenlosen Dienste der in Frage 2 genannten Konzerne nutzt die Bundesverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche weiteren Verträge mit US-Konzernen über Softwarelizenzen oder andere digitale Dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 10 000 Euro unterhält die Bundesregierung derzeit (bitte nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden aufschlüsseln und zu jedem Vertrag Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin, Vertragsgegenstand, Vertragsvolumen sowie Vertragslaufzeit angeben)?
Welche Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt sind im Haushaltsjahr 2025 an die in Frage 2 und der Antwort zu Frage 4 genannten Konzerne geflossen a) für Lizenzen, b) für Support, c) für Beratung, d) für sonstige Dienstleistungen (bitte nach Ressort inklusive aller nachgeordneten Behörden und dem zugrunde liegenden Vertrag gemäß Frage 2 und der Antwort zu Frage 4 aufschlüsseln)?
Wie viele Arbeitsplätze in der Bundesregierung inklusive aller nachgeordneten Behörden waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 mit Microsoft-Lizenzen ausgestattet?
a) Wie viele Arbeitsplätze waren zusätzlich mit alternativer Arbeitsplatzsoftware, z. B. Open Desk, ausgestattet (bitte jeweils angeben, welche Alternative genutzt wird)?
b) Wie viele Arbeitsplätze waren ausschließlich mit alternativer Arbeitsplatzsoftware, z. B. Open Desk, ausgestattet (bitte jeweils angeben, welche Alternative genutzt wird)?
Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung für ihre eigenen Lizenzen aufgrund der von Microsoft angekündigten Preissteigerungen für Office-Lizenzen zum 1. Juli 2026 (bitte nach Ressort inklusive aller nachgeordneten Behörden aufschlüsseln), und welche Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt 2026 hat sie dafür eingeplant?
Wie ist der derzeitige Stand des Projekts „Lizenzmanagement Bund“ (www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/lizenzmanagement-bund/lizenzmanagement-bund-node.html)?
Bestehen Pläne der Bundesregierung dazu, wie ihre Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten ist, sollte Microsoft aufgrund von US-Sanktionen die Windows-Konten von Regierungsmitarbeitenden sperren, und wenn ja, wie lautet diese?